Heft 
(1996) 9
Seite
140
Einzelbild herunterladen

( 2) Der Antrag auf Zulassung zur Diplom- Vorprüfung ist schriftlich zu stellen. Dem Antrag sind beizufügen: 1. Der Nachweis einer mindestens einsemestrigen Immatrikulation an der Universität Potsdam im Studiengang Verwaltungswissenschaft;

2.

3.

4.

5.

eine Bescheinigung über Fremdsprachenkenntnisse ( Englisch) gemäß den Anforderungen des Sprachen­zentrums der Universität Potsdam;

eine Erklärung des Kandidaten, daß ihm diese Prü­fungsordnung bekannt ist;

eine Erklärung, ob er bereits eine Diplom­Vorprüfung in demselben Fach an einer Universität oder einer gleichgestellten Hochschule im Gel­tungsbereich des Hochschulrahmengesetzes endgül­tig nicht bestanden hat oder ob er sich in einem schwebenden Prüfungsverfahren befindet, sowie der Nachweis der prüfungsrelevanten Studienlei­stungen gemäß§ 18 Abs. 3.

( 3) Es sind jeweils nur die zu der beabsichtigten Prüfung gehörenden Unterlagen einzureichen. Ist es dem Kandi­daten nicht möglich, diese in der vorgeschriebenen Weise beizufügen, kann der Prüfungsausschuß gestatten, den Nachweis auf andere Art zu führen. Innerhalb einer vom Prüfungsausschuß festgelegten Frist können bis zu zwei Leistungsnachweise aus dem laufenden Semester nachge­reicht werden können, spätestens jedoch bis zum Beginn der mündlichen Prüfung.

( 4) Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet der Prü­fungsausschuẞ.

§ 20

Ergebnis der Diplom- Vorprüfung, Gesamt­

note

( 1) Die Prüfungsleistungen werden vom jeweiligen Prü­fer mit einer Note gemäß§ 14 bewertet.

( 2) Die Diplom- Vorprüfung ist bestanden, wenn das Prädikat jeder Fachnote mindestens" ausreichend" lautet.

§ 21

Wiederholung der Diplom- Vorprüfung

( 1) Eine Fachprüfung oder Teilprüfung, die nicht minde­stens mit" ausreichend" bewertet wurde, kann bis zu zweimal wiederholt werden. Die Wiederholung einer bestandenen Fach- oder Teilprüfung ist nicht zulässig.

( 2) Die Wiederholungsprüfung sollte spätestens im Rah­men der Prüfungstermine des jeweils folgenden Seme­sters abgelegt werden.

Teil 3

§ 22

Antrag auf Zulassung zur Diplomprüfung

( 1) Die Anmeldung zur Diplomprüfung erfolgt beim Prüfungsamt der Universität. Die Meldetermine werden rechtzeitig durch Aushang bekanntgegeben.

( 2) Der Antrag auf Zulassung zur Diplomprüfung ist schriftlich zu stellen. Dem Antrag sind beizufügen:

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

Der Nachweis der Immatrikulation an der Universi­tät Potsdam im Studiengang Verwaltungswissen­schaft;

der Nachweis darüber, daß die Diplom- Vorprüfung im Studiengang Verwaltungswissenschaft erfolg­reich abgelegt wurde;

eine Erklärung des Kandidaten, daß ihm diese Prü­fungsordnung bekannt ist;

eine Erklärung darüber, ob er bereits eine Diplom­prüfung in demselben Studiengang an einer Uni­versität oder einer gleichgestellten Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes endgültig nicht bestanden hat oder ob er sich in ei­nem schwebenden Prüfungsverfahren befindet; der Nachweis über ein zusammenhängendes Prakti­kum von acht Monaten;

der Antrag auf Ausgabe eines Themas für die Di­plomarbeit sowie

die Vorlage folgender Nachweise:

1. Je einen Leistungsnachweis in zwei Teilgebieten und zwei Leistungsnachweisen in einem weite­ren Teilgebiet( Schwerpunkt I) des gemeinsamen Kernbereichs

a) Institutionen und Staatstheorie,

b) Analyse und Vergleich Politischer Systeme/ Das politische System der Bundesrepublik Deutsch­land,

c) Internationale Politik,

d) öffentliche Verwaltung und Organisationstheo­rie,

e) spezielle Soziologie.

2.1Je einen Leistungsnachweis in zwei der Teilge­biete und zwei Leistungsnachweise in einem weiteren Teilgebiet( Schwerpunkt II) des Vertie­fungsbereichs Verwaltungswissenschaft

a) Regierungsorganisation,

b) Kommunal- und Regionalpolitik,

c) Europäische Politik und Verwaltung, d) Politikfeldforschung( Policy- Analyse)

oder

2.2 Je einen Leistungsnachweis in zwei der Teilge­biete und zwei Leistungsnachweise in einem weiteren Teilgebiet( Schwerpunkt III) des Ver­tiefungsbereichs Internationale Organisation und Verwaltung

a) Theorien internationaler Beziehungen, b) Internationale Organisation und Verwaltung, c) Europäische Politik und Verwaltung, d) Internationale Politikfeldforschung. ( Policy- Analyse).

Einen Leistungsnachweis in einem der Teilgebiete sowie eine prüfungsrelevante Studienleistung in ei­nem zweiten Teilgebiet des Ergänzungsbereichs

a) Wirtschaft z.B. ein Teilgebiet der

-Betriebswirtschaftslehre,

-Volkswirtschaftslehre,

b) Recht z.B.

-öffentliches Recht,

-Völker- und Europarecht, -Privatrecht.

140