Anhang
Wahlobligatorische Vertiefungsfächer
Die nachfolgende Liste möglicher wahlobligatorischer Vertiefungsfächer wird jährlich aktualisiert.
- Scientific Computing
- Virtual Reality
- Fehlertolerante Hard- und Software
- Hardwareentwurfssysteme
- Neuronale Netze
- Softwaremanagement
- Rechnergestützte Entscheidungssysteme
- Parallele Prozesse
- Entwicklungsumgebungen/ Umgebungsbau
- Softwareergonomie
- Bildverarbeitung
- Multimedia- Systeme
- Computergrafik
- Komplexitätstheorie
- Automatische Dokumentenverwaltung
- Büroinformationssysteme
Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Informatik an der Universität Potsdam
Vom 22. Juni 1995
Der Fakultätsrat der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 91 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes( BBHG) vom 24. Juni 1991( GVB1. S. 156) am 22. Juni 1995 folgende Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Informatik erlassen: 12
Teil 1
Allgemeiner Teil Zweck der Prüfung
Diplomgrad
Gliederung des Studiums und der Studiendauer Prüfungsausschuẞ
Prüfer und Beisitzer
Anerkennung von Studienzeiten, Prüfungs- und Studienleistungen-
Prüfungsanspruch
§ 1
§ 2
§
3
§ 4
§
5
§ 6
- Informationssysteme in der Verwaltung
- Graphentheorie
§ 7
- Kodierungstheorie
§ 8
Freiversuch
§ 9
Prüfungsformen
Aktuellen wissenschaftlichen Erfordernissen entsprechend kann diese Liste durch Beschluß des Prüfungsausschusses erweitert werden.
§ 10
§ 11
Mündliche Prüfungen
§ 12
Klausurarbeiten
Prüfungsrelevante Studienleistungen
§ 13
Zusatzprüfungen
§ 14
Bewertung der Prüfungsleistungen
§ 15
Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses
§ 16
Zeugnisse, Urkunden, Bescheinigungen
§ 17
Versäumnis, Rücktritt, Täuschung
Teil 2 Diplom- Vorprüfung
§ 18
Ziel, Umfang und Formen der DiplomVorprüfung
§ 19
Antrag auf Zulassung zur Diplom- Vorprüfung
§ 20
§ 21
Ergebnis der Diplom- Vorprüfung, Gesamtnote Wiederholung der Diplom- Vorprüfung
Teil 3
Diplomprüfung
§ 22
Formen der Diplomprüfung
§ 23
Antrag auf Zulassung zur Diplomprüfung
§ 24
Diplomarbeit
§ 25
Ergebnis der Diplomprüfung, Gesamtnote
§ 26
Wiederholung der Diplomprüfung
Teil 4
Schlußbestimmungen
§ 27
Einsicht in die Prüfungsakten
§ 28
§ 29
Ungültigkeit der Prüfung
Inkrafttreten
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Bestätigt vom MWFK mit Schreiben vom 13. Dezember 1995
Weibliche Amts- und Funktionsträgerinnen sowie Kandidatinnen führen weibliche Bezeichnungen. Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung und zur besseren Lesbarkeit wird im nachfolgenden Text die männliche Form verwendet.
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