Studienordnung für das Studium der Griechischen Philologie in Magisterstudiengängen an der Universität Potsdam
Vom 15. Dezember 1995
Gemäß§91 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) vom 24. Juni 1991( GVB1. S. 156), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Mai 1996 ( GVBl. I S. 173), hat der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät I der Universität Potsdam am 15. Dezember 1995 die folgende Studienordnung erlassen. Diese Ordnung wurde vom Senat der Universität Potsdam am 30. Mai 1996 bestätigt. 1
Inhaltsverzeichnis
I. Allgemeines
Geltungsbereich
§ 2
Ausbildungsziele
( 1) Das Studium der Griechischen Philologie soll zu folgenden Ausbildungszielen führen:
solide Kenntnis der griechischen Sprache und auf ihrer Basis
Grundkenntnisse über die Strukturen und die Geschichte der griechischen Sprache sowie sprachwissenschaftliche Methoden allgemein,
fundierte Kenntnisse der Strukturen und der Geschichte der von der griechischen Sprache beherrschten Kultur,
vertiefte
Kenntnis der griechischen Literaturgeschichte und
Grundkenntnisse in Sprache und Literatur der römischen Kultur.
-
( 2) Die Kenntnis wichtiger literaturwissenschaftlicher und historischer Methoden und die Kenntnis ihrer Grenzen und ihres wissenschaftsgeschichtlichen Ortes- und ihre exemplarische Anwendung soll die Studierenden befähigen, begrenzte wissenschaftliche Probleme selbständig und reflektiert zu bearbeiten.
§ 1
§ 2
Ausbildungsziele
§ 3
Studiengänge
§ 4
§ 5
§ 6 § 7
§ 8
§ 9
Studienbereiche
Vermittlungsformen
II. Aufbau des Studiums
Sprachliche Voraussetzungen Organisation des Studiums Grundstudium
Hauptstudium
III. Schlußbestimmungen
§ 10
Anrechnung von Studienleistungen § 11 Inkrafttreten
-
-
§ 3
Studiengänge
Griechische Philologie kann als Hauptfach im Verbund mit einem zweiten Hauptfach oder mit zwei Nebenfächern sowie als Nebenfach mit einem Hauptfach und einem zweiten Nebenfach für den Abschluß Magister Artium studiert werden. Der Umfang des Studiums beträgt 70 Semesterwochenstunden( SWS) im Hauptfach ( Studiengang M.A. HF) und 40 SWS im Nebenfach ( Studiengang M.A. NF). Griechische und Lateinische Philologie können, soweit andere Fächer keine Einschränkungen vorsehen, in beliebiger Weise kombiniert werden. Innerhalb des Gesamtstudiums sind mindestens weitere 10 SWS nach freier Wahl nachzuweisen, die einem Studium generale dienen sollen.
§ 4
Studienbereiche
Das Studium der Griechischen Philologie gliedert sich in die Bereiche:
-
-
-
Vertiefung der Sprachkenntnisse
Sprachwissenschaft
Metrik
Literaturwissenschaft
Kulturgeschichte
Nachantike Wirkungs- und Überlieferungsgeschichte Kenntnisse in Sprache und Literatur der römischen
§ 1
Allgemeines
Geltungsbereich
( 1) Diese Studienordnung regelt Ziele, Inhalt und Aufbau des Studiums der Griechischen Philologie in den Magisterstudiengängen( Hauptfach und Nebenfach) an der Universität Potsdam.
( 2) Neben dieser Studienordnung sind für die Gestaltung der jeweiligen Studiengänge relevant: Magisterprüfungsordnung der Universität Potsdam( MPO) vom 10. Juni 1993 und die besonderen( fachspezifischen) Teile der Prüfungsordnung für Griechische Philologie.
1 Amts- und Funktionsträgerinnen sowie Kandidatinnen führen weibliche Bezeichnungen. Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung und zur besseren Lesbarkeit wird im nachfolgenden Text die männliche Form verwendet.
§ 5
Vermittlungsformen
( 1) Vorlesungen zielen auf systematischen Wissenserwerb und auf die Einführung der Studierenden in den gegenwärtigen Stand der Forschung. Dieser Veranstaltungstyp bedarf in der Regel einer Nachbereitung oder begleitenden Lektüre.
Kultur.
191