5.
Strafrecht II/ 2/( Besonderer Teil
Vermögensdelikte)
3 SWS
6.
Jugendstrafrecht
2 SWS
7.
Wirtschaftsstrafrecht
2 SWS
8.
Recht der Ordnungswidrigkeiten
1 SWS
9.
Strafprozeßrecht( Grundzüge)
3 SWS
10.
Strafrechtliche Sanktionen
1 SWS
11. Strafvollzug
12. Kriminologie( Grundzüge)
1 SWS
2 SWS
13. Polizei- und Ordnungsrecht
2 SWS
14. Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung
" Strafrecht I"
2 SWS
15. Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung " Strafrecht II/ 1"
2 SWS 2 SWS
16. Übungen im Strafrecht für Anfänger 17. Übungen im Strafrecht für Fortgeschrittene 2 SWS
Die Gesamtstundenzahl beträgt 40 SWS.
( 4) Die Teilnahme an den Arbeitsgemeinschaften zur Vorlesung" Grundlehren des Bürgerlichen Rechts I", zu den Vorlesungen" Staatsrecht I und II" und zur Vorlesung " Strafrecht I" wird mit einer Teilnahmebescheinigung bestätigt. Die Vorlage dieser Teilnahmebescheinigung ist Zugangsvoraussetzung für die Anfängerübungen im jeweiligen Nebenfach.
Besondere Prüfungsbestimmungen für die rechtswissenschaftlichen Nebenfächer
im Magisterstudiengang
an der Universität Potsdam
Vom 28. Juni 1995
Der Fakultätsrat der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 91 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg ( BBHG) vom 24.Juni 1991( GVBI. S. 156), zuletzt geändert am 22. Mai 1996( GVBl. I. S. 173), am 28. Juni 1995 die folgende Studienordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft erlassen: 12
Inhalt
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Aufgabe der Besonderen Prüfungsbestimmungen
§ 3 Prüfungsbeauftragter
§ 4 Zwischenprüfung
§ 5 Zulassungsvoraussetzungen der Zwischenprüfung § 6 Magisterprüfung
§ 7 Zulassungsvoraussetzungen der Magisterprüfung § 8 Inkrafttreten
§7 Studienverlaufsplan
Erste
Der Studienverlaufsplan für das gewählte rechtswissenschaftliche Nebenfach folgt dem Studienverlaufsplan für das Studium der Rechtswissenschaft( Abschluß Jurtistische Staatsprüfung) vom 15. Januar 1991( Amtliche Bekanntmachungen der Universität Potsdam 1992/6, S. 41) in der jeweils maßgebenden Fassung. Die Pflichtveranstaltungen gemäß§ 3 sind die entsprechend bezeichneten Lehrveranstaltungen jenes Studienverlaufsplanes; Sonderveranstaltungen für rechtswissenschaftliche Nebenfächer des Magisterstudienganges finden nicht statt.
§8 Inkrafttreten
Diese Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Besonderen Prüfungsbestimmungen gelten für die Zwischenprüfung und die Magisterprüfung im Magisterstudiengang in den rechtswissenschaftlichen Nebenfächern an der Universität Potsdam.
§ 2 Aufgabe der Besonderen Prüfungsbestimmungen
Die Besonderen Prüfungsbestimmungen informieren den Studierenden in Verbindung mit der Magisterprüfungsordnung der Universität Potsdam( MPO) vom 10. Juni 1993 über Zulasssungsvorausetzungen, Umfang und Ablauf der Zwischenprüfung und der Magisterprüfung.
§ 3 Prüfungsbeauftragter
Der Fakultätsrat der Juristischen Fakultät bestellt aus der Gruppe der Professoren einen Beauftragten für die Zwischenprüfung und die Magisterprüfung( Prüfungs- beauftragter). Der Prüfungsbeauftragte ist Ansprechpartner in allen die Zwischenprüfung und die Magisterprüfung betreffenden fachspezifischen Fragen.
1 Weibliche Amts- und Funktionsträgerinnen sowie Kandidatinnen führen weibliche Bezeichnungen. Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung und zur besseren Lesbarkeit wird im nachfolgenden Text die männliche Form verwendet.
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Bestätigt mit Schreiben des MWFK vom 22. April 1996
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