Heft 
(1996) 6
Seite
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§ 3

Studienvoraussetzungen

Voraussetzung für das Psychologiestudium an der Uni­versität Potsdam ist die allgemeine Hochschulreife oder ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis oder das erfolgreiche Ablegen der fachrichtungsbezoge­nen Eingangsprüfung nach§ 30 Abs. 3 des Brandenbur­gischen Hochschulgesetzes. Eine praktische Tätigkeit, die Erfahrung in möglichen Arbeitsbereichen von Psy­chologen( z.B. Kliniken, Heimen oder Industrie) vermit­telt, wird nicht als Vorbedingung gefordert, kann aber das Verständnis für die Studieninhalte fördern. Es wer­den hinreichende Kenntnisse in mathematischen und naturwissenschaftlichen Denk- und Arbeitsweisen sowie englische Sprachkenntnisse erwartet. Fehlen diese Erfor­dernisse, so tritt zu den regulären Anforderungen der ersten Semester eine erhebliche zusätzliche Belastung durch den Erwerb der genannten Kenntnisse hinzu.

§ 4 Studienbeginn und Studiendauer

( 1) Die Zulassung zum Psychologiestudium erfolgt nur zum Wintersemester.

( 2) Das Lehrangebot im Studiengang ist so organisiert, daß das Studium einschließlich der Diplomprüfung in neun Semestern abgeschlossen werden kann. Innerhalb dieses Zeitraums ist im zweiten Studienabschnitt eine berufspraktische Tätigkeit von 6 Monaten zu absolvieren. Wiederholungstermine für Klausuren und andere termin­gebundenen Studienleistungen sollen jeweils vor Beginn der Veranstaltungen des folgenden Semesters geboten werden.

( 3) Zu Beginn des ersten Semesters findet eine Einfüh­rung in das Studium statt, die über Studienaufbau und Studieninhalte an der Hochschule informiert. In weiteren semesterbegleitenden Einführungsveranstaltungen folgen Orientierungen über Tätigkeitsfelder von Psychologen und über die Studienanforderungen. Den Studienanfän­gern wird geraten, die Studienfachberatung während des ersten Semesters aufzusuchen( siehe§ 6).

§ 5 Gliederung des Studiums

( 1) Das Studium gliedert sich in zwei Abschnitte: Der erste Studienabschnitt von vier Semestern wird mit der Diplom- Vorprüfung abgeschlossen. Darauf folgt der zweite Studienabschnitt, der nach weiteren fünf Seme­stern mit der Diplomprüfung endet. Die berufspraktische Tätigkeit wird in den zweiten Studienabschnitt einge­schoben.

( 2) Diese Studienordnung sieht für das ordnungsgemäße Fachstudium vor, daß der Student während der gesamten Studienzeit an Lehrveranstaltungen im Umfang von ins­gesamt 150 SWS teilnimmt. Hiervon entfallen auf den ersten Studienabschnitt 72 SWS; für den zweiten Studi­enabschnitt sind 78 SWS vorgesehen. 10 Semesterwo­chenstunden sind darüber hinaus zur freien Studienpla­nung vorgesehen.

§ 6

Studienberatung

( 1) Die Studienfachberatung berät den Studenten insbe­sondere über Aufbau und Durchführung seines Studiums sowie Vorbereitung und Ablauf der Prüfungen.

( 2) Zum Beratungsangebot der Studienfachberatung gehören individuelle Beratungsgespräche, Orientierungs­veranstaltungen für Studienanfänger, aktuelles Informati­onsmaterial über das Studium sowie Hinweise auf For­men und Bedingungen wissenschaftlichen Arbeitens. Die Studienfachberatung wird studienbegleitend während der Vorlesungszeit und der Semesterferien angeboten. Sie sollte in jedem Fall in Anspruch genommen werden zu Beginn des Studiums,

§ 7

vor Studienfach-, Schwerpunkt- oder Hochschul­wechsel,

bei Planung eines Studiums im Ausland, nach nicht bestandenen Prüfungen.

Lehrveranstaltungen

Zur Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten im Diplomstudiengang Psychologie werden folgende Ver­anstaltungsformen angeboten:

Vorlesungen

mit unbegrenzter Teilnehmerzahl dienen der Vermittlung eines Überblicks über die Probleme, Arbeitsweisen und Ergebnisse eines Teilbereiches der Psychologie. Sie sollen die Verbindung dieses Bereiches mit weiteren psychologischen und außerpsychologischen Forschungs­feldern deutlich machen und somit eine Orientierung für spezialisiertere Lehre bieten.

Seminare

sollen die vertiefende Erarbeitung wissenschaftlicher Problemstellungen ermöglichen. Sie setzen in der Regel einen aktiven Beitrag der Teilnehmer bei der Erarbeitung des Stoffes in Form von regelmäßiger Teilnahme, aktiver Mitarbeit und Vorlage einer eigenständigen Leistung voraus, die meistens in Form von Referaten erfolgt. Refe­rate verlangen im allgemeinen eine schriftliche Bearbei­tung eines speziellen Themas und einen hiervon häufig weitgehend abgelösten Vortrag. Seminare dienen der exemplarischen Einarbeitung in Theorien und Methoden psychologischer Forschung anhand überschaubarer Fra­gestellungen. Sie sollen zugleich die schriftliche und mündliche Darstellung psychologischer Probleme und Befunde üben. Ein Seminar sollte im ersten Studienab­schnitt möglichst 20, jedoch nicht mehr als 30, im zwei­ten Studienabschnitt möglichst 10, jedoch nicht mehr als 20 Teilnehmer haben.

Forschungsseminare

( Kolloquien) sind nur im zweiten Studienabschnitt vorge­sehen. Sie haben die Form eines Seminars, dienen aber dem Vortrag eigener Forschungspläne oder Forschungs­befunde der Referenten. Hier werden z.B. Diplomarbei­ten während ihrer Planung und nach ihrem Abschluß zur Diskussion gestellt.

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