Heft 
(1996) 1
Seite
5
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Anhang

Wahlobligatorische Vertiefungsfächer

Die nachfolgende Liste möglicher wahlobligatorischer Vertiefungsfächer wird jährlich aktualisiert.

- Scientific Computing

- Virtual Reality

- Fehlertolerante Hard- und Software

- Hardwareentwurfssysteme

- Neuronale Netze

- Softwaremanagement

- Rechnergestützte Entscheidungssysteme

- Parallele Prozesse

- Entwicklungsumgebungen/ Umgebungsbau

- Softwareergonomie

- Bildverarbeitung

- Multimedia- Systeme

- Computergrafik

- Komplexitätstheorie

- Automatische Dokumentenverwaltung

- Büroinformationssysteme

Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Informatik an der Universität Potsdam

Vom 22. Juni 1995

Der Fakultätsrat der Mathematisch- Naturwissenschaft­lichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 91 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes( BBHG) vom 24. Juni 1991( GVB1. S. 156) am 22. Juni 1995 folgende Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Informatik erlassen: 12

Teil 1

Allgemeiner Teil Zweck der Prüfung

Diplomgrad

Gliederung des Studiums und der Studiendauer Prüfungsausschuẞ

Prüfer und Beisitzer

Anerkennung von Studienzeiten, Prüfungs- und Studienleistungen-

Prüfungsanspruch

§ 1

§ 2

§

3

§ 4

§

5

§ 6

- Informationssysteme in der Verwaltung

- Graphentheorie

§ 7

- Kodierungstheorie

§ 8

Freiversuch

§ 9

Prüfungsformen

Aktuellen wissenschaftlichen Erfordernissen entspre­chend kann diese Liste durch Beschluß des Prüfungsaus­schusses erweitert werden.

§ 10

§ 11

Mündliche Prüfungen

§ 12

Klausurarbeiten

Prüfungsrelevante Studienleistungen

§ 13

Zusatzprüfungen

§ 14

Bewertung der Prüfungsleistungen

§ 15

Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses

§ 16

Zeugnisse, Urkunden, Bescheinigungen

§ 17

Versäumnis, Rücktritt, Täuschung

Teil 2 Diplom- Vorprüfung

§ 18

Ziel, Umfang und Formen der Diplom­Vorprüfung

§ 19

Antrag auf Zulassung zur Diplom- Vorprüfung

§ 20

§ 21

Ergebnis der Diplom- Vorprüfung, Gesamtnote Wiederholung der Diplom- Vorprüfung

Teil 3

Diplomprüfung

§ 22

Formen der Diplomprüfung

§ 23

Antrag auf Zulassung zur Diplomprüfung

§ 24

Diplomarbeit

§ 25

Ergebnis der Diplomprüfung, Gesamtnote

§ 26

Wiederholung der Diplomprüfung

Teil 4

Schlußbestimmungen

§ 27

Einsicht in die Prüfungsakten

§ 28

§ 29

Ungültigkeit der Prüfung

Inkrafttreten

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Bestätigt vom MWFK mit Schreiben vom 13. Dezember 1995

Weibliche Amts- und Funktionsträgerinnen sowie Kandidatinnen führen weibliche Bezeichnungen. Aus Gründen der sprachlichen Ver­einfachung und zur besseren Lesbarkeit wird im nachfolgenden Text die männliche Form verwendet.

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