Heft 
(1996) 14
Seite
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11. Abschnitt

Das Kuratorium

Art. 42 Aufgaben des Kuratoriums

Art. 43 Zusammensetzung des Kuratoriums

12. Abschnitt

Die Fakultäten

Art. 44 Grundsätze der Organisation Art. 45 Aufgaben der Fakultäten Art. 46 Mitglieder der Fakultät

1. Abschnitt

Rechtsstellung und Aufgaben der Universität

Artikel 1 Rechtsstellung

Die Universität Potsdam ist als staatliche Hochschule des Landes Brandenburg Körperschaft des öffentlichen Rechts und zugleich Einrichtung des Landes. Sie führt ein eigenes Wappen und Siegel.

Art. 47

Ordnungen

Art. 48

Organe der Fakultät

Art. 49 Aufgaben des Fakultätsrates

Art. 50 Zusammensetzung des Fakultätsrates

Art. 51 Fakultätskommissionen und Fakultätsbeauftragte

Art. 52 Berufungskommissionen

Art. 53 Besondere Verfahrensregeln

Art. 54 Aufgaben des Dekans

Art. 55 Wahl und Rechtsstellung des Dekans Art. 56 Der Prodekan

13. Abschnitt

Wissenschaftliche Einrichtungen, Betriebseinheiten

und Universitätsbibliothek

Art. 57 Wissenschaftliche Einrichtungen und Betriebs­einheiten

Art. 58 Universitätsbibliothek

14. Abschnitt

Wissenschaftliche Einrichtungen an der Universität

Potsdam

Art. 59 Wissenschaftliche Einrichtungen an der Universi­

tät

15. Abschnitt Haushaltswesen

Art. 60 Beitrag zum Haushaltsvoranschlag Art. 61 Verteilung der Haushaltsmittel

16. Abschnitt

Schlußvorschriften

Art. 62 Änderung der Grundordnung Art. 63 Inkrafttreten

Artikel 2 Aufgaben

( 1) Aufgaben der Universität sind die Pflege, die Entwick­lung sowie die Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnis­se und wissenschaftlicher Methodik durch freie Forschung, freie Lehre und freies Studium.

( 2) Forschung, Lehre und Studium dienen der Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse, der wissenschaftlichen Bildung, der beruflichen Ausbildung und der Weiterbil­dung.

( 3) Zu den Aufgaben der Universität gehören insbesonde­

re:

1. Pflege, Entwicklung und Sicherstellung von Forschung, Lehre und Studium in den sowie durch Zusammenar­beit der Wissenschaftsdisziplinen;

2. Ausbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses;

3. Studienreform und Studienberatung;

4. Mitwirkung an der sozialen Förderung der Studenten unter Berücksichtigung der besonderen Probleme von Studenten mit Kindern sowie der besonderen Bedürf­nisse behinderter Studenten;

5. Beteiligung an der wissenschaftlichen Weiterbildung Berufstätiger sowie Förderung der Weiterbildung des Universitätspersonals;

6. Förderung der künstlerischen, musischen und sportli­chen Betätigung in der Universität;

7. Schaffung gleicher Entwicklungsmöglichkeiten für Frauen und Männer an der Universität, die Beseitigung von Nachteilen für Frauen und die Berücksichtigung der spezifischen Bedingungen von Frauen im Prozeß ihrer beruflichen Entwicklung;

8. Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse der an der Universität tätigen Ausländer;

9. Förderung der internationalen, insbesondere europäi­schen Zusammenarbeit im Hochschulbereich durch Entwicklung und Pflege von Beziehungen zu ausländi­schen Hochschulen und sonstigen wissenschaftlichen

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