studiengänge sowie die Besonderen Prüfungsbestimmungen im Fach Geschichte.
( 3) Das Hauptstudium wird durch die Magisterprüfung bzw. die Erste Staatsprüfung abgeschlossen. Näheres regeln die Magisterprüfungsordnung bzw. die Lehramtsprüfungsordnung sowie die Besonderen Prüfungsbestimmungen im Fach Geschichte.
B) Grundstudium
( 1) Das Grundstudium dient der Grundausbildung im Fach Geschichte. Es führt in die Methoden und Probleme wissenschaftlichen Arbeitens sowie in Fragen der Geschichtstheorie ein und vermittelt Grundwissen in den Bereichen Alte Geschichte, Mittelalterliche Geschichte und Neuere Geschichte.
( 2) Im Grundstudium werden folgende Lehrveranstaltungsformen angeboten:
Eine von mehreren Fachvertretern abgehaltene Einführungsvorlesung soll vor allem den Studienanfängern unter dem Gesichtspunkt der Einheit der Geschichtswissenschaft eine erste Orientierung über die Ziele, wesentlichen Studieninhalte und Methoden des Faches geben.
Überblicks vorlesungen führen in zentrale Forschungsprobleme, methodische Forschungsansätze und deren wissenschaftliche Kritik sowie Quellengattungen und Probleme der einzelnen Fachgebiete ein.
Übungen dienen zur Vertiefung der Quellen- und Literaturkenntnis auf ausgewählten Gebieten und bieten eine Einführung in die Historischen Hilfswissenschaften.
Proseminare behandeln zeitlich und thematisch eng begrenzte Gebiete. Sie sollen den Studierenden anhand von Quellen und Literatur in die Methoden und Techniken wissenschaftlichen Arbeitens, vor allem in die Quellenerschließung und-interpretation, einführen. Der Studierende soll im Proseminar in die Lage versetzt werden, Quellen und Literatur zu einer bestimmten Frage zu verwerten und wissenschaftliche Abhandlungen formgerecht zu verfassen. Quantitative Mindestanforderung für einen Leistungsnachweis ist eine schriftliche Ausarbeitung im Umfang von 10 bis 15 Seiten.
Grundkurse vermitteln Kenntnisse von zeitlich und thematisch weitgefaßten Gebieten der historischen Forschung. Sie zeigen an ausgewählten Beispielen die Wechselwirkung unterschiedlicher Faktoren in der geschichtlichen Entwicklung auf. Gleichzeitig führen sie anhand der Literatur und der Quellen in Problemstellung und Forschungsstand des Themas ein. Quantitative Mindestanforderung für einen Lei
stungsnachweis ist eine schriftliche Hausarbeit im Umfang von 10 bis 15 Seiten oder die Teilnahme an einer Klausur. Schriftliche Leistungsnachweise aus Grundkursen können aber auch durch einen mündlichen Test bei einem Professor ersetzt werden. Dieser Test soll in Verbindung mit einer Vorlesung oder einer anderen Lehrveranstaltung stehen und mindestens 30 Minuten dauern. Das Thema muß geeignet sein, Grundwissen in angemessenem Umfang nachzuweisen. Über den bestandenen Test wird als Leistungsnachweis ein Grundkursschein ausgestellt.
Integrationskurse im Umfang von 4 SWS im Rahmen der fachdidaktischen Ausbildung in den Lehramtsstudiengängen verbinden Seminare mit semesterbegleitenden Schulpraktischen Studien und vermitteln eine Übersicht über die konstitutiven Komponenten historischen Lernens in ihrer Spezifik und in ihrem Zusammenwirken. Parallel dazu wird die Möglichkeit eingeräumt, eigene Unterrichtsversuche zu planen, zu erproben und zu analysieren. Integrationskurse können im Grund- oder Hauptstudium absolviert werden. Die erfolgreiche Teilnahme wird mit einem Teilnahmeschein bestätigt.
( 3) Im Grundstudium sind folgende Leistungen zu erbringen:
a) Im Hauptfach Magister sowie in den Lehramtsstudiengängen sind innerhalb von vier Semestern etwa 40* Semesterwochenstunden zu absolvieren, im Nebenfach Magister etwa 25 Semesterwochenstunden.
b) Im Hauptfach Magister sowie in allen Lehramtsstudiengängen sind im Grundstudium sechs Leistungsnachweise obligatorisch:
1.
Proseminarschein Alte Geschichte
2.
1 Proseminarschein Mittelalterliche Geschichte
3.
1
Proseminarschein Frühe Neuzeit
4.
1
Proseminarschein Moderne Geschichte
5.
1
Grundkursschein aus dem Bereich der Alten Geschichte oder der Mittelalterlichen Geschichte
6.
1 Grundkursschein aus dem Bereich der Frühen Neuzeit oder der Modernen Geschichte
c) Im Nebenfach Magister haben die Studierenden im Grundstudium vier Leistungsnachweise zu erbringen:
1.
1 Proseminar im Studienbereich nach Wahl der Studenten
2. 1 Grundkurs im Studienbereich nach Wahl der Studenten
2.
1 Proseminar oder Grundkurs im Studienbereich nach Wahl der Studenten
4.
1 Proseminar oder Grundkurs in einem anderen Studienbereich.
( 4) Empfohlen wird ferner der Besuch mindestens einer Übung zu den Historischen Hilfswissenschaften.
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