§2
Zulassungsvoraussetzungen
Neben der Hochschulreife ist der Nachweis einer besonderen künstlerischen Eignung erforderlich. Das Nähere regelt die" Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für die Studiengänge Kunst mit den Abschlüssen Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe, Lehramt für die Sekundarstufe I, stufenübergreifendes Lehramt für die Sekundarstufe I/ Primarstufe an der Universität Potsdam", die als Anlage dieser Studienordnung beigefügt ist.
§ 3
Regelstudienzeit und Umfang des Studiums
( 1) Die Regelstudienzeit umfaßt
a) beim Studium von Kunst für das Lehramt für die Primarstufe und das Lehramt für die Sekundarstufe I:
6 Semester:
b) beim Studium von Kunst für das stufenübergreifende Lehramt Sekundarstufe I/ Primarstufe: 7 Semester,
( 2) Der Studienumfang beträgt
a) beim Studium für das Lehramt für die Primarstufe: Kunst als Fach I: 50 Semesterwochenstunden;
b) beim Studium für das Lehramt für die Sekundarstufe I:
Kunst als Fach I: 60 Semesterwochenstunden Kunst als Fach II: 50 Semesterwochenstunden;
c) beim Studium für das stufenübergreifende Lehramt für die Sekundarstufe I/ Primarstufe:
Kunst als Fach I: 60 Semesterwochenstunden Kunst als Fach II: 50 Semesterwochenstunden
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Analyse und Interpretation von Kunstwerken und ästhetischen Phänomenen mit den Methoden der Kunstgeschichte und Kunstwissenschaft
Verständnis künstlerisch- gestalterischer Äußerungen in historischen und kulturellen Zusammenhängen.
3. Fachdidaktischer Kompetenz in bezug auf
Kenntnis einschlägiger Theorien und Modelle der Fachdidaktik
Kenntnisse zur fundierten Erörterung eines Problemkreises aus der jeweils aktuellen fachdidaktischen Diskussion
und
Kenntnis der wesentlichen ästhetischen künstlerisch- gestalterischen Entwicklung und Diskussion ihrer Relevanz für die Kunstdidaktik Fähigkeit zu Beurteilung des ästhetischen und künstlerisch- gestalterischen Wahrnehmens, Rezipierens und Handelns
Auswahl von Unterrichtsinhalten aufgrund fachwissenschaftlicher und fachdidaktischer Kriterien. 4. Auf Unterrichtspraxis bezogener Kompetenz in bezug auf
Planen, Durchführen und Reflektieren von Unterrichtseinheiten
Initiierung ästhetischer und künstlerisch- gestalterischer Reflexions- und Realisationsvorgänge bei Schülerinnen
Berücksichtigung von schulstufenspezifischen Bedingungen des Kunstunterrichts in der jeweiligen Schulstufe
sinnvolles Einsetzen neuer Unterrichtsformen im Kunstunterricht.
§ 4
Ziel des Studiums
( 1) Das Studium des Faches Kunst soll dazu dienen, die für die zukünftige Tätigkeit als Kunsterzieherin notwendigen Einsichten, Fähigkeiten und Fertigkeiten in Kunst- und Gestaltungspraxis, Kunstwissenschaft und Kunstdidaktik zu erwerben.
( 2) Bei Beendigung des Fachstudiums soll die Studierende fähig sein zu:
§ 5 Studieninhalte
Das Studium des Faches Kunst gliedert sich in folgende Bereiche und Teilgebiete:
1. Bereich A: Kunst- und Gestaltungspraxis, der folgende Teilgebiete umfaßt:
A 1
A 2
A 3
A 4
1. Künstlerisch- gestalterischer Kompetenz in bezug auf Handhabung unterschiedlicher Arten der künstlerisch- gestalterischen Auseinandersetzung mit der Wirklichkeit
A5
A 6
Handhabung unterschiedlicher
künstlerisch
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gestalterischer Medien, verbunden mit der Erkenntnis ihrer jeweiligen spezifischen Funktion im Kunst- und Gestaltungsprozeß
Erfassen der Eigengesetzlichkeiten von Kunst- und Gestaltungsprozessen
selbständiges Inangriffnehmen von künstlerischgestalterischen Problemlösungsprozessen, verbunden mit der Entwicklung der ihnen eigenen Ordnungsund Aussagequalitäten.
2. Fachwissenschaftlicher Kompetenz in bezug auf
Fähigkeit der Bestimmung und Einordnung von Kunstwerken der wichtigsten Epochen nach ihren Gattungsspezifika( Malerei, Grafik, Plastik, Architektur) und Stilen
Klassische Werkgattungen I( Zeichnung, Grafik) Klassische Werkgattungen II( Malerei, Farbge
staltung in der Fläche)
Plastik, Objektgestaltung
Transklassische Verfahren( Fotografie, Film, Video)
Gestaltungspraxis mit vorgefundenen Werkmaterialien( z. B. Collage, Montage)
Sonstige Gestaltungspraxis aus dem musischästhetischen Bereich( z. B. Spiel, Aktion, Figuren- und Puppentheater, Multimedia- Gestaltung, Umweltgestaltung, einschließlich überfachlicher Projekte vor allem in der Kooperation zwischen Kunst, Musik und Sport)
2. Bereich
B:
Kunstwissenschaft, der folgende Teilgebiete mit dem jeweiligen Schwerpunkt Kunst des 20. Jahrhunderts umfaßt:
B 1
B2 B 3
B4
Gattungen der bildenden Kunst
Epochen der Kunst/ Kunststile
Methoden der Kunstgeschichte und Kunstwissenschaft
Kunsttheorie/ Ästhetik
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