Heft 
(1996) 12
Seite
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Nachweis eines ordnungsgemäßen Studiums laut

gültiger Studienordnung. Die erforderlichen Nach­weise regelt Anlage 1.

Leistungsscheine für die Bereiche:

Physische Geographie Anthropogeographie

Grundlagen der Fachdidaktik

( 2)

( 2) ( 1)

Die zur Zeit gültigen Leistungsscheine werden in Anla­ge 1 aufgelistet.

§ 5

Bewertung der Prüfungsleistung

( 1) Die Fachprüfung gilt als bestanden, wenn mindestens die Note 4,0 erreicht wurde. Die Zwischenprüfung als Abschlußleistung für das Grundstudium ist bestanden, wenn die Gesamtnote mindestens 4,0 beträgt und jede Fachprüfung bestanden wurde.

( 2) Die Gesamtnote der Zwischenprüfung wird nach folgendem Modus ermittelt: Auf dem Wege der arithme­tischen Mittelung wird die Gesamtnote für das Prüfungs­fach Erdkunde ermittelt. Dabei gehen die Teilprüfungs­noten mit folgenden Wichtungsfaktoren ein: Allgemeine Physische Geographie und Allgemeine Anthropogeogra­phie werden mit dem Faktor 2 versehen, die Fachdidak­tik geht einfach gewichtet ein.

( 3) Entsprechend der Zwischenprüfungsordnung der Universität hat der Kandidat das Recht auf eine erste und eine zweite Nachprüfung. Die erste Wiederholungsprü­fung sollte frühestens nach 6 Wochen und muß späte­stens im nächsten Prüfungszeitraum erfolgen.

§ 6 Inkrafttreten

( 1) Diese besonderen Prüfungsbestimmungen treten am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Be­kanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.

( 2) Diese Ordnung gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung im Lehramtsstudium des Faches Erdkunde immatrikuliert werden. Die Studieren­den, die ihr Studium bereits vor Inkrafttreten dieser Ord­nung begonnen haben, können innerhalb der nächsten vier Semester nach Inkrafttreten wählen, ob sie ihre Zwischenprüfung nach der bisherigen vorläufigen Ord­nung oder gemäß dieser Ordnung ablegen wollen.

Anlage 1

Als Leistungsscheine werden anerkannt: Allgemeine Physische Geographie

1. Leistungsschein Unterseminar

2. ein Leistungsschein Mittelseminar ( wahlweise)

Allgemeine Anthropogeographie

1. Leistungsschein Unterseminar 2. ein Leistungsschein Mittelseminar ( wahlweise)

Grundlagen der Fachdidaktik

1. Leistungsschein Unterseminar

Hinweis: Für Studenten, die das Fach Erdkunde im Umfang von 50 SWS studieren, entfallen die Leistungs­scheine der Mittelseminare.

Zum Nachweis des ordnungsgemäßen Studiums sind vorzulegen:

1. Teilnahmeschein Topographische Kartographie

2. Teilnahmeschein Them. Kartographie oder Geofer­nerkundung oder Statistik( wahlweise)

3. Teilnahmeschein Übung zu Arbeitsmethoden der Anthropogeographie

4. Teilnahmenachweise über 5 Geländekurstage in der Anthropogeographie

5. Teilnahmeschein Übung Petrographie

6. Teilnahmenachweise über 5 Geländekurstage in der Physischen Geographie

Hinweis: Für Studenten, die das Fach Erdkunde im Umfang von 50 SWS studieren, entfallen die Nachweise für die Geländekurstage.

Studienordnung für den Diplomstudiengang Geographie( mit dem Schwerpunkt Anthro­pogeographie) an der Universität Potsdam

Vom 22. Juni 1995

Der Fakultätsrat der Mathematisch- Naturwissen­schaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 91 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg( BbgHG) vom 24. Juni 1991( GVBI. S. 156), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Mai 1996( GVBl. I S. 173), am 22. Juni 1995 die folgende Studienordnung für den Diplomstudi­engang Geographie( mit dem Schwerpunkt Anthropo­geographie) erlassen: 1

Übersicht

Zugangsvoraussetzungen und Studienbeginn Regelstudienzeit, Studienaufbau

Lehrveranstaltungsarten

Nebenfachausbildung

§ 1

Geltungsbereich

§ 2

Grundsätze

§ 3

§ 4

§ 5

Studienziele

§ 6

Studieninhalte

§ 7

§ 8

§

9

Prüfungen

§ 10

§ 1

Inkrafttreten

Geltungsbereich

Die vorliegende Studienordnung regelt Ziele, Inhalte und Aufbau des Studienganges Geographie an der Universität Potsdam.

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Weibliche Amts- und Funktionsträgerinnen sowie Kandidatinnen führen weibliche Bezeichnungen. Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung und zur besseren Lesbarkeit wird im nachfolgenden Text die männliche Form verwendet.

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