Heft 
(1996) 12
Seite
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§ 2

Grundsätze

Die vorliegende Studienordnung soll es den Studierenden ermöglichen, ihr Studium sinnvoll zu gestalten, durchzu­führen und abzuschließen. In der Studienordnung werden die Studienziele und Lehrinhalte, deren Zuordnung zu Studienabschnitten sowie Empfehlungen für einen Stu­dienverlauf ausgewiesen.

§ 3

Zugangsvoraussetzungen und Studienbeginn

( 1) Der Zugang zum Studium Geographie erfolgt durch die Einschreibung im Studiengang Geographie mit dem Abschluß Diplomgeograph bzw. Diplomgeographin an der Universität Potsdam. Voraussetzung dafür ist die all­gemeine Hochschulreife oder eine als gleichwertig aner­kannte Hochschulzugangsberechtigung und Studienbe­rechtigung aufgrund einer fachrichtungsbezogenen Eig­nungsprüfung nach§ 30 Abs. 3 BbgHG.

( 2) Das Studium kann sowohl in einem Sommer- als auch Wintersemester aufgenommen werden. Der Stu­dienbeginn im Wintersemester wird empfohlen.

§ 4

Regelstudienzeit, Studienaufbau

( 1) Die Regelstudienzeit beträgt 9 Semester.

( 2) Das Studium umfaßt das Hauptfach Geographie und ein Nebenfach oder zwei Nebenfächer, die zu wählen sind. Wird nur ein Nebenfach gewählt, so entsprechen seine Semesterwochenstunden dem Fall, daß zwei Ne­benfächer gewählt werden. Das Studium gliedert sich in das viersemestrige Grundstudium, das mit der Diplom­vorprüfung abgeschlossen wird, und das viersemestrige Hauptstudium. Hinzu kommt ein Diplomprüfungsseme­ster, in dem die Diplomarbeit abgeschlossen wird und die anderen Prüfungsleistungen der Diplomprüfung erbracht werden. Die Bearbeitungszeit für die Diplomarbeit be­trägt sechs Monate. Eine Verlängerung um einen Monat kann aus triftigen Gründen vom Kandidaten beantragt werden.

( 3) Im Grundstudium gewinnen die Studierenden Kenntnisse und Fertigkeiten in den anthropogeographi­schen sowie physisch- geographischen Teildisziplinen und deren Methoden. Darüber hinaus werden Grundlagen für die raumbezogene Planung und Information gelegt.

( 4) Im Hauptstudium liegt das Schwergewicht auf der Vertiefung anthropogeographischen Wissens und seiner forschungsbezogenen Anwendung. Durch die eigenstän­dige Bearbeitung anwendungsbezogener Themen werden Fähigkeiten und Erfahrungen für die spätere berufliche Tätigkeit erworben.

( 5) Praktika sind Bestandteile des Grund- und Haupt-. studiums. Sie werden vor allem während der vorlesungs­freien Zeit durchgeführt.

( 6) Das Lehrangebot erstreckt sich über acht Semester. Der zeitliche Gesamtumfang der für den erfolgreichen Abschluß des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltun­gen beträgt 160 Semesterwochenstunden( SWS).

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Davon entfallen

- auf das Hauptfach Geographie etwa 105 SWS,

- auf das Nebenfach oder auf die beiden Nebenfächer etwa 40 SWS,

- auf Lehrveranstaltungen freier Wahl 16 SWS.

( 7) Während des Studiums ist ein außeruniversitäres Berufspraktikum von mindestens drei Monaten Dauer in einer fachnahen Institution( Behörde, Institut, Planungs­büro, Unternehmen) abzuleisten. Dieses Berufspraktikum kann bei gleicher Gesamtdauer auch in verschiedenen fachnahen Institutionen absolviert werden.

§5

Studienziele

( 1) Der Studiengang Geographie( mit Schwerpunkt Anthropogeographie) ist auf folgende berufliche Tätig­keitsfelder ausgerichtet:

Landes- und Regionalplanung

Stadtplanung und Dorferneuerung Standortplanung und-beratung

raumbezogene Planung in privaten Planungsbüros raumbezogene Information und Dokumentation( im öffentlichen Dienst und in der Medienwirtschaft) Fachplanung( z.B. Verkehrsplanung) und Wirt­schaftsförderung Entwicklungshilfe.

( 2) In der wissenschaftlichen Ausbildung, die betont berufsbezogen angelegt ist, werden als Studienziele an­gestrebt:

§ 6

Grundwissen zur Theorie und Methodologie der Geographie, kritische Vertrautheit mit Methoden und Techniken empirischer Forschung, sicherer Umgang mit Verfahren der Datengewinnung, der computergestützten Datenaufbereitung und-aus­wertung sowie der kartographischen Umsetzung; Fähigkeiten und Fertigkeiten in der Analyse und Bewertung räumlicher Strukturen und Prozesse un­ter Einsatz von Methoden der verschiedenen Teil­disziplinen der Geographie;

vertieftes Wissen in der Allgemeinen und Ange­wandten Anthropogeographie unter Berücksichti­gung ihrer Spezifik auf globaler, regionaler und lo­kaler Dimensionsstufe;

Kenntnisse über Wechselbeziehungen zwischen Mensch und Umwelt, zwischen Raumnutzung und Raumakteuren und über die Wirkungsweise raum­bezogener Planung.

Studieninhalte

( 1) Das Studium des Hauptfaches Geographie gliedert sich inhaltlich in:

A)

Techniken und Methoden der Informationsgewin­nung und-verarbeitung

-

Geostatistik

- Kartographie

- Geofernerkundung.

B) Anthropogeographie

- Sozial- und Kulturgeographie( einschließlich Bevölkerungsgeographie)

- Wirtschaftsgeographie

- Siedlungsgeographie