§ 8
88
Aufbau des Studiums von Kunst als 60 SWSFach
( 1) Das Studium von Kunst als Fach I für das Lehramt für die Sekundarstufe I und das stufenübergreifende Lehramt für die Sekundarstufe I/ Primarstufe( jeweils 60 SWS) gliedert sich in ein Grundstudium von in der Regel drei Semestern im Umfang von 30 Semesterwochenstunden sowie in ein Hauptstudium von in der Regel drei Semestern( Lehramt für die Sekundarstufe I) bzw. von in der Regel vier Semestern( stufenübergreifendes Lehramt für die Sekundarstufe I/ Primarstufe) im Umfang von je 30 Semesterwochenstunden.
( 2) Das Gesamtvolumen ist folgendermaßen verteilt: A Kunst- und Gestaltungspraxis
Grundstudium
Hauptstudium
36 SWS
18 SWS 18 SWS 12 SWS
6 SWS 6 SWS
B Kunstwissenschaft
Grundstudium
Hauptstudium
C Kunstpädagogik/ Didaktik der Kunst
12 SWS
Grundstudium
Hauptstudium
6 SWS 6 SWS
( 3) Das Grundstudium umfaßt 30 Semesterwochenstun
den. Davon entfallen auf
1. den Bereich A Kunst- und Gestaltungspraxis
( 18 SWS): 6 SWS
A 1( Zeichnung, Grafik)
A 2( Malerei, Farbgestaltung in der Fläche) 6 SWS A 3( Plastik, Objektgestaltung)
4 SWS
Ein weiteres Teilgebiet nach Wahl aus A 4- A 6 2 SWS 2. den Bereich B Kunstwissenschaft ( 6 SWS): drei unterschiedliche Teilgebiete nach Wahl von insgesamt 6 SWS
-
3. den Bereich C Kunstpädagogik/ Didaktik der Kunst ( 6 SWS):
drei unterschiedliche Teilgebiete nach Wahl von insgesamt 6 SWS
( 4) Im Grundstudium sind zu erbringen:
je ein Leistungsnachweis aus zwei Teilgebieten aus dem Bereich A Kunst- und Gestaltungspraxis ein Leistungsnachweis wahlweise aus den Bereichen B Kunstwissenschaft oder C Kunstpädagogik/ Didaktik der Kunst.
Der Leistungsnachweis im Bereich A Kunst- und Gestaltungspraxis besteht in einer Bestätigung der Lehrenden, daß die im Verlauf der Veranstaltung zu erbringenden und am Ende des Semesters vorgelegten künstlerisch- gestalterischen Arbeiten den Anforderungen des Grundstudiums entsprechen. Der Leistungsnachweis in den Bereichen B Kunstwissenschaft oder C Kunstpädagogik/ Didaktik der Kunst erfordert eine schriftliche Leistung( mindestens zweistündige schriftliche Arbeit unter Aufsicht oder Hausarbeit, Referat, Protokoll usw., die den Anforderungen einer mindestens zweistündigen Arbeit unter Aufsicht entsprechen).
( 5) Das Hauptstudium umfaßt 30 Semesterwochenstun
den. Davon entfallen auf
1. den Bereich A Kunst- und Gestaltungspraxis
Schwerpunktbildung in 1 Teilgebiet( nach Wahl aus den Teilgebieten A 1, A 2, A 3) 14 SWS
( bei Lehrveranstaltungen von insgesamt 12 SWS werden 2 SWS zusätzlich durch die geleistete offene Atelierarbeit angerechnet)
zwei unterschiedliche Teilgebiete nach Wahl außerhalb des Schwerpunktteilgebietes von insgesamt 4 SWS 2. den Bereich B Kunstwissenschaft ( 6 SWS) drei unterschiedliche Teilgebiete nach Wahl von insgesamt 6 SWS
3. den Bereich C Kunstpädagogik/ Didaktik der Kunst ( 6 SWS)
zwei unterschiedliche Teilgebiete nach Wahl von insgesamt 4 SWS 2 SWS
Schulpraktische Studien
( 6) Im Hauptstudium ist je ein Leistungsnachweis aus den Bereichen B Kunstwissenschaft und C Kunstpädagogik/ Didaktik der Kunst sowie ein dritter wahlweise aus den Bereichen A, B oder C zu erbringen. Der Leistungsnachweis in den Bereichen B und C erfordert eine schriftliche Leistung( mindestens zweistündige schriftliche Arbeit unter Aufsicht oder Hausarbeit, Referat, Protokoll usw., die den Anforderungen einer mindestens zweistündigen Arbeit unter Aufsicht entsprechen). Sofern der dritte Leistungsnachweis aus dem Bereich A Kunst- und Gestaltungspraxis gewählt wird, besteht er in einer Bestätigung der Lehrenden, daß die im Verlauf der Veranstaltung zu erbringenden und am Ende des Semesters vorgelegten künstlerischgestalterischen Arbeiten den Anforderungen des Hauptstudiums entsprechen.
§ 9
Schulpraktische Studien
( 1) Die schulpraktischen Studien werden durch die " Ordnung für Praxisstudien an der Universität Potsdam" in der jeweils geltenden Fassung geregelt.
( 2) In den schulpraktischen Studien erhalten die Studierenden die Möglichkeit
zu lernen, Kunstunterricht zunehmend nach fachlichen und fachdidaktischen Kriterien zu beobachten, die gegebenen Bedingungen für Kunstunterricht kennenzulernen,
Aktionen und Interaktionen im Kunstunterricht zu erkennen und in Zusammenarbeit mit der Betreuerin Kunstunterricht zu analysieren,
§ 10
Kunstunterricht zu planen und in Zusammenarbeit mit der Betreuerin in einzelnen Unterrichtsstunden zu erproben.
Exkursionen
( 1) Exkursionen ermöglichen kunstwissenschaftliche Studien vor Originalen in Ausstellungen, Galerien, Museen usw.
( 2) Die Teilnahme an kunstwissenschaftlichen Exkursionen im Umfang von zwei Semesterwochenstunden ist im Hauptstudium Pflicht im Bereich B Kunstwissenschaft.
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( 18 SWS)