Heft 
(1996) 11
Seite
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§2

Zulassungsvoraussetzungen

Neben der Hochschulreife ist der Nachweis einer besonderen künstlerischen Eignung erforderlich. Das Nähere regelt die" Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für die Studiengänge Kunst mit den Abschlüssen Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe, Lehramt für die Sekundarstufe I, stufen­übergreifendes Lehramt für die Sekundarstufe I/ Primarstufe an der Universität Potsdam", die als Anlage dieser Studienordnung beigefügt ist.

§ 3

Regelstudienzeit und Umfang des Studiums

( 1) Die Regelstudienzeit umfaßt

a) beim Studium von Kunst für das Lehramt für die Primarstufe und das Lehramt für die Sekundarstufe I:

6 Semester:

b) beim Studium von Kunst für das stufenübergreifende Lehramt Sekundarstufe I/ Primarstufe: 7 Semester,

( 2) Der Studienumfang beträgt

a) beim Studium für das Lehramt für die Primarstufe: Kunst als Fach I: 50 Semesterwochenstunden;

b) beim Studium für das Lehramt für die Sekundarstu­fe I:

Kunst als Fach I: 60 Semesterwochenstunden Kunst als Fach II: 50 Semesterwochenstunden;

c) beim Studium für das stufenübergreifende Lehramt für die Sekundarstufe I/ Primarstufe:

Kunst als Fach I: 60 Semesterwochenstunden Kunst als Fach II: 50 Semesterwochenstunden

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Analyse und Interpretation von Kunstwerken und ästhetischen Phänomenen mit den Methoden der Kunstgeschichte und Kunstwissenschaft

Verständnis künstlerisch- gestalterischer Äußerungen in historischen und kulturellen Zusammenhängen.

3. Fachdidaktischer Kompetenz in bezug auf

Kenntnis einschlägiger Theorien und Modelle der Fachdidaktik

Kenntnisse zur fundierten Erörterung eines Problem­kreises aus der jeweils aktuellen fachdidaktischen Diskussion

und

Kenntnis der wesentlichen ästhetischen künstlerisch- gestalterischen Entwicklung und Dis­kussion ihrer Relevanz für die Kunstdidaktik Fähigkeit zu Beurteilung des ästhetischen und künstlerisch- gestalterischen Wahrnehmens, Rezipie­rens und Handelns

Auswahl von Unterrichtsinhalten aufgrund fachwis­senschaftlicher und fachdidaktischer Kriterien. 4. Auf Unterrichtspraxis bezogener Kompetenz in bezug auf

Planen, Durchführen und Reflektieren von Unter­richtseinheiten

Initiierung ästhetischer und künstlerisch- gestal­terischer Reflexions- und Realisationsvorgänge bei Schülerinnen

Berücksichtigung von schulstufenspezifischen Bedingungen des Kunstunterrichts in der jeweiligen Schulstufe

sinnvolles Einsetzen neuer Unterrichtsformen im Kunstunterricht.

§ 4

Ziel des Studiums

( 1) Das Studium des Faches Kunst soll dazu dienen, die für die zukünftige Tätigkeit als Kunsterzieherin notwendigen Einsichten, Fähigkeiten und Fertigkeiten in Kunst- und Gestaltungspraxis, Kunstwissenschaft und Kunstdidaktik zu erwerben.

( 2) Bei Beendigung des Fachstudiums soll die Studieren­de fähig sein zu:

§ 5 Studieninhalte

Das Studium des Faches Kunst gliedert sich in folgende Bereiche und Teilgebiete:

1. Bereich A: Kunst- und Gestaltungspraxis, der folgende Teilgebiete umfaßt:

A 1

A 2

A 3

A 4

1. Künstlerisch- gestalterischer Kompetenz in bezug auf Handhabung unterschiedlicher Arten der künstle­risch- gestalterischen Auseinandersetzung mit der Wirklichkeit

A5

A 6

Handhabung unterschiedlicher

künstlerisch­

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gestalterischer Medien, verbunden mit der Erkenntnis ihrer jeweiligen spezifischen Funktion im Kunst- und Gestaltungsprozeß

Erfassen der Eigengesetzlichkeiten von Kunst- und Gestaltungsprozessen

selbständiges Inangriffnehmen von künstlerisch­gestalterischen Problemlösungsprozessen, verbunden mit der Entwicklung der ihnen eigenen Ordnungs­und Aussagequalitäten.

2. Fachwissenschaftlicher Kompetenz in bezug auf

Fähigkeit der Bestimmung und Einordnung von Kunstwerken der wichtigsten Epochen nach ihren Gattungsspezifika( Malerei, Grafik, Plastik, Architek­tur) und Stilen

Klassische Werkgattungen I( Zeichnung, Grafik) Klassische Werkgattungen II( Malerei, Farbge­

staltung in der Fläche)

Plastik, Objektgestaltung

Transklassische Verfahren( Fotografie, Film, Video)

Gestaltungspraxis mit vorgefundenen Werkmate­rialien( z. B. Collage, Montage)

Sonstige Gestaltungspraxis aus dem musisch­ästhetischen Bereich( z. B. Spiel, Aktion, Figu­ren- und Puppentheater, Multimedia- Gestaltung, Umweltgestaltung, einschließlich überfachlicher Projekte vor allem in der Kooperation zwischen Kunst, Musik und Sport)

2. Bereich

B:

Kunstwissenschaft, der folgende Teilgebiete mit dem jeweiligen Schwerpunkt Kunst des 20. Jahrhunderts umfaßt:

B 1

B2 B 3

B4

Gattungen der bildenden Kunst

Epochen der Kunst/ Kunststile

Methoden der Kunstgeschichte und Kunstwissen­schaft

Kunsttheorie/ Ästhetik

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