Heft 
(1996) 8
Seite
124
Einzelbild herunterladen

§ 4

Gliederung des Studiums

§ 6

Studienplan

§ 5

Lehrveranstaltungsarten

§ 6

Studienplan

§ 7

Studienverlaufsplan

Das Nebenfachstudium umfaßt folgende Pflichtveranstal­tungen im

§ 8

Inkrafttreten

( 1) Zivilrecht

1.

Grundlehren des Bürgerlichen Rechts I

S

§ 1

Geltungsbereich

( Allgemeiner Teil des BGB)

5 SWS

2.

Grundlehren des Bürgerlichen Rechts II

Diese Studienordnung gilt für den Magisterstudiengang in den rechtswissenschaftlichen Nebenfächern an der Uni­versität Potsdam.

( Schuldrecht, Allgemeiner Teil)

4 SWS

3.

Schuldrecht, Besonderer Teil

4 SWS

4.

Sachenrecht

3 SWS

5.

Familienrecht

2 SWS

6.

Erbrecht

2 SWS

§ 2 Aufgabe der Studienordnung

88

7.

Handelsrecht( Grundzüge)

2 SWS

8.

Gesellschaftsrecht( Grundzüge Kapitalgesell­

Die Studienordnung informiert den Studierenden über Inhalt und Gliederung des rechtswissenschaftlichen Nebenfachstudiums im Magisterstudiengang.

schaftsrecht- insbesondere GmbH- Recht-,

Personengesellschaftsrecht)

3 SWS

9.

Arbeitsrecht( Recht des Arbeitsverhältnisses; Grundzüge des kollektiven Arbeitsrechts und des arbeitsgerichtlichen Verfahrens) 10. Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung

3 SWS

Grundlehren des Bürgerlichen Rechts I 3 SWS

11. Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung

" Grundlehren des Bürgerlichen Rechts II" 2 SWS 12. Übungen im Bürgerlichen Recht für Anfänger

2 SWS

13. Übungen im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene

2 SWS

§ 3

Rechtswissenschaftliche Nebenfachgebiete

Im Rahmen des Magisterstudienganges mit dem Abschluß Magister/ Magistra artium( M.A.) kann

- Zivilrecht oder

- Öffentliches Recht oder

- Strafrecht

als rechtswissenschaftliches Nebenfach gewählt werden. Ein Studium der Rechtswissenschaft insgesamt ist als Nebenfach im Rahmen des Magisterstudienganges nicht möglich.

§ 4 Gliederung des Studiums

Das Magisterstudium besteht aus einem Grundstudium und einem Hauptstudium. Das Grundstudium wird mit der Zwischenprüfung abgeschlossen. Das Hauptstudium wird mit der Magisterprüfung abgeschlossen. Näheres zu den Prüfungen regeln die Besonderen Prüfungsbestimmungen für die rechtswissenschaftlichen Nebenfächer im Magi­sterstudiengang.

Die Gesamtstundenzahl beträgt 37 SWS.

( 2) Öffentlichen Recht

1.

Staatsrecht I

4 SWS

2.

Staatsrecht II

3 SWS

3.

Verfassungsprozeßrecht

2 SWS

4.

Allgemeines Verwaltungsrecht I

( mit Verwaltungsprozeßrecht)

4 SWS

5.

Allgemeines Verwaltungsrecht II

( mit Verwaltungsprozeßrecht)

4 SWS

6.

Polizei- und Ordnungsrecht( Grundzüge)

2 SWS

7.

Baurecht( Grundzüge)

2 SWS

8.

Kommunalrecht( Grundzüge)

2 SWS

9.

Umweltrecht

2 SWS

10. Europarecht I

2 SWS

11. Allgemeines Steuerrecht

2 SWS

12. Sozialrecht( Grundzüge)

2 SWS

13. Arbeitsgemeinschaft zu den Vorlesungen " Staatsrecht I" und" Staatsrecht II"

2 SWS

14. Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung

" Verwaltungsrecht"

2 SWS

2 SWS

2 SWS

§ 5

Lehrveranstaltungsarten

( 1) Lehrveranstaltungen sind

- Vorlesungen,

- Arbeitsgemeinschaften,

-Übungen.

( 2) Übungen sind Lehrveranstaltungen mit schriftlichen Arbeiten. Die schriftlichen Arbeiten der Übungen für Anfänger sind zugleich Prüfungsaufgaben der Zwischen­prüfung, die schriftlichen Arbeiten der Übungen für Fortgeschrittene sind zugleich Prüfungsaufgaben der Magisterprüfung. Näheres regeln die Besonderen Prü­fungsbestimmungen für für die die rechtswissenschaftlichen Nebenfächer im Magisterstudiengang.

15. Übungen im Öffentlichen Recht für Anfänger

16. Übungen im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene

Die Gesamtstundenzahl beträgt 39 SWS.

( 3) Strafrecht

124

1.

Staatsrecht I

4 SWS

2.

Staatsrecht II

3 SWS

3.

Strafrecht I( Allgemeine Lehren)

5 SWS

4.

Strafrecht II/ 1( Besonderer Teil-

Nichtvermögensdelikte)

3 SWS