( 2) Der Antrag auf Zulassung zur Diplom- Vorprüfung ist schriftlich zu stellen. Dem Antrag sind beizufügen: 1. Der Nachweis einer mindestens einsemestrigen Immatrikulation an der Universität Potsdam im Studiengang Verwaltungswissenschaft;
2.
3.
4.
5.
eine Bescheinigung über Fremdsprachenkenntnisse ( Englisch) gemäß den Anforderungen des Sprachenzentrums der Universität Potsdam;
eine Erklärung des Kandidaten, daß ihm diese Prüfungsordnung bekannt ist;
eine Erklärung, ob er bereits eine DiplomVorprüfung in demselben Fach an einer Universität oder einer gleichgestellten Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes endgültig nicht bestanden hat oder ob er sich in einem schwebenden Prüfungsverfahren befindet, sowie der Nachweis der prüfungsrelevanten Studienleistungen gemäß§ 18 Abs. 3.
( 3) Es sind jeweils nur die zu der beabsichtigten Prüfung gehörenden Unterlagen einzureichen. Ist es dem Kandidaten nicht möglich, diese in der vorgeschriebenen Weise beizufügen, kann der Prüfungsausschuß gestatten, den Nachweis auf andere Art zu führen. Innerhalb einer vom Prüfungsausschuß festgelegten Frist können bis zu zwei Leistungsnachweise aus dem laufenden Semester nachgereicht werden können, spätestens jedoch bis zum Beginn der mündlichen Prüfung.
( 4) Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet der Prüfungsausschuẞ.
§ 20
Ergebnis der Diplom- Vorprüfung, Gesamt
note
( 1) Die Prüfungsleistungen werden vom jeweiligen Prüfer mit einer Note gemäß§ 14 bewertet.
( 2) Die Diplom- Vorprüfung ist bestanden, wenn das Prädikat jeder Fachnote mindestens" ausreichend" lautet.
§ 21
Wiederholung der Diplom- Vorprüfung
( 1) Eine Fachprüfung oder Teilprüfung, die nicht mindestens mit" ausreichend" bewertet wurde, kann bis zu zweimal wiederholt werden. Die Wiederholung einer bestandenen Fach- oder Teilprüfung ist nicht zulässig.
( 2) Die Wiederholungsprüfung sollte spätestens im Rahmen der Prüfungstermine des jeweils folgenden Semesters abgelegt werden.
Teil 3
§ 22
Antrag auf Zulassung zur Diplomprüfung
( 1) Die Anmeldung zur Diplomprüfung erfolgt beim Prüfungsamt der Universität. Die Meldetermine werden rechtzeitig durch Aushang bekanntgegeben.
( 2) Der Antrag auf Zulassung zur Diplomprüfung ist schriftlich zu stellen. Dem Antrag sind beizufügen:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Der Nachweis der Immatrikulation an der Universität Potsdam im Studiengang Verwaltungswissenschaft;
der Nachweis darüber, daß die Diplom- Vorprüfung im Studiengang Verwaltungswissenschaft erfolgreich abgelegt wurde;
eine Erklärung des Kandidaten, daß ihm diese Prüfungsordnung bekannt ist;
eine Erklärung darüber, ob er bereits eine Diplomprüfung in demselben Studiengang an einer Universität oder einer gleichgestellten Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes endgültig nicht bestanden hat oder ob er sich in einem schwebenden Prüfungsverfahren befindet; der Nachweis über ein zusammenhängendes Praktikum von acht Monaten;
der Antrag auf Ausgabe eines Themas für die Diplomarbeit sowie
die Vorlage folgender Nachweise:
1. Je einen Leistungsnachweis in zwei Teilgebieten und zwei Leistungsnachweisen in einem weiteren Teilgebiet( Schwerpunkt I) des gemeinsamen Kernbereichs
a) Institutionen und Staatstheorie,
b) Analyse und Vergleich Politischer Systeme/ Das politische System der Bundesrepublik Deutschland,
c) Internationale Politik,
d) öffentliche Verwaltung und Organisationstheorie,
e) spezielle Soziologie.
2.1Je einen Leistungsnachweis in zwei der Teilgebiete und zwei Leistungsnachweise in einem weiteren Teilgebiet( Schwerpunkt II) des Vertiefungsbereichs Verwaltungswissenschaft
a) Regierungsorganisation,
b) Kommunal- und Regionalpolitik,
c) Europäische Politik und Verwaltung, d) Politikfeldforschung( Policy- Analyse)
oder
2.2 Je einen Leistungsnachweis in zwei der Teilgebiete und zwei Leistungsnachweise in einem weiteren Teilgebiet( Schwerpunkt III) des Vertiefungsbereichs Internationale Organisation und Verwaltung
a) Theorien internationaler Beziehungen, b) Internationale Organisation und Verwaltung, c) Europäische Politik und Verwaltung, d) Internationale Politikfeldforschung. ( Policy- Analyse).
Einen Leistungsnachweis in einem der Teilgebiete sowie eine prüfungsrelevante Studienleistung in einem zweiten Teilgebiet des Ergänzungsbereichs
a) Wirtschaft z.B. ein Teilgebiet der
-Betriebswirtschaftslehre,
-Volkswirtschaftslehre,
b) Recht z.B.
-öffentliches Recht,
-Völker- und Europarecht, -Privatrecht.
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