Landschaftschaftökologisches
Praktikum
4 SWS P
Wahlpflichtblock ,, Angewandte Geoökologie"
Aus den jeweils angebotenen Wahlpflichtfächern sind ( Vorlesung oder Seminar) zu belegen.
Wirtschaftspolitik( erst abWintersemester 1996 / 1997 möglich)
-
Umweltökonomik Umweltmanagment( erst ab Wintersemester 1996/1997 möglich) 16 SWS WP
H
Freies Studium
8 SWS WP
-
Als Fachinhalte werden u.a. angeboten:
-
Ökotoxikologie und Umweltchemie Technischer Umweltschutz
Biotopmanagement in Grünlandgebieten Modellierung von Ökosystemen Bodenökologie und Bodenschutz
Interdisziplinäres Studienprojekt ,, Angewandte Geoökologie"
lt. Angebot
E
7 SWS WP
Ökologische Aspekte ausgewählter Räume und Regionen Deutschlands und der Erde
16 SWS
Im Rahmen des freien Studiums sind Lehrveranstaltungen in einem Umfang von 16 SWS nachzuweisen.
Besondere Prüfungsbestimmungen für den Diplomstudiengang Geoökologie an der Universität Potsdam
Vom 22. Juni 1995
Vorlesungen/ Seminare
4 SWS
Wahlpflichtblock ,, Regionale ökologische Probleme"
Es sind zwei der folgenden Fächer( Vorlesung oder Seminar) auszuwählen:
Ökologische Probleme Deutschlands
4 SWS WP
Der Fakultätsrat der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 91 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg( BbgHG) vom 24.6.1991( GVBI. S. 156), zuletzt geändert durch Gesetz ' vom 22. Mai 1996( GVBl. I S. 173), am 22. Juni 1995 die folgenden besonderen Prüfungsbestimmungen für den Diplomstudiengang Geoökologie erlassen: 1 2
Ökologische Probleme der Tropen
Ökologische Probleme der Außertropen
F
Anthropogeographische Lehrinhalte
Vorlesungen/ Seminare
§ 1
6 SWS
§ 2
§ 3
Anthropogeographie für Geoökologen Vorlesung( en)
§ 4
Inhaltsverzeichnis
Geltungsbereich und Übergangsregelungen Diplomgrad
Gliederung des Studiums und der Studiendauer Prüfer und Beisitzer
2 SWS P§ 5
Freiversuch
§ 6
Raumordnung und Raumplanung Vorlesung
§ 7
2 SWS P
§ 8
Projektseminar
2 SWS P
§ 9
G Umweltrecht
2 SWS
§ 10
§ 11
Vorlesung
2 SWP
§ 12
Prüfungsformen
Klausurarbeiten
Mündliche Prüfungen
Ziel, Umfang und Formen der DiplomVorprüfung
Antrag auf Zulassung zur Diplom- Vorprüfung
Ergebnisse der Diplom- Vorprüfung
Wiederholung der Diplom- Vorprüfung
§ 13
Formen der Diplomprüfung
Wahlweise- obligatorische Vertiefung
§ 14
Antrag auf Zulassung zur Diplomprüfung
§ 15
Diplomarbeit
Im Rahmen der wahlweise- obligatorischen Vertiefung ist im Hauptstudium eine der folgenden Disziplinen mit einem Umfang von 16 SWS zu belegen:
§ 16
Ergebnis der Diplomprüfung, Gesamtnote
§ 17
Wiederholung der Diplomprüfung
§ 18
§ 19
Einsicht in die Prüfungsakten
Inkrafttreten
allgemeine und angewandte Anthropogeographie Biologie
158
Chemie
Geofernerkundung/ Geoinformatik Geowissenschaften
Informatik
Physik
Umweltrecht
Weibliche Amts- und Funktionsträgerinnen sowie Kandidatinnen führen weibliche Bezeichnungen. Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung und zur besseren Lesbarkeit wird im nachfolgenden Text die männliche Form verwendet.
2
Bestätigt durch Schreiben des MWFK vom 17. Juni 1996