Heft 
(1996) 1
Seite
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I. Rechts- und Verwaltungsvorschriften

Studienordnung für den Diplomstudiengang Informatik an der Universität Potsdam

Vom 22. Juni 1995

Der Fakultätsrat der Mathematisch- Naturwissenschaft­lichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 91 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes( BBHG) vom 24. Juni 1991( GVBI. S. 156) am 22. Juni 1995 folgende Studienordnung für den Diplomstudiengang Informatik erlassen: 1

Übersicht

Gliederung des Studiums

Grundstudium

Lehrveranstaltungsformen

§ 1

Geltungsbereich

§ 2

Berufsfelder

§ 3

Ausbildungsinhalte

§ 4

§ 5

§ 6

§ 7

Hauptstudium

§ 8

§9

Großer Beleg Inkrafttreten

CSS CSS CSS cos cos cos cos cos co

123456789

§1

Geltungsbereich

Universitär

Potsdam.

2203

Universitäts­bibliothek

Inventarnr.

* 01019082*

Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage des Ge­setzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg ( BBHG) vom 24. Juni 1991 und der Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Informatik vom 22. Juni 1995 Ziele, Inhalt, Aufbau und Gestaltung für den Diplomstu­diengang Informatik an der Universität Potsdam.

§ 2

Berufsfelder

Die breite Anwendung der Informatik bietet für den Ab­solventen des Informatikstudiums eine Vielzahl von Be­rufsmöglichkeiten, zum Beispiel:

1

Mitarbeit bei der Entwicklung neuer Methoden und Systeme der Informationsverarbeitung( bei Herstel­lerfirmen, Softwarehäusern und Forschungseinrich­tungen)

Mitarbeit bei der Einführung der automatischen Informationsverarbeitung( in Verwaltung und Wirt­

schaft)

Betrieb und Wartung sowie Vertrieb von Produkten der Computer- Industrie

Weibliche Amts- und Funktionsträgerinnen sowie Kandidatinnen führen weibliche Bezeichnungen. Aus Gründen der sprachlichen Ver­einfachung und zur besseren Lesbarkeit wird im nachfolgenden Text die männliche Form verwendet.

2

§ 3

Tätigkeit in Ausbildungseinrichtungen( einschließ­lich Lehre und Forschung im Hochschulbereich).

Ausbildungsinhalte

( 1) Im Grundstudium werden wesentliche fachwissen­schaftliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten auf dem Gebiet der Informatik und des Wahlpflichtfaches vermittelt sowie die notwendige Sicherheit im Umgang mit der informationsverarbeitenden Technik entwickelt und gefestigt.

( 2) Das Hauptstudium dient der Vertiefung, Spezialisie­rung und Anwendung der Informatik. Die Bezüge zum Wahlpflichtfach werden beachtet. Im Hauptstudium er­folgt die Vertiefung in zwei Fachrichtungen:

1. Modellierung und Simulation im Bereich der Natur­wissenschaften

2. Verwaltungsinformatik.

( 3) Gegenstand der ersten Fachrichtung sind theoretische Grundlagen, Methoden und Mittel für die Modellierung und Simulation komplexer physikalischer, chemischer und biologischer Gebilde einschließlich der Verwaltung ihrer Daten und der graphischen Repräsentation, der Animation sowie der Bilderkennung und-verarbeitung. Gegenstand der zweiten Fachrichtung sind theoretische Grundlagen, Methoden und Mittel für die Entwicklung und Benutzung der Hardware und Software großer, hete­rogener, verteilter, menschintegrierter Systeme im Be­reich der Verwaltung, des öffentlichen Dienstes sowie im privatwirtschaftlichen Bereich. In jeder Fachrichtung gibt es obligatorische Fächer sowie wahlobligatorische und wahlfreie Vertiefungsfächer. Die wahlobligatori­schen Vertiefungsfächer sind fachrichtungsspezifisch und werden aus dem Angebot der Vertiefungsfächer festge­legt.

( 4) Wahlfreie Vertiefungsfächer kann der Studierende nach eigenem Ermessen aus den übrigen Vertiefungsfä­chern auswählen und unter Beachtung der geforderten Prüfung laut Prüfungsordnung zu einer beliebigen Zeit im Hauptstudium belegen. Jeder Student muß an zwei Proseminaren teilnehmen. Proseminare werden von den Hochschullehrern angeboten.

§ 4

Gliederung des Studiums

( 1) Das Studium gliedert sich entsprechend der Prü­fungsordnung des Studienganges Informatik in das Grundstudium von vier Semestern, das mit der Diplom­vorprüfung abschließt, und das Hauptstudium von höch­stens fünf Semestern, das die Zeit für die Anfertigung der Diplomarbeit und die Absolvierung der Diplomprüfung mit einschließt.

( 2) Das Studium umfaßt Lehrveranstaltungen des Pflicht­bereiches Informatik, des Wahlpflichtbereiches-sowie Lehrveranstaltungen nach freier Wahl der Studierenden. Der zeitliche Gesamtumfang aller für den erfolgreichen Abschluß des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltun­gen beträgt 160 Semesterwochenstunden( SWS). Davon