Heft 
(1996) 1
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entfallen in der Regel auf das Pflichtfach Informatik 90 SWS, auf die Mathematik 24 SWS und auf das Wahl­pflichtfach 30 SWS. 16 SWS sind als Lehrveranstaltun­gen nach freier Wahl der Studierenden nachzuweisen. Als Wahlpflichtfächer sind gegenwärtig die folgenden Fächer vereinbart worden:

1.

2.

Mathematik

Wirtschaftswissenschaften.

Für diese Fächer gibt es Vereinbarungen zwischen dem Institut für Informatik und den betreffenden Instituten. Weitere Wahlpflichtfächer können auf Antrag der Stu­denten durch den Vorsitzenden der Prüfungskommission vereinbart werden.

( 3) In die Zeit von 160 Semesterwochenstunden ist nicht der Umfang der Betriebspraktika einbezogen. Der Große Beleg wird mit einem Semesterwochenstundenäquivalent von 4 Semesterwochenstunden festgelegt. Innerhalb des Hauptstudiums müssen zwei Proseminare der Informatik im Umfang von insgesamt 4 Semesterwochenstunden belegt werden.

§ 5 Lehrveranstaltungsformen

( 1) Im Grundstudium dominieren neben den Vorlesungen die entsprechenden Übungen. In den Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums treten an Stelle der Übungen in zu­nehmendem Maße Seminare, Proseminare und For­schungsseminare. Eine wesentliche Rolle spielt das selb­ständige Bearbeiten von Aufgabenstellungen. Zur Ent­wicklung der dazu erforderlichen Fähigkeiten, Fertigkei­ten und Kreativität werden im Studium vielfältige Mög­lichkeiten geboten. Die Fähigkeit zur konstruktiven Zu­sammenarbeit mit anderen wird u. a. durch die Teilnah­me an Projektarbeiten gefördert.

( 2) Im Studium sind zwei Berufspraktika von jeweils sechs Wochen zu absolvieren. Das erste Berufspraktikum soll im Grundstudium liegen. Es sind folgende Kenntnis­se bzw. Fähigkeiten zu erwerben:

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Konfiguration von Rechnernetzen Installation von Softwarepaketen

Arbeiten mit unterschiedlichen Rechnertypen und Be­triebssystemen

Datenerfassung

Ausführung von Aufträgen bei vorgegebener Soft­

ware.

Für das zweite Berufspraktikum im Hauptstudium sind folgende Tätigkeiten nachzuweisen:

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§ 6

Mitwirkung am Entwurf von Organisations- und Pro­grammlösungen

Programmierung und Testung ausgewählter Softwa­rekomponenten

Analyse von Organisationssystemen und Vorschläge für Innovationen

Mitwirkung bei der Umstellung auf moderne Informa­tionssysteme vor allem im mittelständischen Bereich.

Grundstudium

Das Grundstudium umfaßt 81 Semesterwochenstunden, die sich wie folgt aufteilen:

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1. Semester

ADP1 Algorithmen, Daten, Programme 1 4V/ 2 SIÜ, L 2

GTI1 Physikalisch- technische Grundlagen der Informatik 1

2 V 1 SIÜ, L

M1 Algebra und diskrete Mathematik 1

4 V 2 SIU, L

WPF1 Wahlpflichtfach

WF Wahlfreies Fach

2. Semester

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ADP2 Algorithmen, Daten, Programme 2

4 V 2 SIÜ, L.

GTI2 Physikalisch- technische Grundlagen der Informatik 2

2 V 1 SIÜ, L

M2 Algebra und diskrete Mathematik 2

4 V 2 SIÜ, L

WPF1 Wahlpflichtfach

WF Wahlfreies Fach

Summe( ohne WPF1 und WF)

3. Semester

GS1 Grundlagen der Softwareentwicklung 1 4 V 2 SIÜ, L

GTI3 Rechnerarchitektur

2 V 2 SIÜ, L

M3 Analysis und numerische Mathematik 1

4 V 2 SIÜ, L M5 Stochastik 2 VISIÜ, L

WPF1 Wahlpflichtfach WF Wahlfreies Fach

Summe( ohne WPF1 und WF)

4. Semester

GS2 Grundlagen der Softwareentwicklung 2 4 V 2 SIÜ, L

GTI4 Rechnernetze

2 V 2 SIÜ, L

M4 Analysis und numerische Mathematik 2

2 V 1 SIÜ, L

WPF1 Wahlpflichtfach

WF Wahlfreies Fach

15

19

Summe( ohne WPF1 und WF)

13

WPF1 Wahlpflichtfach

insgesamt 15 Stunden V und

insgesamt 4 Stunden V und Gesamtsumme Grundstudium

81

WF Wahlfreie Fächer

§ 7 Hauptstudium

Das Hauptstudium umfaßt 79 Semesterwochenstunden, die auf das fünfte bis achte Semester wie folgt aufgeteilt werden.

2 V== Vorlesung, Ü= Übung, S= Seminar, L= Schein,| = oder. Mit dem" Schein" wird der Nachweis erbracht, daß der Student an den Übungen oder Seminaren zu der Vorlesung erfolgreich teilgenommen hat. Bei Vorlesungszyklen ist in der Regel nur der Schein des letzten Semesters des betreffenden Zyklus erforderlich; näheres regelt die Prü­fungsordnung.

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