§ 3
Studienvoraussetzungen
Voraussetzung für das Psychologiestudium an der Universität Potsdam ist die allgemeine Hochschulreife oder ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis oder das erfolgreiche Ablegen der fachrichtungsbezogenen Eingangsprüfung nach§ 30 Abs. 3 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes. Eine praktische Tätigkeit, die Erfahrung in möglichen Arbeitsbereichen von Psychologen( z.B. Kliniken, Heimen oder Industrie) vermittelt, wird nicht als Vorbedingung gefordert, kann aber das Verständnis für die Studieninhalte fördern. Es werden hinreichende Kenntnisse in mathematischen und naturwissenschaftlichen Denk- und Arbeitsweisen sowie englische Sprachkenntnisse erwartet. Fehlen diese Erfordernisse, so tritt zu den regulären Anforderungen der ersten Semester eine erhebliche zusätzliche Belastung durch den Erwerb der genannten Kenntnisse hinzu.
§ 4 Studienbeginn und Studiendauer
( 1) Die Zulassung zum Psychologiestudium erfolgt nur zum Wintersemester.
( 2) Das Lehrangebot im Studiengang ist so organisiert, daß das Studium einschließlich der Diplomprüfung in neun Semestern abgeschlossen werden kann. Innerhalb dieses Zeitraums ist im zweiten Studienabschnitt eine berufspraktische Tätigkeit von 6 Monaten zu absolvieren. Wiederholungstermine für Klausuren und andere termingebundenen Studienleistungen sollen jeweils vor Beginn der Veranstaltungen des folgenden Semesters geboten werden.
( 3) Zu Beginn des ersten Semesters findet eine Einführung in das Studium statt, die über Studienaufbau und Studieninhalte an der Hochschule informiert. In weiteren semesterbegleitenden Einführungsveranstaltungen folgen Orientierungen über Tätigkeitsfelder von Psychologen und über die Studienanforderungen. Den Studienanfängern wird geraten, die Studienfachberatung während des ersten Semesters aufzusuchen( siehe§ 6).
§ 5 Gliederung des Studiums
( 1) Das Studium gliedert sich in zwei Abschnitte: Der erste Studienabschnitt von vier Semestern wird mit der Diplom- Vorprüfung abgeschlossen. Darauf folgt der zweite Studienabschnitt, der nach weiteren fünf Semestern mit der Diplomprüfung endet. Die berufspraktische Tätigkeit wird in den zweiten Studienabschnitt eingeschoben.
( 2) Diese Studienordnung sieht für das ordnungsgemäße Fachstudium vor, daß der Student während der gesamten Studienzeit an Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 150 SWS teilnimmt. Hiervon entfallen auf den ersten Studienabschnitt 72 SWS; für den zweiten Studienabschnitt sind 78 SWS vorgesehen. 10 Semesterwochenstunden sind darüber hinaus zur freien Studienplanung vorgesehen.
§ 6
Studienberatung
( 1) Die Studienfachberatung berät den Studenten insbesondere über Aufbau und Durchführung seines Studiums sowie Vorbereitung und Ablauf der Prüfungen.
( 2) Zum Beratungsangebot der Studienfachberatung gehören individuelle Beratungsgespräche, Orientierungsveranstaltungen für Studienanfänger, aktuelles Informationsmaterial über das Studium sowie Hinweise auf Formen und Bedingungen wissenschaftlichen Arbeitens. Die Studienfachberatung wird studienbegleitend während der Vorlesungszeit und der Semesterferien angeboten. Sie sollte in jedem Fall in Anspruch genommen werden zu Beginn des Studiums,
§ 7
vor Studienfach-, Schwerpunkt- oder Hochschulwechsel,
bei Planung eines Studiums im Ausland, nach nicht bestandenen Prüfungen.
Lehrveranstaltungen
Zur Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten im Diplomstudiengang Psychologie werden folgende Veranstaltungsformen angeboten:
Vorlesungen
mit unbegrenzter Teilnehmerzahl dienen der Vermittlung eines Überblicks über die Probleme, Arbeitsweisen und Ergebnisse eines Teilbereiches der Psychologie. Sie sollen die Verbindung dieses Bereiches mit weiteren psychologischen und außerpsychologischen Forschungsfeldern deutlich machen und somit eine Orientierung für spezialisiertere Lehre bieten.
Seminare
sollen die vertiefende Erarbeitung wissenschaftlicher Problemstellungen ermöglichen. Sie setzen in der Regel einen aktiven Beitrag der Teilnehmer bei der Erarbeitung des Stoffes in Form von regelmäßiger Teilnahme, aktiver Mitarbeit und Vorlage einer eigenständigen Leistung voraus, die meistens in Form von Referaten erfolgt. Referate verlangen im allgemeinen eine schriftliche Bearbeitung eines speziellen Themas und einen hiervon häufig weitgehend abgelösten Vortrag. Seminare dienen der exemplarischen Einarbeitung in Theorien und Methoden psychologischer Forschung anhand überschaubarer Fragestellungen. Sie sollen zugleich die schriftliche und mündliche Darstellung psychologischer Probleme und Befunde üben. Ein Seminar sollte im ersten Studienabschnitt möglichst 20, jedoch nicht mehr als 30, im zweiten Studienabschnitt möglichst 10, jedoch nicht mehr als 20 Teilnehmer haben.
Forschungsseminare
( Kolloquien) sind nur im zweiten Studienabschnitt vorgesehen. Sie haben die Form eines Seminars, dienen aber dem Vortrag eigener Forschungspläne oder Forschungsbefunde der Referenten. Hier werden z.B. Diplomarbeiten während ihrer Planung und nach ihrem Abschluß zur Diskussion gestellt.
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