Heft 
(1996) 11
Seite
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3. Bereich C: Kunstpädagogik/ Didaktik der Kunst ( 6 SWS)

2 unterschiedliche Teilgebiete nach Wahl: 4 SWS sowie Schulpraktische Studien: 2 SWS

Leistungsnachweise: Je 1 Leistungsnachweis aus den Bereichen B und C; fachpraktische Prüfung

Kunst als 60 SWS- Fach

( als Fach I für das Lehramt für die Sekundarstufe I und das stufenübergreifende Lehramt für die Sekundarstufe I/ Primarstufe)

1. Grundstudium( 30 SWS)

1. Bereich: Kunst- und Gestaltungspraxis( 18 SWS) Teilgebiet A 1: 6 SWS Teilgebiet A 2: 6 SWS Teilgebiet A 3: 4 SWS

Teilgebiete nach Wahl aus A 4- A 6: 2 SWS

2. Bereich B: Kunstwissenschaft( 6 SWS)

3 unterschiedliche Teilgebiete nach Wahl: 6 SWS

3. Bereich C: Kunstpädagogik/ Didaktik der Kunst( 6 SWS)

3 unterschiedliche Teilgebiete nach Wahl: 6 SWS

Leistungsnachweise: Je 1 Leistungsnachweis aus zwei Teilgebieten aus dem Bereich A; 1 Leistungsnachweis wahlweise aus den Bereichen B oder C

2. Hauptstudium( 30 SWS)

1. Bereich A: Kunst- und Gestaltungspraxis( 18 SWS) Schwerpunktbildung in 1 Teilgebiet, wahlweise aus A 1, A 2, A 3: 14 SWS

2 weitere Teilgebiete nach Wahl aus A 1- A 6 außer dem Schwerpunktteilgebiet: 4 SWS

2. Bereich B: Kunstwissenschaft( 6 SWS)

3 unterschiedliche Teilgebiete nach Wahl: 6 SWS( davon Exkursionen: 2 SWS)

3. Bereich C: Kunstpädagogik/ Didaktik der Kunst( 6 SWS)

2 unterschiedliche Teilgebiete nach Wahl: 4 SWS sowie Schulpraktische Studien: 2 SWS

Leistungsnachweise: Je 1 Leistungsnachweis aus den Bereichen B und C sowie ein dritter wahlweise aus den Bereichen A, B oder C, fachpraktische Prüfung

Ordnung zur Feststellung

der besonderen Eignung

für die Studiengänge Kunst mit den Abschlüssen Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe, Lehramt für die Sekundarstufe I, stufen­übergreifende Lehramt für die Sekundarstu­fe I/ Primarstufe an der Universität Potsdam -Anlage zu§ 2 der Studienordnung für die Studiengänge Kunst-

1. Zweck der Eignungsfeststellung

1.1 Die Einschreibung zum Studium des Unterrichtsfa­ches Kunst an der Universität Potsdam ist abhängig vom Nachweis besonderer Eignung für diese Studiengänge, der durch die Ablegung einer Eignungsprüfung nach Maßgabe dieser Ordnung erbracht wird. Die Bestim­mungen über den Nachweis der Qualifikation und den Nachweis weiterer Einschreibungsvoraussetzungen blei­ben unberührt.

1.2 Durch die erfolgreiche Teilnahme an dem Eignungs­feststellungsverfahren des Faches Kunst soll die Studienbewerberin/ der Studienbewerber nachweisen, daß sie/ er die besondere Eignung für den Studiengang Kunst besitzt, die das Erreichen des Studienziels erwarten läßt.

2. Verfahren zur Feststellung der besonderen Eignung für die Studiengänge Kunst

2.1 Das Verfahren zur Feststellung der besonderen Eignung für die Studiengänge Kunst findet in der Regel in den Monaten Mai, Juni und September statt. Die Eignungsprüfungstermine und die Nachholtermine wer­

den

rechtzeitig bekanntgegeben. Erforderlichenfalls können auch zusätzliche Termine abgehalten werden.

2.2 Die Anmeldung zur Eignungsfeststellungsprüfung soll mindestens 7 Tage vor dem Prüfungstermin schriftlich, mündlich oder telefonisch bei der Geschäfts­führenden Professorin/ dem Geschäftsführenden Profes­sor für Kunstpädagogik erfolgen. Auf Antrag ist eine Verkürzung dieser Frist möglich.

3. Ziel der Eignungsprüfung

3.1 Die Eignungsprüfung dient dem Ziel, die Studienbe­werberinnen und-bewerber kennenzulernen und sich einen Einblick in ihre Studien- und Berufsmotivation zu verschaffen, ihren individuellen gestalterischen Ansatz und ihre spezifischen Begabungen zu erkennen und die Möglichkeit der Entwicklung ihrer gestalterischen Fähigkeiten zu ermitteln sowie ihnen Hinweise und Ratschläge für ihre weitere fachorientierte Vorberei­tungauf das Studium im entsprechenden Lehramt zu geben.

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