Good
TA
I. Rechts- und
Verwaltungsvorschriften
Studien- und Prüfungsordnung für die Sprachausbildung am Sprachenzentrum der Universität Potsdam
Vom 14. Dezember 1995
Aufgrund§ 84 Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg( BbgHG) vom 24. Juni 1991( GVBI. S. 156) hat der Senat der Universität Potsdam am 14. Dezember 1995 folgende Ordnung für die Sprachausbildung am Sprachenzentrum der Universität Potsdam erlassen: 12
Übersicht
Grundsätze der Sprachausbildung Allgemeine Ziele der Sprachausbildung Teilnahme
Nachweis von Studienleistungen
§ 1* Zweck
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
§ 8
§ 9
§ 10
§ 11
Durchführung der Prüfungen
§ 12
Bewertung der Prüfungsleistungen
§ 13
Ergebnis der Prüfung, Gesamtnote
§ 14
§ 15
Ausbildungsstufen und zeitlicher Rahmen Zuständigkeiten des Prüfungsausschusses Zusammensetzung des Prüfungsausschusses Zulassung für die UNICERT- Prüfung Zeitpunkt der Prüfung
Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse
Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß
§ 16 Wiederholung der nichtbestandenen Prüfungsteile
§ 17 Anpassung der Prüfungsmodalitäten in Einzelfällen
Zeugnisse bzw. Zertifikate Einsicht in Prüfungsakten
§ 18
§ 19
§ 20
Inkrafttreten
§ 1
Zweck
aussetzungen der Studierenden sowie die Zielsetzungen und Arbeitsformen an Hochschulen berücksichtigt. Angesichts der fortschreitenden europäischen Integration auf politischem, kulturellem und wirtschaftlichem Gebiet und aufgrund der Verpflichtung der Wissenschaften zu internationaler Kommunikation werden fremdsprachliche Kenntnisse und Fertigkeiten für Hochschulabsolventen immer wichtiger.
( 2) Aufgrund ihrer geographischen Lage im Zentrum Europas ist die Universität Potsdam nach Westen und Osten offen. Das Sprachenzentrum sieht seine zentrale Aufgabe darin, durch ein vielfältiges Fremdsprachenangebot sprachliche Brücken zu schlagen. Dabei wird von der Gleichberechtigung der Sprachen des europäischen Hauses ausgegangen.
( 3) Absolventinnen und Absolventen der Sprachlehrveranstaltungen können UNICERT- Zertifikate der Niveaustufen I bis IV erwerben. Die UNICERT- Sprach- zeugnisse beruhen auf einer Rahmenvereinbarung deutscher Universitäten und Hochschulen. Die Vereinbarung ermöglicht eine weitgehend gleichwertige Sprachausbildung und Vergabepraxis von Sprachzeugnissen an den beteiligten Hochschulen.
( 4) Das Sprachenzentrum ist einer wissenschaftlich fundierten Sprachlehre verpflichtet, das bedeutet u.a.
eine zielkonforme, nachvollziehbare Auswahl der zu unterrichtenden Lehrinhalte,
eine abgestufte Progression der Sprachlehrveranstaltungen,
vielfältige Lehrverfahren auf der Grundlage einer vertieften wissenschaftlichen Einsicht in die Bedingungen des Lehrens und Lernens von Fremdsprachen,
ziel- und teilnehmerorientierte Übungsformen, eine möglichst objektive Evaluierung der Kenntnisse und Fertigkeiten.
Die folgende Studien- und Prüfungsordnung bildet die einheitliche Grundlage der sprachpraktischen Ausbildung im Rahmen von nicht sprachbezogenen Studiengängen für Hörer aller Fakultäten. Sie betrifft Englisch, Französisch, Italienisch, Polnisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch und Deutsch als Fremdsprache.
§ 2
Grundsätze der Sprachausbildung
( 1) Das Sprachenzentrum der Universität Potsdam strebt eine hochschulspezifische und hochschuladäquate Fremdsprachenausbildung an, die die besonderen Vor
1 Sämtliche in dieser Ordnung auftretenden Personen- und Amtsbezeichnungen sind grundsätzlich gleichwertig in weiblicher oder männlicher Form zu verstehen.
2 Genehmigt mit Schreiben des MWFK vom 12. April 1996
106
§ 3
Allgemeine Ziele der Sprachausbildung
Für die Sprachlehrveranstaltungen, die sich vorwiegend an Studierende der nicht- philologischen Fächer richten, sind folgende allgemeine Ziele maßgebend:
§ 4
Die Studierenden sollen befähigt werden, hochschulbezogene sprachliche Situationen während des Studiums im In- und Ausland zu bewältigen. Sie sollen auf die sprachlichen Anforderungen akademischer Berufe durch eine angemessene Einführung in die Fachsprache bestimmter Wissenschaftsbereiche vorbereitet werden.
Außerdem sollen sie mit interkulturellen Problemstellungen vertraut gemacht werden.
Teilnahme
( 1) An den Sprachlehrveranstaltungen können grundsätzlich alle immatrikulierten Studierenden der Universität Potsdam teilnehmen.