11. Abschnitt
Das Kuratorium
Art. 42 Aufgaben des Kuratoriums
Art. 43 Zusammensetzung des Kuratoriums
12. Abschnitt
Die Fakultäten
Art. 44 Grundsätze der Organisation Art. 45 Aufgaben der Fakultäten Art. 46 Mitglieder der Fakultät
1. Abschnitt
Rechtsstellung und Aufgaben der Universität
Artikel 1 Rechtsstellung
Die Universität Potsdam ist als staatliche Hochschule des Landes Brandenburg Körperschaft des öffentlichen Rechts und zugleich Einrichtung des Landes. Sie führt ein eigenes Wappen und Siegel.
Art. 47
Ordnungen
Art. 48
Organe der Fakultät
Art. 49 Aufgaben des Fakultätsrates
Art. 50 Zusammensetzung des Fakultätsrates
Art. 51 Fakultätskommissionen und Fakultätsbeauftragte
Art. 52 Berufungskommissionen
Art. 53 Besondere Verfahrensregeln
Art. 54 Aufgaben des Dekans
Art. 55 Wahl und Rechtsstellung des Dekans Art. 56 Der Prodekan
13. Abschnitt
Wissenschaftliche Einrichtungen, Betriebseinheiten
und Universitätsbibliothek
Art. 57 Wissenschaftliche Einrichtungen und Betriebseinheiten
Art. 58 Universitätsbibliothek
14. Abschnitt
Wissenschaftliche Einrichtungen an der Universität
Potsdam
Art. 59 Wissenschaftliche Einrichtungen an der Universi
tät
15. Abschnitt Haushaltswesen
Art. 60 Beitrag zum Haushaltsvoranschlag Art. 61 Verteilung der Haushaltsmittel
16. Abschnitt
Schlußvorschriften
Art. 62 Änderung der Grundordnung Art. 63 Inkrafttreten
Artikel 2 Aufgaben
( 1) Aufgaben der Universität sind die Pflege, die Entwicklung sowie die Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse und wissenschaftlicher Methodik durch freie Forschung, freie Lehre und freies Studium.
( 2) Forschung, Lehre und Studium dienen der Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse, der wissenschaftlichen Bildung, der beruflichen Ausbildung und der Weiterbildung.
( 3) Zu den Aufgaben der Universität gehören insbesonde
re:
1. Pflege, Entwicklung und Sicherstellung von Forschung, Lehre und Studium in den sowie durch Zusammenarbeit der Wissenschaftsdisziplinen;
2. Ausbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses;
3. Studienreform und Studienberatung;
4. Mitwirkung an der sozialen Förderung der Studenten unter Berücksichtigung der besonderen Probleme von Studenten mit Kindern sowie der besonderen Bedürfnisse behinderter Studenten;
5. Beteiligung an der wissenschaftlichen Weiterbildung Berufstätiger sowie Förderung der Weiterbildung des Universitätspersonals;
6. Förderung der künstlerischen, musischen und sportlichen Betätigung in der Universität;
7. Schaffung gleicher Entwicklungsmöglichkeiten für Frauen und Männer an der Universität, die Beseitigung von Nachteilen für Frauen und die Berücksichtigung der spezifischen Bedingungen von Frauen im Prozeß ihrer beruflichen Entwicklung;
8. Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse der an der Universität tätigen Ausländer;
9. Förderung der internationalen, insbesondere europäischen Zusammenarbeit im Hochschulbereich durch Entwicklung und Pflege von Beziehungen zu ausländischen Hochschulen und sonstigen wissenschaftlichen
235