( 3) Seminare dienen der komplexen Erarbeitung wissenschaftlicher Problemstellungen und Methoden. Die Seminare werden durch die aktive Teilnahme der Studierenden wesentlich gestaltet. Seminare schließen mit einem Teilnahmenachweis oder Beleg oder Leistungsschein ab.
( 4) Feld- und Laborpraktika dienen dem Erwerb und der Vertiefung von Kenntnissen durch die Bearbeitung praktischer und experimenteller Aufgaben. Praktika werden zu naturwissenschaftlichen und geowissenschaftlichen Grundlagendisziplinen, Geoinformatik und Geofernerkundung durchgeführt.
( 5) Im Rahmen interdisziplinärer Studienprojekte werden komplexe geoökologische Aufgaben von den Studierenden in Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern der Universität Potsdam und anderer Institutionen, die geoökologische Forschungsvorhaben durchführen, unter Anwendung der in den Teildisziplinen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten bearbeitet. Hierbei sollen wissenschaftliche Arbeitsweisen, die Darstellung wissenschaftlicher Arbeitsergebnisse, praktische Kenntnisse in der Erstellung von Forschungsgutachten und das Arbeiten in Gruppen erlernt werden. Interdisziplinäre Studienprojekte können im Zusammenhang mit anstehenden Forschungsprojekten durchgeführt werden und schließen mit einem in Gruppenarbeit verfaßten Projektbericht ab, in dem der individuelle Beitrag jedes Studierenden ausgewiesen und individuell beurteilbar ist.
§ 8 Wahlweise obligatorische Vertiefung
( 1) Im Rahmen der wahlweise obligatorischen Vertiefung können die Studierenden im Hauptstudium zwischen folgenden Fächern und Teilgebieten wählen:
allgemeine und angewandte Anthropogeographie Biologie
Chemie
Geofernerkundung/ Geoinformatik
Geowissenschaften
Informatik
Physik
Umweltrecht
Wirtschaftspolitik
( erst ab Wintersemester 1996/1997 möglich) Umweltökonomik- Umweltmanagement ( erst ab Wintersemester 1996/1997 möglich)
( 2) Auf Antrag an den Prüfungsausschuẞ kann auch auf ein nicht aufgeführtes Fach mit Bezug zur Geoökologie in einem Umfang von 16 SWS festgelegt werden, wenn es sich aus dem angestrebten Berufsziel ergibt.
( 3) Die Fachinhalte der wahlweise obligatorischen Vertiefung werden durch Vereinbarungen mit den jeweiligen Fachvertretern festgelegt; diese sind verbindliche Regelungen über Inhalt und Umfang der wahlweise obligatorischen Vertiefung sowie über Studienleistungen
und Leistungsnachweise.
§ 9 Prüfungen
Bestimmungen zur Diplom- Vorprüfung bzw. zur Diplomprüfung und entsprechende Zulassungsvoraussetzungen sind in der Prüfungsordnung für den Studiengang" Geoökologie" an der Universität Potsdam geregelt.
§ 10 Inkrafttreten
Die vorliegende Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
Anlage
Zeitlicher Umfang und Verteilung der Lehrinhalte
P= Pflichtveranstaltung
WP= Wahlpflichtveranstaltung
SWS= Semesterwochenstunden
I Grundstudium
80 SWS
A
Techniken, Methoden und wissenschaftstheoretische Grundlagen der Geoökologie
6 SWS
2 SWS
Vorlesungen/ Übungen
Praktika
Kartographie Vorlesung
2 SWS P
Übung Topographische Kartographie Übung Thematische Kartographie
1 SWS P
1 SWS P
Vermessungspraktikum
2 SWS P
Geofernerkundung
Vorlesung
Übung
B
1 SWS P
1 SWS P
Mathematisch- naturwissenschaftliche Grund
lagen der Geoökologie
Vorlesungen/ Übungen
Mathematik Vorlesung
Übung
Informatik Vorlesung Übung
Biologie
42 SWS
4 SWS P
2 SWS P
4 SWS P
4 SWS P
156
Botanik für Geoökologen
Vorlesung
3 SWS P