( 2) Voraussetzung für die Aufnahme des Hauptstudiums ist der erfolgreiche Abschluß des Grundstudiums durch die Zwischenprüfung.
( 3) Über die Anerkennung von Bescheinigungen anderer Universitäten hinsichtlich des erfolgreichen Abschlusses des Grundstudiums entscheidet der Prüfungsausschuß.
( 4) Im Hauptstudium werden folgende Lehrveranstaltungen angeboten:
a) Lehrveranstaltungen ohne Leistungsnachweis bzw. mit Teilnahmeschein sind die Vorlesungen, Übungen und Kolloquien, ferner die Exkursionen.
b) Lehrveranstaltungen mit Leistungsnachweis sind die Hauptseminare. Die erfolgreiche Teilnahme wird in den fachwissenschaftlichen Bereichen( Alte Geschichte, Mittelalterliche Geschichte und Neuere Geschichte) durch einen Hauptseminarschein auf der Basis einer schriftlichen Hausarbeit im Umfang von ca. 20 bis 25 Seiten bestätigt.osgildo ziowlsen
c) Im Rahmen der fachdidaktischen Ausbildung in den Lehramtsstudiengängen haben Spezialkurse bzw. Projekte den Rang von Hauptseminaren. Die Anforderungen der schriftlichen Leistungsnachweise richten sich nach der Spezifik des Gegenstandes.
( 3) Der Umfang des Hauptstudiums sowie die Anzahl der zu erbringenden Leistungsnachweise werden durch die Bestimmungen gemäß§ 11 Abs. 4 und§ 12 Abs. 5 dieser Studienordnung geregelt.
( 4) Im Ausland erworbene Studienleistungen werden auf Antrag des Studenten vom Prüfungsausschuß nach den geltenden Bestimmungen anerkannt.
§ 11
Magisterstudiengänge
( 1) Die Regelstudienzeit im Magisterstudiengang beträgt 9 Semester einschließlich des Prüfungssemesters.
( 2) Der Umfang des Studiums des Faches Geschichte beträgt beim 1. oder 2. Hauptfach 70 Semesterwochenstunden, beim Nebenfach 40 Semesterwochenstunden.
( 3) Die geforderten Leistungsnachweise des Grundstudiums sind in§ 10 B Abs. 3 aufgeführt.
( 4) Das Hauptstudium im Magisterstudiengang umfaßt für Hauptfachstudenten etwa 30 SWS, für Nebenfachstudenten etwa 15 SWS. Hauptfachstudenten besuchen Lehrveranstaltungen in allen Bereichen gemäß§ 9 Abs. 1, jedoch mit einem deutlichen Schwerpunkt in dem als Prüfungsbereich gewählten Bereich.
( 5) Für Hauptfachstudenten sind im Hauptstudium drei Hauptseminare obligatorisch, davon zwei aus dem als Prüfungsbereich gewählten Bereich gemäß§ 9 Abs. 1 und ein Hauptseminar aus einem anderen Bereich. Im Nebenfach sind zwei Leistungsnachweise aus dem gewählten Bereich gemäß§ 9 Abs. 1 zu erwerben. Die er
146
forderlichen Leistungsnachweise sind bei der Meldung zur Magisterprüfung vorzulegen. und Rechtsgeschichte
( 6) Der Magisterstudiengang wird durch die Magisterprüfung abgeschlossen. Das Nähere regeln die Magisterprüfungsordnung sowie die Besonderen Prüfungsbestimmungen im Fach Geschichte. A nadisio
§ 12
Lehramtsstudiengänge
bau
O ml( S) dsanotagnut
( 1) Die Lehramtsstudiengänge an der Universität Potsdam basieren auf dem Potsdamer Modell der Lehrerbildung, das mit einer integrierten Ausbildung von Studienbeginn an professionsorientiert auf den Lehrerberuf vorbereitet.
( 2) Das Studium gliedert sich in ein Grundstudium, das mit der Zwischenprüfung beendet wird, und ein Hauptstudium. Den Abschluß des Hauptstudiums bildet die Erste Staatsprüfung. Das Studium schließt studienbegleitende Praktika- auch außerhalb der Vorlesungszeit-, darunter ein vierwöchiges Blockpraktikum im Rahmen der fachdidaktischen Ausbildung, ein.cichen
( 3) Gemäß der Lehramtsprüfungsordnung beträgt die Regelstudienzeit in den Studiengängen zum Lehramt für die Primarstufe sowie zum Lehramt für die Sekundarstufe I jeweils 6 Semester, zum stufenübergreifenden Lehramt für die Sekundarstufe I/ Primarstufe 7 Semester, zum Lehramt für die Sekundarstufe II sowie zum stufenübergreifenden Lehramt für die Sekundarstufe II/ Sekundarstufe I jeweils 8 Semester. Die Prüfung kann innerhalb von 6 Monaten abgelegt werden.
( 4) Umfang und Leistungsnachweise des Grundstudiums sind in§ 10 B Abs. 3 dieser Studienordnung geregelt.
( 5) Im Hauptstudium unterscheiden sich die Anforderungen entsprechend dem gewählten Studiengang. anis
21 ( 6) Im einzelnen gelten für die verschiedenen angestrebten Lehrämter im Hauptstudium folgende Bestimmungen:
a) Lehramt Sekundarstufe II( 1. Fach) bzw. stufenüberab greifendes Lehramt Sekundarstufe II/ Sekundarstufe I ( 1. Fach)
- mindestens 40 SWS dimoti sb brading siz darin eingeschlossen sind je 1 Hauptseminar aus den Bereichen Alte oder Mittelalterliche Geschichte und Neuere Geschichte sowie 4 SWS in der fachdidaktischen Ausbildung( Spezialkurse bzw. Projekte)
b) Lehramt Sekundarstufe II( 2. Fach) bzw. stufenüber13 greifendes Lehramt Sekundarstufe II/ Sekundarstufe I ( 2. Fach) bzw. Lehramt Sekundarstufe I( 1. Fach) bzw. stufenübergreifendes Lehramt Sekundarstufe I/ Primarstufe( 1. Fach)
mindestens 20 SWS
darin eingeschlossen sind je 1 Hauptseminar aus den Bereichen Alte oder Mittelalterliche Geschichte und Neuere Geschichte sowie 2 SWS in der fachdidaktimoschen Ausbildung( Spezialkurs oder Projekt) join