B) Grundstudium
( 1) Das Grundstudium dient der Grundausbildung im Fach Geschichte. Es führt in die Methoden und Probleme wissenschaftlichen Arbeitens sowie in Fragen der Geschichtstheorie ein und vermittelt Grundwissen in den Bereichen Alte Geschichte, Mittelalterliche Geschichte und Neuere Geschichte.
( 2) Im Grundstudium werden folgende Lehrveranstaltungsformen angeboten:
- Eine von mehreren Fachvertretern abgehaltene Einführungsvorlesung soll vor allem den Studienanfänogern unter dem Gesichtspunkt der Einheit der Geschichtswissenschaft eine erste Orientierung über die Ziele, wesentlichen Studieninhalte und Methoden des Faches geben.
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- Überblicks vorlesungen führen in zentrale ForHolschungsprobleme, methodische Forschungsansätze und deren wissenschaftliche Kritik sowie Quellengatnbetungen und Probleme der einzelnen Fachgebiete ein. ichte
-
Übungen dienen zur Vertiefung der Quellen- und Literaturkenntnis auf ausgewählten Gebieten und bieten ib eine Einführung in die Historischen Hilfswissenschaften.
Proseminare behandeln zeitlich und thematisch eng begrenzte Gebiete. Sie sollen den Studierenden anhand von Quellen und Literatur in die Methoden und din Techniken wissenschaftlichen Arbeitens, vor allem in die Quellenerschließung und-interpretation, einführen. Der Studierende soll im Proseminar in die Lage amu versetzt werden, Quellen und Literatur zu einer bestimmten Frage zu verwerten und wissen- schaftliche Abhandlungen formgerecht zu verfassen. Quantitative Mindestanforderung für einen Leistungsnachweis ist eine schriftliche Ausarbeitung im Umfang von 10 bis 15 Seiten.
Grundkurse vermitteln Kenntnisse von zeitlich und thematisch weitgefaßten Gebieten der historischen Forschung. Sie zeigen an ausgewählten Beispielen die Wechselwirkung unterschiedlicher Faktoren in der geschichtlichen Entwicklung auf. Gleichzeitig führen sie anhand der Literatur und der Quellen in Pronabblemstellung und Forschungsstand des Themas ein. Quantitative Mindestanforderung für einen Leistungsnachweis ist eine schriftliche Hausarbeit im Umfang von 10 bis 15 Seiten oder die Teilnahme an einer Klausur. Schriftliche Leistungsnachweise aus Grundkursen können aber auch durch einen mündlichen Test bei einem Professor ersetzt werden. Dieser ( Test soll in Verbindung mit einer Vorlesung oder eisner anderen Lehrveranstaltung stehen und mindestens
30 Minuten dauern. Das Thema muß geeignet sein, Grundwissen in angemessenem Umfang nachzuweisen. Über den bestandenen Test wird als Leistungsbrnachweis ein Grundkursschein ausgestellt.
-
Integrationskurse im Umfang von 4 SWS im Rahmen der fachdidaktischen Ausbildung in den Lehramts
studiengängen verbinden Seminare mit semesterbegleitenden Schulpraktischen Studien und vermitteln eine Übersicht über die konstitutiven Komponenten historischen Lernens in ihrer Spezifik und in ihrem Zusammenwirken. Parallel dazu wird die Möglichkeit eingeräumt, eigene Unterrichtsversuche zu planen, zu erproben und zu analysieren. Integrationskurse können im Grund- oder Hauptstudium absolviert werden. Die erfolgreiche Teilnahme wird mit einem Teilnahmeschein bestätigt.
( 3) Im Grundstudium sind folgende Leistungen zu erbringen:
a) Im Hauptfach Magister sowie in den Lehramtsstudiengängen sind innerhalb von vier Semestern etwa 40 Semesterwochenstunden zu absolvieren, im Nebenfach Magister etwa 25 Semesterwochenstunden.
b) Im Hauptfach Magister sowie in allen Lehramtsstudiengängen sind im Grundstudium sechs Leistungsnachweise obligatorisch:
1.
2.
3.
12345
Proseminarschein Alte Geschichte
1 Proseminarschein Mittelalterliche Geschichte
1 Proseminarschein Frühe Neuzeit
4. 1 Proseminarschein Moderne Geschichte
5.
1
Grundkursschein aus dem Bereich der Alten Geschichte oder der Mittelalterlichen Geschichte 6. 1 Grundkursschein aus dem Bereich der Frühen Neuzeit oder der Modernen Geschichte
c) Im Nebenfach Magister haben die Studierenden im Grundstudium vier Leistungsnachweise zu erbringen:
1.
1 Proseminar im Studienbereich nach Wahl der Studenten
2. 1 Grundkurs im Studienbereich nach Wahl der Studenten
2. 1 Proseminar oder Grundkurs im Studienbereich nach Wahl der Studenten
4. 1 den
Proseminar oder Grundkurs in einem anderen Studienbereich.
( 4) Empfohlen wird ferner der Besuch mindestens einer Übung zu den Historischen Hilfswissenschaften.
( 5) Für alle Studierenden gelten zudem die Sprachanforderungen gemäß§ 4 Abs. 3 dieser Studienordnung.
( 6) Die Leistungsnachweise sind bei der Meldung zur Zwischenprüfung vorzulegen.
C) Hauptstudium
( 1) Das Hauptstudium führt zum Studienabschluß. Im Hauptstudium sollen sowohl gründliche Fachkenntnisse als auch ausreichende Fähigkeiten zur selbständigen Behandlung wissenschaftlicher Fragen erworben werden. Dazu ist es für den Studenten erforderlich, sich mit unterschiedlichen Forschungsschwerpunkten und-ergebnissen vertraut zu machen und die Fähigkeit zu entwickeln, diese in wissenschaftlicher Form darzustellen.
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