§ 4
Gliederung des Studiums
§ 6
Studienplan
§ 5
Lehrveranstaltungsarten
§ 6
Studienplan
§ 7
Studienverlaufsplan
Das Nebenfachstudium umfaßt folgende Pflichtveranstaltungen im
§ 8
Inkrafttreten
( 1) Zivilrecht
1.
Grundlehren des Bürgerlichen Rechts I
S
§ 1
Geltungsbereich
( Allgemeiner Teil des BGB)
5 SWS
2.
Grundlehren des Bürgerlichen Rechts II
Diese Studienordnung gilt für den Magisterstudiengang in den rechtswissenschaftlichen Nebenfächern an der Universität Potsdam.
( Schuldrecht, Allgemeiner Teil)
4 SWS
3.
Schuldrecht, Besonderer Teil
4 SWS
4.
Sachenrecht
3 SWS
5.
Familienrecht
2 SWS
6.
Erbrecht
2 SWS
§ 2 Aufgabe der Studienordnung
88
7.
Handelsrecht( Grundzüge)
2 SWS
8.
Gesellschaftsrecht( Grundzüge Kapitalgesell
Die Studienordnung informiert den Studierenden über Inhalt und Gliederung des rechtswissenschaftlichen Nebenfachstudiums im Magisterstudiengang.
schaftsrecht- insbesondere GmbH- Recht-,
Personengesellschaftsrecht)
3 SWS
9.
Arbeitsrecht( Recht des Arbeitsverhältnisses; Grundzüge des kollektiven Arbeitsrechts und des arbeitsgerichtlichen Verfahrens) 10. Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung
3 SWS
Grundlehren des Bürgerlichen Rechts I 3 SWS
11. Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung
" Grundlehren des Bürgerlichen Rechts II" 2 SWS 12. Übungen im Bürgerlichen Recht für Anfänger
2 SWS
13. Übungen im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene
2 SWS
§ 3
Rechtswissenschaftliche Nebenfachgebiete
Im Rahmen des Magisterstudienganges mit dem Abschluß Magister/ Magistra artium( M.A.) kann
- Zivilrecht oder
- Öffentliches Recht oder
- Strafrecht
als rechtswissenschaftliches Nebenfach gewählt werden. Ein Studium der Rechtswissenschaft insgesamt ist als Nebenfach im Rahmen des Magisterstudienganges nicht möglich.
§ 4 Gliederung des Studiums
Das Magisterstudium besteht aus einem Grundstudium und einem Hauptstudium. Das Grundstudium wird mit der Zwischenprüfung abgeschlossen. Das Hauptstudium wird mit der Magisterprüfung abgeschlossen. Näheres zu den Prüfungen regeln die Besonderen Prüfungsbestimmungen für die rechtswissenschaftlichen Nebenfächer im Magisterstudiengang.
Die Gesamtstundenzahl beträgt 37 SWS.
( 2) Öffentlichen Recht
1.
Staatsrecht I
4 SWS
2.
Staatsrecht II
3 SWS
3.
Verfassungsprozeßrecht
2 SWS
4.
Allgemeines Verwaltungsrecht I
( mit Verwaltungsprozeßrecht)
4 SWS
5.
Allgemeines Verwaltungsrecht II
( mit Verwaltungsprozeßrecht)
4 SWS
6.
Polizei- und Ordnungsrecht( Grundzüge)
2 SWS
7.
Baurecht( Grundzüge)
2 SWS
8.
Kommunalrecht( Grundzüge)
2 SWS
9.
Umweltrecht
2 SWS
10. Europarecht I
2 SWS
11. Allgemeines Steuerrecht
2 SWS
12. Sozialrecht( Grundzüge)
2 SWS
13. Arbeitsgemeinschaft zu den Vorlesungen " Staatsrecht I" und" Staatsrecht II"
2 SWS
14. Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung
" Verwaltungsrecht"
2 SWS
2 SWS
2 SWS
§ 5
Lehrveranstaltungsarten
( 1) Lehrveranstaltungen sind
- Vorlesungen,
- Arbeitsgemeinschaften,
-Übungen.
( 2) Übungen sind Lehrveranstaltungen mit schriftlichen Arbeiten. Die schriftlichen Arbeiten der Übungen für Anfänger sind zugleich Prüfungsaufgaben der Zwischenprüfung, die schriftlichen Arbeiten der Übungen für Fortgeschrittene sind zugleich Prüfungsaufgaben der Magisterprüfung. Näheres regeln die Besonderen Prüfungsbestimmungen für für die die rechtswissenschaftlichen Nebenfächer im Magisterstudiengang.
15. Übungen im Öffentlichen Recht für Anfänger
16. Übungen im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene
Die Gesamtstundenzahl beträgt 39 SWS.
( 3) Strafrecht
124
1.
Staatsrecht I
4 SWS
2.
Staatsrecht II
3 SWS
3.
Strafrecht I( Allgemeine Lehren)
5 SWS
4.
Strafrecht II/ 1( Besonderer Teil-
Nichtvermögensdelikte)
3 SWS