Übungen
dienen vor allem dem Erwerb methodischer Fertigkeiten, die hier vermittelt und geübt werden. Eine Teilnehmerzahl von etwa 30 wird empfohlen, die Zahl von 60 darf nicht überschritten werden.
Praktika
dienen ebenso wie Übungen dem Erwerb fachlicher Fertigkeiten. Sie verlangen indessen in erhöhtem Maße eine Eigentätigkeit der Teilnehmer. In den Praktika vor der Diplom- Vorprüfung( z.B. im Empiriepraktikum und im Beobachtungspraktikum) sind Aufgaben unter Anleitung so zu bearbeiten, daß dabei der Umgang mit psychologischer Forschungsmethodik geübt wird. Im Rahmen der methodischen Praktika des zweiten Studienabschnitts soll der Studierende darüber hinaus üben, konkrete Entscheidungen unter kontrollierbaren Bedingungen zu treffen.
Studienprojekte
sind praktikumsähnliche Veranstaltungen, deren Aufgaben einem konkreten Forschungs- oder Anwendungszusammenhang zugeordnet sind. Sie laufen in der Regel über zwei Semester. Für Praktika und Projekte werden je 15 Teilnehmer vorgesehen.
Fallpraktika
oder Fallseminare des zweiten Studienabschnitts dienen einer Anleitung bei der Bearbeitung anwendungsbezogener Fragestellungen. Hierzu gehören Trainings in diagnostischen, beratenden oder therapeutischen Situationen. Aufgrund der Notwendigkeit intensiver Betreuung bei dieser Art von Erfahrungsbildung werden solche Lehrveranstaltungen in Gruppen mit je 5 Studierenden durchgeführt.
§ 8 Selbststudium, zusätzliche Studienangebote
( 1) Der Besuch der vorgeschriebenen und empfohlenen Lehrveranstaltungen kann nur ein Grundwissen vermitteln. Eine selbständige Vor- und Nachbereitung der angebotenen Themen durch Literaturstudium und Diskussion in Studentengruppen ist erforderlich. Besonders für einführende und Fertigkeiten vermittelnde Lehrveranstaltungen wird empfohlen, den jeweiligen Stoff in Studiengruppen unter Anleitung von Tutoren zu vertiefen.
( 2) Das Studium der Psychologie verlangt ein Verständnis der Arbeitsweisen von Nachbarwissenschaften. Den Studierenden wird deshalb empfohlen, Lehrangebote von Nachbardisziplinen, wie z.B. Philosophie, Biologie, Soziologie, Linguistik, Informatik usw. zur Erweiterung ihrer fachlichen und beruflichen Qualifikation zu nutzen.
§ 9 Zulassung zu einzelnen Lehrveranstaltungen
Die Teilnahme von Lehrveranstaltungen kann vom Nachweis spezifischer Voraussetzungen nach Maßgabe dieser Studienordnung abhängig gemacht werden. Der Besuch von Lehrveranstaltungen, die für den zweiten Studienabschnitt angekündigt werden, setzt im allgemeinen die Diplom- Vorprüfung in Psychologie voraus. In vielen Fällen ist es jedoch sachlich geboten, den Zusam
menhang zwischen beiden Studienabschnitten zu betonen; daher wird den Studierenden im ersten Studienabschnitt empfohlen, sich auch an für sie zugänglichen Lehrveranstaltungen des zweiten Studienabschnitts( z.B. Vorlesungen, Forschungskolloquien) zu beteiligen.
§ 10
Bestätigung von Studienleistungen
Der Nachweis erfolgreicher Teilnahme an einer Lehrveranstaltung gemäß§ 9 Abs. 1 Nr. 6 der besonderen Prüfungsbestimmungen setzt eine im allgemeinen schriftliche Eigenleistung des Studierenden voraus. Diese Leistung kann in der Abfassung eines Referates, in einer Klausur oder in einem spezifischen Arbeitsbericht bestehen. Art, Umfang und Anforderungen des jeweils geforderten Nachweises sind vor Beginn der Lehrveranstaltung bekanntzugeben. Gruppenarbeiten dürfen nur zugelassen werden, wenn die Einzelleistung der Prüfungskandidaten eindeutig abgrenzbar und bewertbar ist.
I.
Erster Studienabschnitt( 1.- 4. Semester)
§ 11 Gliederung des Lehrangebotes
( 1) Der erste Studienabschnitt umfaßt neben einer Studieneingangsphase das Studium der Fächer der DiplomVorprüfung:
Allgemeine Psychologie I Allgemeine Psychologie II
Persönlichkeits- und Differentielle Psychologie Entwicklungspsychologie
Sozialpsychologie
Biopsychologie
Psychologische Methodenlehre
sowie fächerübergreifende Studienanteile, und zwar
Beobachtungspraktikum Empiriepraktikum Berufserkundung
Wissenschaftstheorie und Geschichte der Psychologie
( 2) Die Pflichtveranstaltungen können wie folgt auf die Studiensemester verteilt werden:
80