Heft 
(1996) 11
Seite
185
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B5

Analyse und Interpretation von Kunst und ästhetischen Objekten

3. Bereich C: Kunstpädagogik/ Didaktik der Kunst, der folgende Teilgebiete umfaßt:

C1

C3

C4

Kunstpädagogische Konzepte/ Geschichte der Kunstpädagogik

C2 Ästhetische und künstlerisch- gestalterische Entwicklung bei Kindern und Jugendlichen Curriculum Kunst für die jeweilige Schulstufe Didaktik und Methodik des Kunstunterrichts Kunstpädagogik im musisch- ästhetischen Be­reich, vor allem in der Kooperation mit anderen Fächern, insbesondere mit Musik und Sport

C5

§ 6 Allgemeiner Aufbau des Studiums

( 1) Das Studium gliedert sich in ein Grundstudium und ein Hauptstudium.

( 2) Das Grundstudium dient der Einführung in die in§ 5 genannten Bereiche. Es soll grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln sowie zur weiteren selbstän­digen wissenschaftlichen und künstlerisch- gestalterischen Arbeit und Planung des Studiums anleiten.

( 3) Das Hauptsstudium dient der Vertiefung und Erweiterung des Studiums der in§ 5 genannten Teilge­biete. Die Studierenden sollen darüber hinaus entspre­chend ihren besonderen Interessen Studienschwerpunkte bilden.

§ 7

Aufbau des Studiums von Kunst als 50 SWS­Fach

( 1) Das Studium von Kunst als Fach I für das Lehramt für die Primarstufe, als Fach II für das Lehramt für die Sekundarstufe I und als Fach II für das stufenübergrei­fende Lehramt für die Sekundarstufe I/ Primarstufe ( jeweils 50 SWS) gliedert sich in ein Grundstudium von in der Regel drei Semestern im Umfang von 24 Seme­sterwochenstunden sowie in ein Hauptstudium von in der Regel drei Semestern( Lehrämter für die Primarstufe sowie Sekundarstufe I) bzw. vier Semestern( stufen­übergreifendes Lehramt Sekundarstufe I/ Primarstufe) im Umfang von 26 Semesterwochenstunden.

( 2) Das Gesamtvolumen ist folgendermaßen verteilt: A Kunst- und Gestaltungspraxis 28 SWS Grundstudium

Hauptstudium

B Kunstwissenschaft

Grundstudium

Hauptstudium

C Kunstpädagogik

Grundstudium

Hauptstudium

14 SWS

14 SWS

12 SWS

6 SWS

6 SWS

10 SWS

4 SWS

6 SWS

( 3) Das Grundstudium umfaßt 24 Semesterwochenstun­

den. Davon entfallen auf

1. den Bereich A Kunst- und Gestaltungspraxis ( 14 SWS):

-

A 1( Zeichnung, Grafik)

4 SWS A 2( Malerei, Farbgestaltung in der Fläche) 4 SWS A 3( Plastik, Objektgestaltung) 4 SWS Ein weiteres Teilgebiet nach Wahl aus A 4- A6 2 SWS 2. den Bereich B Kunstwissenschaft( 6 SWS)

drei unterschiedliche Teilgebiete nach Wahl insgesamt

von

6 SWS

3. den Bereich C Kunstpädagogik/ Didaktik der Kunst ( 4 SWS)

zwei unterschiedliche Teilgebiete nach Wahl insgesamt

( 4) Im Grundstudium sind zu erbringen:

von

4 SWS

je ein Leistungsnachweis aus zwei Teilgebieten aus dem Bereich A Kunst und Gestaltungspraxis ein Leistungsnachweis aus den Bereichen Kunstwissenschaft oder C Kunstpädagogik/ Didaktik der Kunst.

B

Der Leistungsnachweis im Bereich A Kunst- und Gestaltungspraxis besteht in einer Bestätigung der Lehrenden, daß die im Verlauf der Veranstaltung zu erbringenden und am Ende des Semesters vorgelegten künstlerisch- gestalterischen Arbeiten den Anforderungen des Grundstudiums entsprechen. Der Leistungsnachweis in den Bereichen B Kunstwissenschaft oder C Kunstpäd­agogik/ Didaktik der Kunst erfordert eine schriftliche Leistung( mindestens zweistündige schriftliche Arbeit unter Aufsicht oder Hausarbeit, Referat, Protokoll usw., die den Anforderungen einer mindestens zweistündigen Arbeit unter Aufsicht entsprechen).

( 5) Das Hauptstudium umfaßt 26 Semesterwochenstun­den. Davon entfallen auf

1. den Bereich A Kunst- und Gestaltungspraxis

( 14 SWS) Schwerpunktbildung in 1 Teilgebiet( nach Wahl aus den Teilgebieten A 1, A 2, A 3) 10 SWS

( bei Lehrveranstaltungen von insgesamt 9 SWS wird 1 SWS zusätzlich durch die geleistete offene Atelierar­beit angerechnet)

zwei unterschiedliche Teilgebiete nach Wahl außerhalb des Schwerpunktteilgebietes von insgesamt 4 SWS 2. den Bereich Kunstwissenschaft ( 6 SWS) zwei unterschiedliche Teilgebiete nach Wahl von insgesamt 4 SWS

3. den Bereich C Kunstpädagogik/ Didaktik der Kunst ( 6 SWS)

drei unterschiedliche Teilgebiete nach Wahl von insgesamt 4 SWS. 2 SWS

Schulpraktische Studien

( 6) Im Hauptstudium ist je ein Leistungsnachweis aus den Bereichen B Kunstwissenschaft und C Kunstpäd­agogik/ Didaktik der Kunst zu erbringen. Der Leistungs­nachweis erfordert eine schriftliche Leistung( mindestens zweistündige schriftliche Arbeit unter Aufsicht oder Hausarbeit, Referat, Protokoll usw., die den Anforderun­gen einer mindestens zweistündigen Arbeit unter Aufsicht entsprechen).

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