Heft 
(1996) 10
Seite
156
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( 3) Seminare dienen der komplexen Erarbeitung wissen­schaftlicher Problemstellungen und Methoden. Die Seminare werden durch die aktive Teilnahme der Studie­renden wesentlich gestaltet. Seminare schließen mit einem Teilnahmenachweis oder Beleg oder Leistungs­schein ab.

( 4) Feld- und Laborpraktika dienen dem Erwerb und der Vertiefung von Kenntnissen durch die Bearbeitung praktischer und experimenteller Aufgaben. Praktika werden zu naturwissenschaftlichen und geowissenschaft­lichen Grundlagendisziplinen, Geoinformatik und Geo­fernerkundung durchgeführt.

( 5) Im Rahmen interdisziplinärer Studienprojekte werden komplexe geoökologische Aufgaben von den Studieren­den in Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern der Uni­versität Potsdam und anderer Institutionen, die geoöko­logische Forschungsvorhaben durchführen, unter An­wendung der in den Teildisziplinen erworbenen Kennt­nisse und Fertigkeiten bearbeitet. Hierbei sollen wissen­schaftliche Arbeitsweisen, die Darstellung wissen­schaftlicher Arbeitsergebnisse, praktische Kenntnisse in der Erstellung von Forschungsgutachten und das Arbei­ten in Gruppen erlernt werden. Interdisziplinäre Stu­dienprojekte können im Zusammenhang mit anstehenden Forschungsprojekten durchgeführt werden und schließen mit einem in Gruppenarbeit verfaßten Projektbericht ab, in dem der individuelle Beitrag jedes Studierenden ausgewiesen und individuell beurteilbar ist.

§ 8 Wahlweise obligatorische Vertiefung

( 1) Im Rahmen der wahlweise obligatorischen Vertiefung können die Studierenden im Hauptstudium zwischen folgenden Fächern und Teilgebieten wählen:

allgemeine und angewandte Anthropogeographie Biologie

Chemie

Geofernerkundung/ Geoinformatik

Geowissenschaften

Informatik

Physik

Umweltrecht

Wirtschaftspolitik

( erst ab Wintersemester 1996/1997 möglich) Umweltökonomik- Umweltmanagement ( erst ab Wintersemester 1996/1997 möglich)

( 2) Auf Antrag an den Prüfungsausschuẞ kann auch auf ein nicht aufgeführtes Fach mit Bezug zur Geoökologie in einem Umfang von 16 SWS festgelegt werden, wenn es sich aus dem angestrebten Berufsziel ergibt.

( 3) Die Fachinhalte der wahlweise obligatorischen Vertiefung werden durch Vereinbarungen mit den jewei­ligen Fachvertretern festgelegt; diese sind verbindliche Regelungen über Inhalt und Umfang der wahlweise obligatorischen Vertiefung sowie über Studienleistungen

und Leistungsnachweise.

§ 9 Prüfungen

Bestimmungen zur Diplom- Vorprüfung bzw. zur Di­plomprüfung und entsprechende Zulassungsvor­aussetzungen sind in der Prüfungsordnung für den Studiengang" Geoökologie" an der Universität Potsdam geregelt.

§ 10 Inkrafttreten

Die vorliegende Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.

Anlage

Zeitlicher Umfang und Verteilung der Lehr­inhalte

P= Pflichtveranstaltung

WP= Wahlpflichtveranstaltung

SWS= Semesterwochenstunden

I Grundstudium

80 SWS

A

Techniken, Methoden und wissenschaftstheoreti­sche Grundlagen der Geoökologie

6 SWS

2 SWS

Vorlesungen/ Übungen

Praktika

Kartographie Vorlesung

2 SWS P

Übung Topographische Kartographie Übung Thematische Kartographie

1 SWS P

1 SWS P

Vermessungspraktikum

2 SWS P

Geofernerkundung

Vorlesung

Übung

B

1 SWS P

1 SWS P

Mathematisch- naturwissenschaftliche Grund­

lagen der Geoökologie

Vorlesungen/ Übungen

Mathematik Vorlesung

Übung

Informatik Vorlesung Übung

Biologie

42 SWS

4 SWS P

2 SWS P

4 SWS P

4 SWS P

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Botanik für Geoökologen

Vorlesung

3 SWS P