Heft 
(1996) 11
Seite
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( 2 SWS)

1. Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme am Seminar" Einführung in die Schulpädagogik" sowie über das Orientierungs­/ Einführungspraktikum oder das Integrierte Ein­gangssemester

2. Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an Lehrveranstaltungen Psychologie( 4SWS).

§ 4 Form der Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung wird als studienbegleitender benoteter Leistungsnachweis( erziehungswissen­schaftliche Seminararbeit) in einem der zur erziehungs­wissenschaftlichen Ausbildung gehörenden Bereiche innerhalb des Grundstudiums realisiert.

§ 5 Inkrafttreten

Diese besonderen Prüfungsbestimmungen treten am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekannt­machungen der Universität Potsdam in Kraft.

Studienordnung

für die Studiengänge Kunst

mit den Abschlüssen

Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe( Kunst als Fach I), Lehramt für die Sekundarstufe I, stufenübergreifende Lehramt Sekundarstufe I/ Primarstufe an der Universität Potsdam

Vom 13. Juli 1996

Gemäß§ 91 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) vom 24. Juni 1991( GVBI. S. 156), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Mai 1996 ( GVBl. I S. 173), hat der Fakultätsrat der Philosophi­schen Fakultät II der Universität Potsdam am 13. Juli 1995 die folgende Studienordnung erlassen. Dieser Ordnung wurde vom Senat der Universität Potsdam am 16. November 1995 zugestimmt. 1

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Geltungsbereich

§ 2

Zulassungsvoraussetzungen

§ 3

§ 4

Regelstudienzeit und Umfang des Studiums Ziel des Studiums

§ 5

Studieninhalte

§ 6

Allgemeiner Aufbau des Studiums

§ 7

Aufbau des Studiums von Kunst als 50 SWS- Fach

§ 8

Aufbau des Studiums von Kunst als 60 SWS- Fach

§ 9

§ 10

§ 11

§ 12

Schulpraktische Studien

Exkursionen

Künstlerisch- praktische Aufgabe an Stelle der

Hausarbeit

Fachpraktische Prüfung

§ 13

Studienberatung

§ 14

Inkrafttreten

§ 1

Geltungsbereich

Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage des Ersten Schulreformgesetzes für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Juli 1992 ( GVBl. I S. 258) und der Ordnung der Ersten Staats­prüungen für Lehrämter an Schulen( Lehr­amtsprüfungsordnung- LPO) vom 14. Juni 1994( GVBI. II S. 358) Inhalt und Aufbau des Studiums im Studien­gang Kunst an der Universität Potsdam mit den Ab­schlüssen Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe( Kunst als Fach I), Lehramt für die Sekun­darstufe I und das stufenübergreifende Lehramt für die Sekundarstufe I/ Primarstufe.

1

Männliche Amts- und Funktionsträger sowie Kandidaten führen männliche Bezeichnungen. Aus Gründen der Sprachlichen Vereinfa­chung und zur besseren Lesbarkeit wird im nachfolgenden Text die weibliche Form verwendet.

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