Heft 
(1996) 1
Seite
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eine Orientierung über das Verhältnis der Ge­schichtswissenschaft zu ihren Nachbardisziplinen zu

geben.

( 6) Die Studierenden in den Lehramtsstudiengängen er­werben zudem Kenntnisse und Fähigkeiten zur didakti­schen Aufbereitung, Darstellung und Vermittlung histo­rischer Sachverhalte für unterschiedliche Lernalter. Im Zusammenhang mit theoretischen Problemen und empi­rischen Ergebnissen zur Herausbildung und Entwicklung von Geschichtsbewußtsein eignen sie sich spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten zur Gestaltung historischen Lehrens und Lernens bei Kindern und Jugendlichen an. Die Ausbildung erfolgt im Rahmen des Potsdamer Mo­dells der Lehrerbildung und soll dazu führen, möglichst frühzeitig theoriegeleitete professionsorientierte Erfah­rungen zu erwerben.

§ 4

Sprachenkenntnisse

( 1) Die Kenntnis von Fremdsprachen ist unabdingbar für das Studium der Geschichte. Soweit in den Absätzen 2 bis 4 nichts anderes bestimmt wird, sind Latein, Englisch sowie eine weitere moderne Fremdsprache Vorausset­zung für den Studienerfolg. Sie müssen spätestens bei der Zulassung zur Zwischenprüfung nachgewiesen wer­den.

( 2) Wird bei der Magisterprüfung im Hauptfach Alte Ge­schichte als Schwerpunkt gewählt, kann die zweite mo­derne Fremdsprache durch Altgriechisch oder Hebräisch

ersetzt werden.

( 3) Wird im Magisterstudiengang nur ein Bereich der Geschichte als Nebenfach gewählt(§ 2 Abs. 3a), wird. auf den Nachweis von Kenntnissen in einer der für das Studium geforderten Fremdsprachen verzichtet, und

zwar

auf Latein beim Nebenfach Neuere Geschichte,

auf die zweite moderne Fremdsprache bei den Ne­benfächern Alte Geschichte oder Mittelalterliche Ge­schichte.

( 4) Die Sprachkenntnisse sind durch das Reifezeugnis bzw. ein vergleichbares Abschlußzeugnis oder durch an­derweitige Bescheinigungen, die einen mindestens drei­jährigen erfolgreichen Schulunterricht in der jeweiligen Sprache bestätigen, nachzuweisen. Das Latinum gilt ent­sprechend. Studenten, die nicht über die erforderlichen Sprachnachweise verfügen, müssen die notwendigen Kenntnisse durch Sprachkurse im Sprachenzentrum der Universität Potsdam oder in entsprechenden Einrichtun­gen erwerben; über die Anerkennung von vergleichbaren Zertifikaten anderer Institutionen entscheidet der Prü­fungsausschuẞ des Historischen Instituts. Hinsichtlich der Lateinkenntnisse genügt im Bereich der Primarstufe der Nachweis über 2 SWS erfolgreichen Sprachunter­richt.

§ 5

Lehrveranstaltungen/ Vermittlungsformen

( 1) In allen Studienabschnitten gibt es Lehrveranstaltun­gen, in denen Leistungsnachweise(= Leistungsschein) erworben werden können, und solche, für die keine Lei­stungsnachweise, sondern allenfalls Teilnahmescheine ausgestellt werden.

( 2) Lehrveranstaltungen mit Leistungsnachweis sind

a) Proseminare( quellen- und methodenorientierte Ein­führungsveranstaltungen im Grundstudium)

b) Grundkurse( Überblicksveranstaltungen im Grund­studium)

c) Hauptseminare( Seminare im Hauptstudium)

d) Integrationskurse, Spezialkurse und Projekte sowie Blockpraktika in der fachdidaktischen Ausbildung in den Lehramtsstudiengängen

Proseminare, Grundkurse und Hauptseminare umfassen in der Regel zwei Semesterwochenstunden. Sie können auch in der vorlesungsfreien Zeit stattfinden.

( 3) Lehrveranstaltungen ohne Leistungsnachweis sind

a) Vorlesungen( Einführungs-, Überblicks- und for­schungsorientierte Spezialvorlesungen)

b) Übungen( zur Einführung in die Hilfswissenschaften, zur Quelleninterpretation oder zur Vorbereitung von

Exkursionen)

c) Kolloquien( vorwiegend zur Erörterung theoreti­scher, methodischer oder sachlicher Probleme und neuerer Forschungsergebnisse)

( 4) Lehrveranstaltungen besonderer Art sind Exkursio­nen. Sofern sie im Rahmen anderer Lehrveranstaltungen stattfinden, dienen sie der Veranschaulichung und Ver­tiefung der in den Lehrveranstaltungen gewonnenen Er­gebnisse.

§ 6

Studienfachberatung

( 1) Neben der Zentralen Studienberatung der Universität Potsdam sind die Studienfachberatungen des Histori­schen Instituts zu nutzen. Zu Beginn des Grund- und Hauptstudiums und bei einem Wechsel des Faches oder des Studienganges ist eine Studienfachberatung obliga­torisch.

( 2) Den Studenten aller Semester und Studiengänge wird darüber hinaus die freiwillige Studienfachberatung em­pfohlen, die studienbegleitenden Charakter hat. Dafür stehen die Professoren und wissenschaftlichen Mitarbei­ter in ihren Sprechstunden zur Verfügung.

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