I. Rechts- und Verwaltungsvorschriften
Studienordnung für den Diplomstudiengang Informatik an der Universität Potsdam
Vom 22. Juni 1995
Der Fakultätsrat der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 91 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes( BBHG) vom 24. Juni 1991( GVBI. S. 156) am 22. Juni 1995 folgende Studienordnung für den Diplomstudiengang Informatik erlassen: 1
Übersicht
Gliederung des Studiums
Grundstudium
Lehrveranstaltungsformen
§ 1
Geltungsbereich
§ 2
Berufsfelder
§ 3
Ausbildungsinhalte
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
Hauptstudium
§ 8
§9
Großer Beleg Inkrafttreten
CSS CSS CSS cos cos cos cos cos co
123456789
§1
Geltungsbereich
Universitär
Potsdam.
2203
Universitätsbibliothek
Inventarnr.
* 01019082*
Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg ( BBHG) vom 24. Juni 1991 und der Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Informatik vom 22. Juni 1995 Ziele, Inhalt, Aufbau und Gestaltung für den Diplomstudiengang Informatik an der Universität Potsdam.
§ 2
Berufsfelder
Die breite Anwendung der Informatik bietet für den Absolventen des Informatikstudiums eine Vielzahl von Berufsmöglichkeiten, zum Beispiel:
1
Mitarbeit bei der Entwicklung neuer Methoden und Systeme der Informationsverarbeitung( bei Herstellerfirmen, Softwarehäusern und Forschungseinrichtungen)
Mitarbeit bei der Einführung der automatischen Informationsverarbeitung( in Verwaltung und Wirt
schaft)
Betrieb und Wartung sowie Vertrieb von Produkten der Computer- Industrie
Weibliche Amts- und Funktionsträgerinnen sowie Kandidatinnen führen weibliche Bezeichnungen. Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung und zur besseren Lesbarkeit wird im nachfolgenden Text die männliche Form verwendet.
2
§ 3
Tätigkeit in Ausbildungseinrichtungen( einschließlich Lehre und Forschung im Hochschulbereich).
Ausbildungsinhalte
( 1) Im Grundstudium werden wesentliche fachwissenschaftliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten auf dem Gebiet der Informatik und des Wahlpflichtfaches vermittelt sowie die notwendige Sicherheit im Umgang mit der informationsverarbeitenden Technik entwickelt und gefestigt.
( 2) Das Hauptstudium dient der Vertiefung, Spezialisierung und Anwendung der Informatik. Die Bezüge zum Wahlpflichtfach werden beachtet. Im Hauptstudium erfolgt die Vertiefung in zwei Fachrichtungen:
1. Modellierung und Simulation im Bereich der Naturwissenschaften
2. Verwaltungsinformatik.
( 3) Gegenstand der ersten Fachrichtung sind theoretische Grundlagen, Methoden und Mittel für die Modellierung und Simulation komplexer physikalischer, chemischer und biologischer Gebilde einschließlich der Verwaltung ihrer Daten und der graphischen Repräsentation, der Animation sowie der Bilderkennung und-verarbeitung. Gegenstand der zweiten Fachrichtung sind theoretische Grundlagen, Methoden und Mittel für die Entwicklung und Benutzung der Hardware und Software großer, heterogener, verteilter, menschintegrierter Systeme im Bereich der Verwaltung, des öffentlichen Dienstes sowie im privatwirtschaftlichen Bereich. In jeder Fachrichtung gibt es obligatorische Fächer sowie wahlobligatorische und wahlfreie Vertiefungsfächer. Die wahlobligatorischen Vertiefungsfächer sind fachrichtungsspezifisch und werden aus dem Angebot der Vertiefungsfächer festgelegt.
( 4) Wahlfreie Vertiefungsfächer kann der Studierende nach eigenem Ermessen aus den übrigen Vertiefungsfächern auswählen und unter Beachtung der geforderten Prüfung laut Prüfungsordnung zu einer beliebigen Zeit im Hauptstudium belegen. Jeder Student muß an zwei Proseminaren teilnehmen. Proseminare werden von den Hochschullehrern angeboten.
§ 4
Gliederung des Studiums
( 1) Das Studium gliedert sich entsprechend der Prüfungsordnung des Studienganges Informatik in das Grundstudium von vier Semestern, das mit der Diplomvorprüfung abschließt, und das Hauptstudium von höchstens fünf Semestern, das die Zeit für die Anfertigung der Diplomarbeit und die Absolvierung der Diplomprüfung mit einschließt.
( 2) Das Studium umfaßt Lehrveranstaltungen des Pflichtbereiches Informatik, des Wahlpflichtbereiches-sowie Lehrveranstaltungen nach freier Wahl der Studierenden. Der zeitliche Gesamtumfang aller für den erfolgreichen Abschluß des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen beträgt 160 Semesterwochenstunden( SWS). Davon