Heft 
(1996) 12
Seite
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- Angewandte Anthropogeographie

- Regionale Anthropogeographie

- Globale Probleme aus anthropogeographischer Sicht

C) Physische Geographie

- Allgemeine Physische Geographie

- Landschaftsökologie

- Regionale Physische Geographie

D) Raumbezogene Planung und Information - Raumordnung und Raumplanung

-

Raumbezogene Information und Dokumentation - Landes- und Regionalplanung in Brandenburg Der zeitliche Umfang sowie die Verteilung der Studien­inhalte ist der Anlage 1 zu entnehmen.

( 2) Die Studieninhalte der Nebenfächer sind den Anlagen 2 bis 11 zu entnehmen.

§ 7

Lehrveranstaltungsarten

( 1) Das Lehrangebot wird durch Lehrveranstaltungen folgender Art vermittelt:

- Vorlesungen,

- Übungen/ Seminare,

- Projektseminare,

- Praktika,

- Geländekurse.

( 2) Vorlesungen dienen der zusammenhängenden Dar­stellung und Vermittlung von wissenschaftlichem Grund­und Spezialwissen sowie von methodischen Kenntnissen und der Entwicklung von methodischen Fähigkeiten. Eine besondere Funktion besitzen Vorlesungen dann, wenn in ihnen originäre Forschungsergebnisse vorgetra­gen werden, die bislang in der Literatur nicht nachzule­sen sind oder wenn vorhandenes Wissen in neuen Zu­sammenhängen strukturiert und vermittelt wird und so zu neuen Erkenntnissen führt.

( 3) Übungen und Seminare dienen der komplexen Be­arbeitung wissenschaftlicher Problemstellungen unter Anwendung wissenschaftlicher Methoden. Seminare werden wesentlich durch die aktive Teilnahme der Stu­dierenden mitgestaltet. Übungen und Seminare schließen mit einem Teilnahmeschein und Beleg oder Leistungs­schein ab.

( 4) Bei Projektseminaren wird gemeinsam an einer Problemstellung gearbeitet. In ihnen sollen Fähigkeiten zum eigenständigen, koordinierten und kooperativen Arbeiten erworben werden. Projektseminare sind in der Regel semesterbegleitend.

( 5) Geländearbeiten/ Praktika dienen dem Erwerb und der Vertiefung von Kenntnissen durch die Bearbeitung praktischer oder experimenteller Aufgaben. Praktika werden zu physisch und anthropogeographischen Diszi­plinen sowie zur Geoinformatik und Geofernerkundung abgehalten. Dabei werden auch Arbeiten im Gelände, in Behörden und Institutionen sowie im Labor durchgeführt.

( 6) Geländekurse dienen der Erläuterung regionaler Sachverhalte vor Ort, dem Kennenlernen der Wirkungs­weise von Planungsprozessen und der Anwendung me­

thodischer Fertigkeiten. Geländekurse sind mit einer Vor­und/ oder Nachbereitung durch die Teilnehmer verbun­den.

( 7) Das Lehrangebot wird durch Kolloquien ergänzt. Kolloquien sind Vortrags- und Diskussionsveranstaltun­gen, in denen Wissenschaftler und Fachleute der Uni­versität und anderer Einrichtungen eigene Forschungs­und Entwicklungsvorhaben vorstellen. Kolloquien geben somit in besonderer Weise Aufschluß über Forschungs­stand und aktuelle Forschungsergebnisse innerhalb des Faches sowie Einblick in Arbeitsweisen und Arbeitser­gebnisse der fachnahen Berufswelt.

§ 8

Nebenfachausbildung

( 1) Als Nebenfächer können folgende Fächer oder Teilgebiete daraus ausgewählt werden:

Betriebswirtschaftslehre

Informatik

Öffentliches Recht

Politikwissenschaft Soziologie

Volkswirtschaftslehre

Zivilrecht.

( 2) Auf Antrag kann auch ein nicht aufgeführtes Neben­fach gewählt werden, wenn es sich aus dem angestrebten Berufsziel ergibt. Das trifft auch für ein Nebenfachstudi­um an anderen Universitäten, auch im Ausland, zu.

zu

( 3) Die Inhalte des zu wählenden Nebenfaches bzw. der wählenden Nebenfächer werden durch Ver­einbarungen mit den Fachvertretern der Nebenfächer festgelegt. Sie sind verbindliche Regelungen über Inhalt und Umfang des Nebenfachstudiums sowie über Studien­leistungen und Leistungsnachweise.

( 4) Nebenfachwechsel sind nur nach der Diplomvor­prüfung und nur bei denjenigen Nebenfächern möglich, die für das ganze Studium einen Umfang von etwa 20 Semesterwochenstunden aufweisen. Die Bedingungen für Nebenfachwechsel werden durch den zuständigen Prü­fungsausschuẞ in Absprache mit diesem festgelegt.

§ 9

Prüfungen

Bestimmungen zur Diplom- Vorprüfung bzw. zur Di­plomprüfung und entsprechende Zulassungsvorausset­zungen sind in der Prüfungsordnung für den Studiengang Geographie( Anthropogeographie) sowie in der Rahmen­prüfungsordnung für die Diplomstudiengänge( RPO) an der Universität Potsdam geregelt.

§ 10

Inkrafttreten

Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröf­fentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.

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