- Angewandte Anthropogeographie
- Regionale Anthropogeographie
- Globale Probleme aus anthropogeographischer Sicht
C) Physische Geographie
- Allgemeine Physische Geographie
- Landschaftsökologie
- Regionale Physische Geographie
D) Raumbezogene Planung und Information - Raumordnung und Raumplanung
-
Raumbezogene Information und Dokumentation - Landes- und Regionalplanung in Brandenburg Der zeitliche Umfang sowie die Verteilung der Studieninhalte ist der Anlage 1 zu entnehmen.
( 2) Die Studieninhalte der Nebenfächer sind den Anlagen 2 bis 11 zu entnehmen.
§ 7
Lehrveranstaltungsarten
( 1) Das Lehrangebot wird durch Lehrveranstaltungen folgender Art vermittelt:
- Vorlesungen,
- Übungen/ Seminare,
- Projektseminare,
- Praktika,
- Geländekurse.
( 2) Vorlesungen dienen der zusammenhängenden Darstellung und Vermittlung von wissenschaftlichem Grundund Spezialwissen sowie von methodischen Kenntnissen und der Entwicklung von methodischen Fähigkeiten. Eine besondere Funktion besitzen Vorlesungen dann, wenn in ihnen originäre Forschungsergebnisse vorgetragen werden, die bislang in der Literatur nicht nachzulesen sind oder wenn vorhandenes Wissen in neuen Zusammenhängen strukturiert und vermittelt wird und so zu neuen Erkenntnissen führt.
( 3) Übungen und Seminare dienen der komplexen Bearbeitung wissenschaftlicher Problemstellungen unter Anwendung wissenschaftlicher Methoden. Seminare werden wesentlich durch die aktive Teilnahme der Studierenden mitgestaltet. Übungen und Seminare schließen mit einem Teilnahmeschein und Beleg oder Leistungsschein ab.
( 4) Bei Projektseminaren wird gemeinsam an einer Problemstellung gearbeitet. In ihnen sollen Fähigkeiten zum eigenständigen, koordinierten und kooperativen Arbeiten erworben werden. Projektseminare sind in der Regel semesterbegleitend.
( 5) Geländearbeiten/ Praktika dienen dem Erwerb und der Vertiefung von Kenntnissen durch die Bearbeitung praktischer oder experimenteller Aufgaben. Praktika werden zu physisch und anthropogeographischen Disziplinen sowie zur Geoinformatik und Geofernerkundung abgehalten. Dabei werden auch Arbeiten im Gelände, in Behörden und Institutionen sowie im Labor durchgeführt.
( 6) Geländekurse dienen der Erläuterung regionaler Sachverhalte vor Ort, dem Kennenlernen der Wirkungsweise von Planungsprozessen und der Anwendung me
thodischer Fertigkeiten. Geländekurse sind mit einer Vorund/ oder Nachbereitung durch die Teilnehmer verbunden.
( 7) Das Lehrangebot wird durch Kolloquien ergänzt. Kolloquien sind Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen, in denen Wissenschaftler und Fachleute der Universität und anderer Einrichtungen eigene Forschungsund Entwicklungsvorhaben vorstellen. Kolloquien geben somit in besonderer Weise Aufschluß über Forschungsstand und aktuelle Forschungsergebnisse innerhalb des Faches sowie Einblick in Arbeitsweisen und Arbeitsergebnisse der fachnahen Berufswelt.
§ 8
Nebenfachausbildung
( 1) Als Nebenfächer können folgende Fächer oder Teilgebiete daraus ausgewählt werden:
Betriebswirtschaftslehre
Informatik
Öffentliches Recht
Politikwissenschaft Soziologie
Volkswirtschaftslehre
Zivilrecht.
( 2) Auf Antrag kann auch ein nicht aufgeführtes Nebenfach gewählt werden, wenn es sich aus dem angestrebten Berufsziel ergibt. Das trifft auch für ein Nebenfachstudium an anderen Universitäten, auch im Ausland, zu.
zu
( 3) Die Inhalte des zu wählenden Nebenfaches bzw. der wählenden Nebenfächer werden durch Vereinbarungen mit den Fachvertretern der Nebenfächer festgelegt. Sie sind verbindliche Regelungen über Inhalt und Umfang des Nebenfachstudiums sowie über Studienleistungen und Leistungsnachweise.
( 4) Nebenfachwechsel sind nur nach der Diplomvorprüfung und nur bei denjenigen Nebenfächern möglich, die für das ganze Studium einen Umfang von etwa 20 Semesterwochenstunden aufweisen. Die Bedingungen für Nebenfachwechsel werden durch den zuständigen Prüfungsausschuẞ in Absprache mit diesem festgelegt.
§ 9
Prüfungen
Bestimmungen zur Diplom- Vorprüfung bzw. zur Diplomprüfung und entsprechende Zulassungsvoraussetzungen sind in der Prüfungsordnung für den Studiengang Geographie( Anthropogeographie) sowie in der Rahmenprüfungsordnung für die Diplomstudiengänge( RPO) an der Universität Potsdam geregelt.
§ 10
Inkrafttreten
Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
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