Nachweis eines ordnungsgemäßen Studiums laut
gültiger Studienordnung. Die erforderlichen Nachweise regelt Anlage 1.
Leistungsscheine für die Bereiche:
Physische Geographie Anthropogeographie
Grundlagen der Fachdidaktik
( 2)
( 2) ( 1)
Die zur Zeit gültigen Leistungsscheine werden in Anlage 1 aufgelistet.
§ 5
Bewertung der Prüfungsleistung
( 1) Die Fachprüfung gilt als bestanden, wenn mindestens die Note 4,0 erreicht wurde. Die Zwischenprüfung als Abschlußleistung für das Grundstudium ist bestanden, wenn die Gesamtnote mindestens 4,0 beträgt und jede Fachprüfung bestanden wurde.
( 2) Die Gesamtnote der Zwischenprüfung wird nach folgendem Modus ermittelt: Auf dem Wege der arithmetischen Mittelung wird die Gesamtnote für das Prüfungsfach Erdkunde ermittelt. Dabei gehen die Teilprüfungsnoten mit folgenden Wichtungsfaktoren ein: Allgemeine Physische Geographie und Allgemeine Anthropogeographie werden mit dem Faktor 2 versehen, die Fachdidaktik geht einfach gewichtet ein.
( 3) Entsprechend der Zwischenprüfungsordnung der Universität hat der Kandidat das Recht auf eine erste und eine zweite Nachprüfung. Die erste Wiederholungsprüfung sollte frühestens nach 6 Wochen und muß spätestens im nächsten Prüfungszeitraum erfolgen.
§ 6 Inkrafttreten
( 1) Diese besonderen Prüfungsbestimmungen treten am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
( 2) Diese Ordnung gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung im Lehramtsstudium des Faches Erdkunde immatrikuliert werden. Die Studierenden, die ihr Studium bereits vor Inkrafttreten dieser Ordnung begonnen haben, können innerhalb der nächsten vier Semester nach Inkrafttreten wählen, ob sie ihre Zwischenprüfung nach der bisherigen vorläufigen Ordnung oder gemäß dieser Ordnung ablegen wollen.
Anlage 1
Als Leistungsscheine werden anerkannt: Allgemeine Physische Geographie
1. Leistungsschein Unterseminar
2. ein Leistungsschein Mittelseminar ( wahlweise)
Allgemeine Anthropogeographie
1. Leistungsschein Unterseminar 2. ein Leistungsschein Mittelseminar ( wahlweise)
Grundlagen der Fachdidaktik
1. Leistungsschein Unterseminar
Hinweis: Für Studenten, die das Fach Erdkunde im Umfang von 50 SWS studieren, entfallen die Leistungsscheine der Mittelseminare.
Zum Nachweis des ordnungsgemäßen Studiums sind vorzulegen:
1. Teilnahmeschein Topographische Kartographie
2. Teilnahmeschein Them. Kartographie oder Geofernerkundung oder Statistik( wahlweise)
3. Teilnahmeschein Übung zu Arbeitsmethoden der Anthropogeographie
4. Teilnahmenachweise über 5 Geländekurstage in der Anthropogeographie
5. Teilnahmeschein Übung Petrographie
6. Teilnahmenachweise über 5 Geländekurstage in der Physischen Geographie
Hinweis: Für Studenten, die das Fach Erdkunde im Umfang von 50 SWS studieren, entfallen die Nachweise für die Geländekurstage.
Studienordnung für den Diplomstudiengang Geographie( mit dem Schwerpunkt Anthropogeographie) an der Universität Potsdam
Vom 22. Juni 1995
Der Fakultätsrat der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 91 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg( BbgHG) vom 24. Juni 1991( GVBI. S. 156), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Mai 1996( GVBl. I S. 173), am 22. Juni 1995 die folgende Studienordnung für den Diplomstudiengang Geographie( mit dem Schwerpunkt Anthropogeographie) erlassen: 1
Übersicht
Zugangsvoraussetzungen und Studienbeginn Regelstudienzeit, Studienaufbau
Lehrveranstaltungsarten
Nebenfachausbildung
§ 1
Geltungsbereich
§ 2
Grundsätze
§ 3
§ 4
§ 5
Studienziele
§ 6
Studieninhalte
§ 7
§ 8
§
9
Prüfungen
§ 10
§ 1
Inkrafttreten
Geltungsbereich
Die vorliegende Studienordnung regelt Ziele, Inhalte und Aufbau des Studienganges Geographie an der Universität Potsdam.
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Weibliche Amts- und Funktionsträgerinnen sowie Kandidatinnen führen weibliche Bezeichnungen. Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung und zur besseren Lesbarkeit wird im nachfolgenden Text die männliche Form verwendet.
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