fungsordnung der Universität Potsdam( MPO) vom 10. Juni 1993, die Lehramtsprüfungsordnung des Landes Brandenburg( LPO) vom 14. Juni 1994, die Zwischenprüfungsordnung für Lehramtsstudiengänge an der Universität Potsdam( ZPO) vom 5. Mai 1994 sowie die Besonderen( fachspezifischen) Teile dieser Prüfungsordnungen für Lateinische Philologie und Latein.
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Lehramt Sekundarstufe II/ I( 1. Fach): 80 SWS
( Studiengang LA 1. Fach)
Lehramt Sekundarstufe II/ I( 2. Fach): 60 SWS ( Studiengang LA 2. Fach)
Latein kann als Erweiterungsfach entsprechend den Regelungen dieser Ordnung studiert werden.
§ 2 Ausbildungsziele
( 1) Das Studium der Lateinischen Philologie und des Faches Latein soll zu folgenden Ausbildungszielen führen:
solide Kenntnis der lateinischen Sprache und auf ihrer Basis
Grundkenntnisse über die Strukturen und die Geschichte der lateinischen Sprache sowie sprachwissenschaftliche Methoden allgemein,
fundierte Kenntnisse der Strukturen und der Geschichte der von der lateinischen Sprache beherrschten Kultur,
vertiefte Kenntnis der römischen Literaturgeschichte und
Grundkenntnisse in Sprache und Literatur der griechisch- hellenistischen Kultur.
( 2) Die Kenntnis wichtiger literaturwissenschaftlicher und historischer Methoden und die Kenntnis ihrer Grenzen und ihres wissenschaftsgeschichtlichen Ortes- und ihre exemplarische Anwendung soll die Studierenden befähigen, begrenzte wissenschaftliche Probleme selbständig und reflektiert zu bearbeiten.
( 3) Insbesondere in den Lehramtsstudiengängen sollen die Studierenden befähigt werden, die genannten Kenntnisse sach- und zielgruppengerecht zu vermitteln.
§ 3
Studiengänge
( 1) Magister: Lateinische Philologie kann als Hauptfach im Verbund mit einem zweiten Hauptfach oder mit zwei Nebenfächern sowie als Nebenfach mit einem Hauptfach und einem zweiten Nebenfach für den Abschluß Magister Artium studiert werden. Der Umfang des Studiums beträgt 70 Semesterwochenstunden( SWS) im Hauptfach ( Studiengang M.A. HF) und 40 SWS im Nebenfach ( Studiengang M.A. NF). Lateinische und Griechische Philologie können, soweit andere Fächer keine Einschränkungen vorsehen, in beliebiger Weise kombiniert werden. Innerhalb des Gesamtstudiums sind mindestens weitere 10 SWS nach freier Wahl nachzuweisen, die einem Studium generale dienen sollen.
( 2) Lehrämter: Das Fach Latein kann nach Maßgabe der Lehramtsprüfungsordnung mit anderen Fächern in folgenden Studiengängen studiert werden:
§ 4
Studienbereiche
Das Studium der Lateinischen Philologie und des Faches Latein gliedert sich in die Bereiche:
a) Vertiefung der Sprachkenntnisse b) Sprachwissenschaft
c) Metrik
d) Literaturwissenschaft e) Kulturgeschichte
f) Nachantike Wirkungs- und Überlieferungsgeschichte g) Kenntnisse in Sprache und Literatur der griechischhellenistischen Kultur
h) Fachdidaktik( nur in Lehramtsstudiengängen)
§ 5
Vermittlungsformen
( 1) Vorlesungen zielen auf systematischen Wissenserwerb und auf die Einführung der Studierenden in den gegenwärtigen Stand der Forschung. Dieser Veranstaltungstyp bedarf in der Regel einer Nachbereitung oder einer begleitenden Lektüre.
( 2) Aufeinander aufbauende Grammatikübungen dienen in der systematischen Behandlung der Syntax der Vertiefung der Sprachkenntnisse und( vor allem im Grundstudium) im Übersetzen von deutschen Texten ins Lateinische dem Erwerb aktiver Sprachbeherrschung. Regelmäßige häusliche Übersetzungsaufgaben werden durch Klausuren zur Lernkontrolle ergänzt.
( 3) Lektüreübungen bauen auf der Originaltextlektüre auf. Sie behandeln- bei Veranstaltungen für Anfänger in besonderem Maße- sprachliche Probleme und führen in das verstehende Lesen der Werke eines Autors, einer Gattung oder von Texten aus einem Bereich der Kulturgeschichte ein.
( 4) Literaturwissenschaftliche Proseminare führen anhand überschaubarer Werke oder Werkausschnitte in philologische Methoden, Arbeitsmittel und Arbeitstechniken ein. Über die regelmäßige Mitarbeit hinaus werden schriftliche Seminararbeiten oder mündliche Referate erwartet.
( 5) Hauptseminare schließen methodisch an das exemplarische Vorgehen der Proseminare an. In der Behandlung ganzer Texte oder Textcorpora, aber auch kleinerer Werkausschnitte oder systematischer, kulturgeschicht
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