5. Semester
PAI1 Software- Konstruktion/ Softwareprojekt 1 2 V 1 SIÜ, L
TI1 Theoretische Informatik 1
2 V 1 SIÜ, L
PAI5 Betriebssysteme 1
2 VISIÜ, L
- OVI Wahlobligatorische Vertiefungsfächer Informatik
PS Proseminar
WPF2 Wahlpflichtfach
WF Wahlfreies Fach
Summe( ohne OVI, PS, WPF2 und WF)
6. Semester
-
PAI2 Software- Konstruktion/ Softwareprojekt 2 2 V 1 SIÜ, L
TI2 Theoretische Informatik 2
2 V 1 SIU, L
PAI6 Betriebssysteme 2
2 VISIÜ, L
9
- OVI Wahlobligatorische Vertiefungsfächer Informatik
-
PS Proseminar
-
WPF2 Wahlpflichtfach
WF Wahlfreies Fach
Summe( ohne OVI, PS, WPF2 und WF)
9
7. Semester
- PAI3 Datenbanken 1
2 V 1 SIÜ, L
- T13 Compilertechnik
2 V2SIU, L
TI4 Logische und funktionale Programmierung
2 V/ 1 SIÜ, L
- OVI Wahlobligatorische Vertiefungsfächer Informatik PS Proseminar
WPF2 Wahlpflichtfach
WF Wahlfreies Fach
Summe( ohne OVI, PS, WPF2 und WF)
10
8. Semester
- PA14 Datenbanken 2
2 VISIÜ, L
TI5 Künstliche Intelligenz
2 V/ 1 SIÜ, L
GB Großer Beleg
Semesterwochenstundenäquivalent: 4
OVI Wahlobligatorische Vertiefungsfächer Informatik
PS Proseminar
WPF2 Wahlpflichtfach
-
WF Wahlfreies Fach
-
10 VISIÜ
10
-
Summe( ohne OVI, PS, WPF2 und WF)
OVI Wahlobligatorische Vertiefungsfächer Informatik
PS Zwei Proseminare
4 S, 2 L
WPF2 Wahlpflichtfach
15 VISIU
WF Wahlfreie Fächer
12 VISIÜ
Summe OVI, PS, WPF 2 und WF
Gesamtsumme Hauptstudium:
41
79
§ 8
Großer Beleg
( 1) Der Große Beleg( GB) ist ein benoteter Leistungsnachweis, in dem der Student nachweist, daß er in der Lage ist, neue wissenschaftliche Arbeiten, Ergebnisse und Methoden zu rezipieren und auf fachspezifische Probleme anzuwenden. Besonderer Wert wird dabei auf die Entwicklung eines Softwareprodukts gelegt. Das Thema des Großen Belegs kann in Zusammenhang mit dem Diplomthema stehen.
( 2) Die Ausgabe des Themas für den Großen Beleg erfolgt durch den Hochschullehrer in schriftlicher Form. Der Zeitpunkt der Ausgabe wird im Sekretariat des Instituts für Informatik aktenkundig gemacht. Die Zeit von der Ausgabe des Themas bis zur Ablieferung des Großen Belegs darf sechs Monate nicht überschreiten. Die Frist läuft vom Tage der Ausgabe an. Sie wird durch die Abgabe des Großen Belegs im Sekretariat des Instituts für Informatik gewahrt.
( 3) Für die Gestaltung des Großen Belegs gelten sinngemäß die in§ 24 der Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Informatik gegebenen Richtlinien für die Diplomarbeit in abgeminderter Form.
( 4) Der Große Beleg kann vom themenstellenden Betreuer auch in Form einer Gruppenarbeit zugelassen werden, wenn der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag des einzelnen Kandidaten aufgrund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderen objektiven Kriterien, die eine eindeutige Abgrenzung ermöglichen, deutlich unterscheidbar und bewertbar ist und den generellen Anforderungen entspricht.
( 5) Der Große Beleg endet mit der Belegabnahme, in der entweder nachzuweisen ist, daß das im Großen Beleg entwickelte Softwareprodukt die Aufgabenstellung des Belegs erfüllt oder in einem Vortrag die Lösung des Problems unter Anwendung der erworbenen Kenntnisse vorgestellt wird. Die Belegabnahme erfolgt nach der Begutachtung der Belegarbeit durch den betreuenden Hochschullehrer bzw. Lehrbeauftragten und einen Assistenten.
§ 9
Inkrafttreten
( 1) Diese Ordnung gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten im Diplomstudiengang Informatik an der Universität Potsdam immatrikuliert werden.
( 2) Die Studienordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
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