Heft 
(1996) 10
Seite
158
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Landschaftschaftökologisches

Praktikum

4 SWS P

Wahlpflichtblock ,, Angewandte Geoökologie"

Aus den jeweils angebotenen Wahlpflichtfächern sind ( Vorlesung oder Seminar) zu belegen.

Wirtschaftspolitik( erst abWintersemester 1996 / 1997 möglich)

-

Umweltökonomik Umweltmanagment( erst ab Wintersemester 1996/1997 möglich) 16 SWS WP

H

Freies Studium

8 SWS WP

-

Als Fachinhalte werden u.a. angeboten:

-

Ökotoxikologie und Umweltchemie Technischer Umweltschutz

Biotopmanagement in Grünlandgebieten Modellierung von Ökosystemen Bodenökologie und Bodenschutz

Interdisziplinäres Studienprojekt ,, Angewandte Geoökologie"

lt. Angebot

E

7 SWS WP

Ökologische Aspekte ausgewählter Räume und Regionen Deutschlands und der Erde

16 SWS

Im Rahmen des freien Studiums sind Lehrveranstaltun­gen in einem Umfang von 16 SWS nachzuweisen.

Besondere Prüfungsbestimmungen für den Diplomstudiengang Geoökologie an der Universität Potsdam

Vom 22. Juni 1995

Vorlesungen/ Seminare

4 SWS

Wahlpflichtblock ,, Regionale ökologische Probleme"

Es sind zwei der folgenden Fächer( Vorlesung oder Seminar) auszuwählen:

Ökologische Probleme Deutschlands

4 SWS WP

Der Fakultätsrat der Mathematisch- Naturwissenschaft­lichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 91 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg( BbgHG) vom 24.6.1991( GVBI. S. 156), zuletzt geändert durch Gesetz ' vom 22. Mai 1996( GVBl. I S. 173), am 22. Juni 1995 die folgenden besonderen Prüfungsbestimmungen für den Diplomstudiengang Geoökologie erlassen: 1 2

Ökologische Probleme der Tropen

Ökologische Probleme der Außertropen

F

Anthropogeographische Lehrinhalte

Vorlesungen/ Seminare

§ 1

6 SWS

§ 2

§ 3

Anthropogeographie für Geoökologen Vorlesung( en)

§ 4

Inhaltsverzeichnis

Geltungsbereich und Übergangsregelungen Diplomgrad

Gliederung des Studiums und der Studiendauer Prüfer und Beisitzer

2 SWS P§ 5

Freiversuch

§ 6

Raumordnung und Raumplanung Vorlesung

§ 7

2 SWS P

§ 8

Projektseminar

2 SWS P

§ 9

G Umweltrecht

2 SWS

§ 10

§ 11

Vorlesung

2 SWP

§ 12

Prüfungsformen

Klausurarbeiten

Mündliche Prüfungen

Ziel, Umfang und Formen der Diplom­Vorprüfung

Antrag auf Zulassung zur Diplom- Vorprüfung

Ergebnisse der Diplom- Vorprüfung

Wiederholung der Diplom- Vorprüfung

§ 13

Formen der Diplomprüfung

Wahlweise- obligatorische Vertiefung

§ 14

Antrag auf Zulassung zur Diplomprüfung

§ 15

Diplomarbeit

Im Rahmen der wahlweise- obligatorischen Vertiefung ist im Hauptstudium eine der folgenden Disziplinen mit einem Umfang von 16 SWS zu belegen:

§ 16

Ergebnis der Diplomprüfung, Gesamtnote

§ 17

Wiederholung der Diplomprüfung

§ 18

§ 19

Einsicht in die Prüfungsakten

Inkrafttreten

allgemeine und angewandte Anthropogeographie Biologie

158

Chemie

Geofernerkundung/ Geoinformatik Geowissenschaften

Informatik

Physik

Umweltrecht

Weibliche Amts- und Funktionsträgerinnen sowie Kandidatinnen führen weibliche Bezeichnungen. Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung und zur besseren Lesbarkeit wird im nachfolgenden Text die männliche Form verwendet.

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Bestätigt durch Schreiben des MWFK vom 17. Juni 1996