Heft 
(1996) 11
Seite
191
Einzelbild herunterladen

Studienordnung für das Studium der Griechischen Philologie in Magisterstu­diengängen an der Universität Potsdam

Vom 15. Dezember 1995

Gemäß§91 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) vom 24. Juni 1991( GVB1. S. 156), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Mai 1996 ( GVBl. I S. 173), hat der Fakultätsrat der Philosophi­schen Fakultät I der Universität Potsdam am 15. Dezember 1995 die folgende Studienordnung erlassen. Diese Ordnung wurde vom Senat der Universität Potsdam am 30. Mai 1996 bestätigt. 1

Inhaltsverzeichnis

I. Allgemeines

Geltungsbereich

§ 2

Ausbildungsziele

( 1) Das Studium der Griechischen Philologie soll zu folgenden Ausbildungszielen führen:

solide Kenntnis der griechischen Sprache und auf ihrer Basis

Grundkenntnisse über die Strukturen und die Geschichte der griechischen Sprache sowie sprach­wissenschaftliche Methoden allgemein,

fundierte Kenntnisse der Strukturen und der Geschichte der von der griechischen Sprache be­herrschten Kultur,

vertiefte

Kenntnis der griechischen Lite­raturgeschichte und

Grundkenntnisse in Sprache und Literatur der römischen Kultur.

-

( 2) Die Kenntnis wichtiger literaturwissenschaftlicher und historischer Methoden und die Kenntnis ihrer Grenzen und ihres wissenschaftsgeschichtlichen Ortes- und ihre exemplarische Anwendung soll die Studierenden befähigen, begrenzte wissenschaftliche Probleme selbständig und reflektiert zu bearbeiten.

§ 1

§ 2

Ausbildungsziele

§ 3

Studiengänge

§ 4

§ 5

§ 6 § 7

§ 8

§ 9

Studienbereiche

Vermittlungsformen

II. Aufbau des Studiums

Sprachliche Voraussetzungen Organisation des Studiums Grundstudium

Hauptstudium

III. Schlußbestimmungen

§ 10

Anrechnung von Studienleistungen § 11 Inkrafttreten

-

-

§ 3

Studiengänge

Griechische Philologie kann als Hauptfach im Verbund mit einem zweiten Hauptfach oder mit zwei Neben­fächern sowie als Nebenfach mit einem Hauptfach und einem zweiten Nebenfach für den Abschluß Magister Artium studiert werden. Der Umfang des Studiums beträgt 70 Semesterwochenstunden( SWS) im Hauptfach ( Studiengang M.A. HF) und 40 SWS im Nebenfach ( Studiengang M.A. NF). Griechische und Lateinische Philologie können, soweit andere Fächer keine Ein­schränkungen vorsehen, in beliebiger Weise kombiniert werden. Innerhalb des Gesamtstudiums sind mindestens weitere 10 SWS nach freier Wahl nachzuweisen, die einem Studium generale dienen sollen.

§ 4

Studienbereiche

Das Studium der Griechischen Philologie gliedert sich in die Bereiche:

-

-

-

Vertiefung der Sprachkenntnisse

Sprachwissenschaft

Metrik

Literaturwissenschaft

Kulturgeschichte

Nachantike Wirkungs- und Überlieferungsgeschichte Kenntnisse in Sprache und Literatur der römischen

§ 1

Allgemeines

Geltungsbereich

( 1) Diese Studienordnung regelt Ziele, Inhalt und Aufbau des Studiums der Griechischen Philologie in den Magisterstudiengängen( Hauptfach und Nebenfach) an der Universität Potsdam.

( 2) Neben dieser Studienordnung sind für die Gestaltung der jeweiligen Studiengänge relevant: Magisterprüfungs­ordnung der Universität Potsdam( MPO) vom 10. Juni 1993 und die besonderen( fachspezifischen) Teile der Prüfungsordnung für Griechische Philologie.

1 Amts- und Funktionsträgerinnen sowie Kandidatinnen führen weibliche Bezeichnungen. Aus Gründen der sprachlichen Vereinfa­chung und zur besseren Lesbarkeit wird im nachfolgenden Text die männliche Form verwendet.

§ 5

Vermittlungsformen

( 1) Vorlesungen zielen auf systematischen Wissenser­werb und auf die Einführung der Studierenden in den gegenwärtigen Stand der Forschung. Dieser Veranstal­tungstyp bedarf in der Regel einer Nachbereitung oder begleitenden Lektüre.

Kultur.

191