Heft 
(1996) 8
Seite
125
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5.

Strafrecht II/ 2/( Besonderer Teil­

Vermögensdelikte)

3 SWS

6.

Jugendstrafrecht

2 SWS

7.

Wirtschaftsstrafrecht

2 SWS

8.

Recht der Ordnungswidrigkeiten

1 SWS

9.

Strafprozeßrecht( Grundzüge)

3 SWS

10.

Strafrechtliche Sanktionen

1 SWS

11. Strafvollzug

12. Kriminologie( Grundzüge)

1 SWS

2 SWS

13. Polizei- und Ordnungsrecht

2 SWS

14. Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung

" Strafrecht I"

2 SWS

15. Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung " Strafrecht II/ 1"

2 SWS 2 SWS

16. Übungen im Strafrecht für Anfänger 17. Übungen im Strafrecht für Fortgeschrittene 2 SWS

Die Gesamtstundenzahl beträgt 40 SWS.

( 4) Die Teilnahme an den Arbeitsgemeinschaften zur Vorlesung" Grundlehren des Bürgerlichen Rechts I", zu den Vorlesungen" Staatsrecht I und II" und zur Vorlesung " Strafrecht I" wird mit einer Teilnahmebescheinigung bestätigt. Die Vorlage dieser Teilnahmebescheinigung ist Zugangsvoraussetzung für die Anfängerübungen im jeweiligen Nebenfach.

Besondere Prüfungsbestimmungen für die rechtswissenschaftlichen Nebenfächer

im Magisterstudiengang

an der Universität Potsdam

Vom 28. Juni 1995

Der Fakultätsrat der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 91 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg ( BBHG) vom 24.Juni 1991( GVBI. S. 156), zuletzt geän­dert am 22. Mai 1996( GVBl. I. S. 173), am 28. Juni 1995 die folgende Studienordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft erlassen: 12

Inhalt

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Aufgabe der Besonderen Prüfungsbestimmungen

§ 3 Prüfungsbeauftragter

§ 4 Zwischenprüfung

§ 5 Zulassungsvoraussetzungen der Zwischenprüfung § 6 Magisterprüfung

§ 7 Zulassungsvoraussetzungen der Magisterprüfung § 8 Inkrafttreten

§7 Studienverlaufsplan

Erste

Der Studienverlaufsplan für das gewählte rechtswissen­schaftliche Nebenfach folgt dem Studienverlaufsplan für das Studium der Rechtswissenschaft( Abschluß Jurtistische Staatsprüfung) vom 15. Januar 1991( Amt­liche Bekanntmachungen der Universität Potsdam 1992/6, S. 41) in der jeweils maßgebenden Fassung. Die Pflicht­veranstaltungen gemäß§ 3 sind die entsprechend bezeich­neten Lehrveranstaltungen jenes Studienverlaufsplanes; Sonderveranstaltungen für rechtswissenschaftliche Neben­fächer des Magisterstudienganges finden nicht statt.

§8 Inkrafttreten

Diese Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentli­chung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universi­tät Potsdam in Kraft.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Besonderen Prüfungsbestimmungen gelten für die Zwischenprüfung und die Magisterprüfung im Magister­studiengang in den rechtswissenschaftlichen Neben­fächern an der Universität Potsdam.

§ 2 Aufgabe der Besonderen Prüfungsbestimmungen

Die Besonderen Prüfungsbestimmungen informieren den Studierenden in Verbindung mit der Magisterprüfungs­ordnung der Universität Potsdam( MPO) vom 10. Juni 1993 über Zulasssungsvorausetzungen, Umfang und Ablauf der Zwischenprüfung und der Magisterprüfung.

§ 3 Prüfungsbeauftragter

Der Fakultätsrat der Juristischen Fakultät bestellt aus der Gruppe der Professoren einen Beauftragten für die Zwi­schenprüfung und die Magisterprüfung( Prüfungs- beauf­tragter). Der Prüfungsbeauftragte ist Ansprechpartner in allen die Zwischenprüfung und die Magisterprüfung betreffenden fachspezifischen Fragen.

1 Weibliche Amts- und Funktionsträgerinnen sowie Kandidatinnen führen weibliche Bezeichnungen. Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung und zur besseren Lesbarkeit wird im nachfolgenden Text die männliche Form verwendet.

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Bestätigt mit Schreiben des MWFK vom 22. April 1996

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