Heft 
(1996) 7
Seite
106
Einzelbild herunterladen

Good

TA

I. Rechts- und

Verwaltungsvorschriften

Studien- und Prüfungsordnung für die Sprachausbildung am Sprachenzentrum der Universität Potsdam

Vom 14. Dezember 1995

Aufgrund§ 84 Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes über die Hoch­schulen des Landes Brandenburg( BbgHG) vom 24. Juni 1991( GVBI. S. 156) hat der Senat der Universität Pots­dam am 14. Dezember 1995 folgende Ordnung für die Sprachausbildung am Sprachenzentrum der Universität Potsdam erlassen: 12

Übersicht

Grundsätze der Sprachausbildung Allgemeine Ziele der Sprachausbildung Teilnahme

Nachweis von Studienleistungen

§ 1* Zweck

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

§ 7

§ 8

§ 9

§ 10

§ 11

Durchführung der Prüfungen

§ 12

Bewertung der Prüfungsleistungen

§ 13

Ergebnis der Prüfung, Gesamtnote

§ 14

§ 15

Ausbildungsstufen und zeitlicher Rahmen Zuständigkeiten des Prüfungsausschusses Zusammensetzung des Prüfungsausschusses Zulassung für die UNICERT- Prüfung Zeitpunkt der Prüfung

Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse

Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsver­stoß

§ 16 Wiederholung der nichtbestandenen Prüfungsteile

§ 17 Anpassung der Prüfungsmodalitäten in Einzelfäl­len

Zeugnisse bzw. Zertifikate Einsicht in Prüfungsakten

§ 18

§ 19

§ 20

Inkrafttreten

§ 1

Zweck

aussetzungen der Studierenden sowie die Zielsetzungen und Arbeitsformen an Hochschulen berücksichtigt. An­gesichts der fortschreitenden europäischen Integration auf politischem, kulturellem und wirtschaftlichem Gebiet und aufgrund der Verpflichtung der Wissenschaften zu internationaler Kommunikation werden fremdsprachliche Kenntnisse und Fertigkeiten für Hochschulabsolventen immer wichtiger.

( 2) Aufgrund ihrer geographischen Lage im Zentrum Eu­ropas ist die Universität Potsdam nach Westen und Osten offen. Das Sprachenzentrum sieht seine zentrale Aufgabe darin, durch ein vielfältiges Fremdsprachenangebot sprachliche Brücken zu schlagen. Dabei wird von der Gleichberechtigung der Sprachen des europäischen Hau­ses ausgegangen.

( 3) Absolventinnen und Absolventen der Sprachlehrver­anstaltungen können UNICERT- Zertifikate der Niveau­stufen I bis IV erwerben. Die UNICERT- Sprach- zeug­nisse beruhen auf einer Rahmenvereinbarung deutscher Universitäten und Hochschulen. Die Vereinbarung er­möglicht eine weitgehend gleichwertige Sprachausbil­dung und Vergabepraxis von Sprachzeugnissen an den beteiligten Hochschulen.

( 4) Das Sprachenzentrum ist einer wissenschaftlich fun­dierten Sprachlehre verpflichtet, das bedeutet u.a.

eine zielkonforme, nachvollziehbare Auswahl der zu unterrichtenden Lehrinhalte,

eine abgestufte Progression der Sprachlehrveranstal­tungen,

vielfältige Lehrverfahren auf der Grundlage einer vertieften wissenschaftlichen Einsicht in die Bedin­gungen des Lehrens und Lernens von Fremdspra­chen,

ziel- und teilnehmerorientierte Übungsformen, eine möglichst objektive Evaluierung der Kenntnis­se und Fertigkeiten.

Die folgende Studien- und Prüfungsordnung bildet die einheitliche Grundlage der sprachpraktischen Ausbildung im Rahmen von nicht sprachbezogenen Studiengängen für Hörer aller Fakultäten. Sie betrifft Englisch, Franzö­sisch, Italienisch, Polnisch, Russisch, Spanisch, Tsche­chisch und Deutsch als Fremdsprache.

§ 2

Grundsätze der Sprachausbildung

( 1) Das Sprachenzentrum der Universität Potsdam strebt eine hochschulspezifische und hochschuladäquate Fremdsprachenausbildung an, die die besonderen Vor­

1 Sämtliche in dieser Ordnung auftretenden Personen- und Amtsbe­zeichnungen sind grundsätzlich gleichwertig in weiblicher oder männ­licher Form zu verstehen.

2 Genehmigt mit Schreiben des MWFK vom 12. April 1996

106

§ 3

Allgemeine Ziele der Sprachausbildung

Für die Sprachlehrveranstaltungen, die sich vorwiegend an Studierende der nicht- philologischen Fächer richten, sind folgende allgemeine Ziele maßgebend:

§ 4

Die Studierenden sollen befähigt werden, hoch­schulbezogene sprachliche Situationen während des Studiums im In- und Ausland zu bewältigen. Sie sollen auf die sprachlichen Anforderungen aka­demischer Berufe durch eine angemessene Einfüh­rung in die Fachsprache bestimmter Wissenschafts­bereiche vorbereitet werden.

Außerdem sollen sie mit interkulturellen Problem­stellungen vertraut gemacht werden.

Teilnahme

( 1) An den Sprachlehrveranstaltungen können grundsätz­lich alle immatrikulierten Studierenden der Universität Potsdam teilnehmen.