Heft 
(1996) 6
Seite
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Übungen

dienen vor allem dem Erwerb methodischer Fertigkeiten, die hier vermittelt und geübt werden. Eine Teilnehmer­zahl von etwa 30 wird empfohlen, die Zahl von 60 darf nicht überschritten werden.

Praktika

dienen ebenso wie Übungen dem Erwerb fachlicher Fer­tigkeiten. Sie verlangen indessen in erhöhtem Maße eine Eigentätigkeit der Teilnehmer. In den Praktika vor der Diplom- Vorprüfung( z.B. im Empiriepraktikum und im Beobachtungspraktikum) sind Aufgaben unter Anleitung so zu bearbeiten, daß dabei der Umgang mit psychologi­scher Forschungsmethodik geübt wird. Im Rahmen der methodischen Praktika des zweiten Studienabschnitts soll der Studierende darüber hinaus üben, konkrete Entschei­dungen unter kontrollierbaren Bedingungen zu treffen.

Studienprojekte

sind praktikumsähnliche Veranstaltungen, deren Aufga­ben einem konkreten Forschungs- oder Anwendungszu­sammenhang zugeordnet sind. Sie laufen in der Regel über zwei Semester. Für Praktika und Projekte werden je 15 Teilnehmer vorgesehen.

Fallpraktika

oder Fallseminare des zweiten Studienabschnitts dienen einer Anleitung bei der Bearbeitung anwendungsbezoge­ner Fragestellungen. Hierzu gehören Trainings in diagno­stischen, beratenden oder therapeutischen Situationen. Aufgrund der Notwendigkeit intensiver Betreuung bei dieser Art von Erfahrungsbildung werden solche Lehr­veranstaltungen in Gruppen mit je 5 Studierenden durch­geführt.

§ 8 Selbststudium, zusätzliche Studienangebote

( 1) Der Besuch der vorgeschriebenen und empfohlenen Lehrveranstaltungen kann nur ein Grundwissen vermit­teln. Eine selbständige Vor- und Nachbereitung der an­gebotenen Themen durch Literaturstudium und Diskussi­on in Studentengruppen ist erforderlich. Besonders für einführende und Fertigkeiten vermittelnde Lehrveranstal­tungen wird empfohlen, den jeweiligen Stoff in Studien­gruppen unter Anleitung von Tutoren zu vertiefen.

( 2) Das Studium der Psychologie verlangt ein Verständ­nis der Arbeitsweisen von Nachbarwissenschaften. Den Studierenden wird deshalb empfohlen, Lehrangebote von Nachbardisziplinen, wie z.B. Philosophie, Biologie, Soziologie, Linguistik, Informatik usw. zur Erweiterung ihrer fachlichen und beruflichen Qualifikation zu nutzen.

§ 9 Zulassung zu einzelnen Lehrveranstaltungen

Die Teilnahme von Lehrveranstaltungen kann vom Nachweis spezifischer Voraussetzungen nach Maßgabe dieser Studienordnung abhängig gemacht werden. Der Besuch von Lehrveranstaltungen, die für den zweiten Studienabschnitt angekündigt werden, setzt im allgemei­nen die Diplom- Vorprüfung in Psychologie voraus. In vielen Fällen ist es jedoch sachlich geboten, den Zusam­

menhang zwischen beiden Studienabschnitten zu beto­nen; daher wird den Studierenden im ersten Studienab­schnitt empfohlen, sich auch an für sie zugänglichen Lehrveranstaltungen des zweiten Studienabschnitts( z.B. Vorlesungen, Forschungskolloquien) zu beteiligen.

§ 10

Bestätigung von Studienleistungen

Der Nachweis erfolgreicher Teilnahme an einer Lehrver­anstaltung gemäß§ 9 Abs. 1 Nr. 6 der besonderen Prü­fungsbestimmungen setzt eine im allgemeinen schriftli­che Eigenleistung des Studierenden voraus. Diese Lei­stung kann in der Abfassung eines Referates, in einer Klausur oder in einem spezifischen Arbeitsbericht beste­hen. Art, Umfang und Anforderungen des jeweils gefor­derten Nachweises sind vor Beginn der Lehrveranstal­tung bekanntzugeben. Gruppenarbeiten dürfen nur zuge­lassen werden, wenn die Einzelleistung der Prüfungs­kandidaten eindeutig abgrenzbar und bewertbar ist.

I.

Erster Studienabschnitt( 1.- 4. Semester)

§ 11 Gliederung des Lehrangebotes

( 1) Der erste Studienabschnitt umfaßt neben einer Stu­dieneingangsphase das Studium der Fächer der Diplom­Vorprüfung:

Allgemeine Psychologie I Allgemeine Psychologie II

Persönlichkeits- und Differentielle Psychologie Entwicklungspsychologie

Sozialpsychologie

Biopsychologie

Psychologische Methodenlehre

sowie fächerübergreifende Studienanteile, und zwar

Beobachtungspraktikum Empiriepraktikum Berufserkundung

Wissenschaftstheorie und Geschichte der Psychologie

( 2) Die Pflichtveranstaltungen können wie folgt auf die Studiensemester verteilt werden:

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