Heft 
(1997) 1
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3.

Durch je einen Leistungsnachweis in den Teilgebie­ten Methoden der empirischen Sozialforschung I und II.

( 4) Die Diplom- Vorprüfung ist im Regelfall bis zum Beginn der Vorlesungszeit des fünften Semesters abzu­schließen. Eine vorgezogene Fachprüfung ist nur statt­haft, wenn die Lehrinhalte des Prüfungsfaches nach Maßgabe der jeweiligen Studienordnung in vollem Um­fang nachgewiesen wurden.

( 5) Die Prüfungszeiträume werden vom zuständigen Prüfungsausschuß festgesetzt und in dem dem Prüfungs­zeitraum vorangehenden Semester zusammen mit den Meldeterminen vom Prüfungsamt veröffentlicht.

§ 19

Antrag auf Zulassung zur Diplom- Vor­prüfung

( 1) Die Anmeldung zur Diplom- Vorprüfung erfolgt beim Prüfungsamt der Universität. Die Meldetermine werden rechtzeitig durch Aushang bekanntgegeben.

( 2) Der Antrag auf Zulassung zur Diplom- Vorprüfung ist schriftlich zu stellen. Dem Antrag sind beizufügen:

1. Der Nachweis einer mindestens einsemestrigen Imma­trikulation an der Universität Potsdam im Studien­gang Politikwissenschaft,

2. eine Bescheinigung über Fremdsprachenkenntnisse ( Englisch) gemäß den Anforderungen des Sprachen­zentrums der Universität Potsdam,

3. eine Erklärung des Kandidaten, daß ihm diese Prü­fungsordnung bekannt ist,

4. eine Erklärung, ob er bereits eine Diplom- Vorprüfung in demselben Fach an einer Universität oder einer gleichgestellten Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes endgültig nicht bestanden hat oder ob er sich in einem schwebenden Prüfungs­verfahren befindet, sowie

5. der Nachweis der prüfungsrelevanten Studienleistun­gen gemäß§ 18 Abs. 3.

( 3) Es sind jeweils nur die zu der beabsichtigten Prüfung gehörenden Unterlagen einzureichen. Ist es dem Kandi­daten nicht möglich, diese in der vorgeschriebenen Weise beizufügen, kann der Prüfungsausschuß gestatten, den Nachweis auf andere Art zu führen. Innerhalb einer vom Prüfungsausschuß festgelegten Frist können bis zu zwei Leistungsnachweise aus dem laufenden Semester nachge­reicht werden können, spätestens jedoch bis zum Beginn der mündlichen Prüfung.

( 4) Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet der Prü­fungsausschuẞ.

§ 20

Ergebnis der Diplom- Vorprüfung, Gesamt­

note

( 1) Die Prüfungsleistungen werden vom jeweiligen Prü­fer mit einer Note gemäß§ 14 bewertet.

( 2) Die Diplom- Vorprüfung ist bestanden, wenn das Prädikat jeder Fachnote mindestens" ausreichend" lautet.

§ 21 Wiederholung der Diplom- Vorprüfung

( 1) Eine Fachprüfung oder Teilprüfung, die nicht minde­stens mit" ausreichend" bewertet wurde, kann bis zu zweimal wiederholt werden. Die Wiederholung einer bestandenen Fach- oder Teilprüfung ist nicht zulässig.

( 2) Die Wiederholungsprüfung sollte spätestens im Rah­men der Prüfungstermine des jeweils folgenden Seme­sters abgelegt werden.

Teil 3 Diplomprüfung

§ 22

Antrag auf Zulassung zur Diplomprüfung

( 1) Die Anmeldung zur Diplomprüfung erfolgt beim Prüfungsamt der Universität. Die Meldetermine werden rechtzeitig durch Aushang bekanntgegeben.

( 2) Der Antrag auf Zulassung zur Diplomprüfung ist schriftlich zu stellen. Dem Antrag sind beizufügen:

1. Der Nachweis der Immatrikulation an der Universität Potsdam im Studiengang Politikwissenschaft,

2. der Nachweis darüber, daß die Diplom- Vorprüfung im Studiengang Politikwissenschaft erfolgreich abge­legt wurde,

3. eine Erklärung des Kandidaten, daß ihm diese Prü­fungsordnung bekannt ist,

4. eine Erklärung darüber, ob er bereits eine Diplomprü­fung in demselben Studiengang an einer Universität oder einer gleichgestellten Hochschule im Geltungs­bereich des Hochschulrahmengesetzes endgültig nicht bestanden hat oder ob er sich in einem schwebenden Prüfungsverfahren befindet,

5. der Nachweis über ein Praktikum von mindestens drei Monaten,

6. der Antrag auf Ausgabe eines Themas für die Diplo­marbeit sowie

7. die Vorlage folgender Nachweise:

1. Je einen Leistungsnachweis in vier Teilgebieten des Kernbereichs

a)

Politische Theorie,

b)

Das politische System der Bundesrepublik Deutschland,

c)

d)

e)

Analyse und Vergleich politischer Systeme, Internationale Politik,

Politikfeldforschung( Policy- Analyse).

2. Je einen weiteren Leistungsnachweis in zwei Tei­gebieten des Kernbereichs( Schwerpunkt I und II). Wurde der Schwerpunkt Internationale Politik gewählt, ist der Nachweis über die Beherrschung Meiner weiteren Fremdsprache entsprechend den Anforderungen des Sprachenzentrums der Uni­versität Potsdam zu erbringen.

3. Einen Leistungsnachweis in einem der Teilgebiete sowie eine prüfungsrelevante Studienleistung in einem zweiten Teilgebiet des Ergänzungsbereichs

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