B5
Analyse und Interpretation von Kunst und ästhetischen Objekten
3. Bereich C: Kunstpädagogik/ Didaktik der Kunst, der folgende Teilgebiete umfaßt:
C1
C3
C4
Kunstpädagogische Konzepte/ Geschichte der Kunstpädagogik
C2 Ästhetische und künstlerisch- gestalterische Entwicklung bei Kindern und Jugendlichen Curriculum Kunst für die jeweilige Schulstufe Didaktik und Methodik des Kunstunterrichts Kunstpädagogik im musisch- ästhetischen Bereich, vor allem in der Kooperation mit anderen Fächern, insbesondere mit Musik und Sport
C5
§ 6 Allgemeiner Aufbau des Studiums
( 1) Das Studium gliedert sich in ein Grundstudium und ein Hauptstudium.
( 2) Das Grundstudium dient der Einführung in die in§ 5 genannten Bereiche. Es soll grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln sowie zur weiteren selbständigen wissenschaftlichen und künstlerisch- gestalterischen Arbeit und Planung des Studiums anleiten.
( 3) Das Hauptsstudium dient der Vertiefung und Erweiterung des Studiums der in§ 5 genannten Teilgebiete. Die Studierenden sollen darüber hinaus entsprechend ihren besonderen Interessen Studienschwerpunkte bilden.
§ 7
Aufbau des Studiums von Kunst als 50 SWSFach
( 1) Das Studium von Kunst als Fach I für das Lehramt für die Primarstufe, als Fach II für das Lehramt für die Sekundarstufe I und als Fach II für das stufenübergreifende Lehramt für die Sekundarstufe I/ Primarstufe ( jeweils 50 SWS) gliedert sich in ein Grundstudium von in der Regel drei Semestern im Umfang von 24 Semesterwochenstunden sowie in ein Hauptstudium von in der Regel drei Semestern( Lehrämter für die Primarstufe sowie Sekundarstufe I) bzw. vier Semestern( stufenübergreifendes Lehramt Sekundarstufe I/ Primarstufe) im Umfang von 26 Semesterwochenstunden.
( 2) Das Gesamtvolumen ist folgendermaßen verteilt: A Kunst- und Gestaltungspraxis 28 SWS Grundstudium
Hauptstudium
B Kunstwissenschaft
Grundstudium
Hauptstudium
C Kunstpädagogik
Grundstudium
Hauptstudium
14 SWS
14 SWS
12 SWS
6 SWS
6 SWS
10 SWS
4 SWS
6 SWS
( 3) Das Grundstudium umfaßt 24 Semesterwochenstun
den. Davon entfallen auf
1. den Bereich A Kunst- und Gestaltungspraxis ( 14 SWS):
-
A 1( Zeichnung, Grafik)
4 SWS A 2( Malerei, Farbgestaltung in der Fläche) 4 SWS A 3( Plastik, Objektgestaltung) 4 SWS Ein weiteres Teilgebiet nach Wahl aus A 4- A6 2 SWS 2. den Bereich B Kunstwissenschaft( 6 SWS)
drei unterschiedliche Teilgebiete nach Wahl insgesamt
von
6 SWS
3. den Bereich C Kunstpädagogik/ Didaktik der Kunst ( 4 SWS)
zwei unterschiedliche Teilgebiete nach Wahl insgesamt
( 4) Im Grundstudium sind zu erbringen:
von
4 SWS
je ein Leistungsnachweis aus zwei Teilgebieten aus dem Bereich A Kunst und Gestaltungspraxis ein Leistungsnachweis aus den Bereichen Kunstwissenschaft oder C Kunstpädagogik/ Didaktik der Kunst.
B
Der Leistungsnachweis im Bereich A Kunst- und Gestaltungspraxis besteht in einer Bestätigung der Lehrenden, daß die im Verlauf der Veranstaltung zu erbringenden und am Ende des Semesters vorgelegten künstlerisch- gestalterischen Arbeiten den Anforderungen des Grundstudiums entsprechen. Der Leistungsnachweis in den Bereichen B Kunstwissenschaft oder C Kunstpädagogik/ Didaktik der Kunst erfordert eine schriftliche Leistung( mindestens zweistündige schriftliche Arbeit unter Aufsicht oder Hausarbeit, Referat, Protokoll usw., die den Anforderungen einer mindestens zweistündigen Arbeit unter Aufsicht entsprechen).
( 5) Das Hauptstudium umfaßt 26 Semesterwochenstunden. Davon entfallen auf
1. den Bereich A Kunst- und Gestaltungspraxis
( 14 SWS) Schwerpunktbildung in 1 Teilgebiet( nach Wahl aus den Teilgebieten A 1, A 2, A 3) 10 SWS
( bei Lehrveranstaltungen von insgesamt 9 SWS wird 1 SWS zusätzlich durch die geleistete offene Atelierarbeit angerechnet)
zwei unterschiedliche Teilgebiete nach Wahl außerhalb des Schwerpunktteilgebietes von insgesamt 4 SWS 2. den Bereich Kunstwissenschaft ( 6 SWS) zwei unterschiedliche Teilgebiete nach Wahl von insgesamt 4 SWS
3. den Bereich C Kunstpädagogik/ Didaktik der Kunst ( 6 SWS)
drei unterschiedliche Teilgebiete nach Wahl von insgesamt 4 SWS. 2 SWS
Schulpraktische Studien
( 6) Im Hauptstudium ist je ein Leistungsnachweis aus den Bereichen B Kunstwissenschaft und C Kunstpädagogik/ Didaktik der Kunst zu erbringen. Der Leistungsnachweis erfordert eine schriftliche Leistung( mindestens zweistündige schriftliche Arbeit unter Aufsicht oder Hausarbeit, Referat, Protokoll usw., die den Anforderungen einer mindestens zweistündigen Arbeit unter Aufsicht entsprechen).
185