Heft 
(1997) 1
Seite
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Studienordnung für den Diplomstudiengang Soziologie an der Universität Potsdam

Vom 11. Juli 1996

Der Fakultätsrat der Wirtschafts- und Sozialwissen­schaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 91 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg( BbgHG) vom 24.6.1991( GVBI. S. 156), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Mai 1996( GVBl. I S. 173), am 11. Juli 1996. die folgende Studienordnung für den Diplomstudiengang Soziologie erlassen:

Inhalt

Ziele und Inhalte des Soziologiestudiums Elemente des Soziologiestudiums Wahlpflichtfächer

Berufspraktikum

Vermittlungsformen

Inhalt des Grundstudiums

Soziologisches Tutorium

Methoden der empirischen Sozialforschung Sozialstrukturanalyse

Soziologie der Geschlechterverhältnisse Organisations- und Verwaltungssoziologie Wahlpflichtfach

1

1.1

1.2

1.3

1.4

1.5

Prüfungen und Leistungsnachweise

1.6

Studienfachberatung

1.7

Gliederung des Studiums

2

Grundstudium

2.1

2.1.1

2.1.3

2.1.4

2.1.5

2.1.6

2.1.7

2.2

2.3

3

3.1

3.1.1

3.1.2

3.1.3

3.1.4

3.1.5

3.1.6

Wahlpflichtfach

3.1.7

3.2

3.3

4

2.1

2.2

722

Anlagen:

Teilnahme- und Leistungsnachweise Diplom- Vorprüfung

Das Hauptstudium

Inhalte des Hauptstudiums

Soziologische Theorie

Methoden der empirischen Sozialforschung Spezielle Soziologie

Lehrforschungsprojekt

Forschungskolloquium

Berufspraktikum

Teilnahme- und Leistungsnachweise Diplomprüfung

Schlußbestimmungen

Geltungsbereich

Inkrafttreten

Studienplan für das Grund- und für das Hauptstudium

1

Ziele und Inhalte des Soziologiestudiums Soziologische Kompetenz besteht in Grund- und Über­blickskenntnissen, die von spezifischen Verwendungszu­sammenhängen unabhängig sind, und in Fähigkeiten und Kenntnissen für besondere Anwendungsbereiche. Der Soziologe und die Soziologin muß das theoretische, stoffliche und methodische Wissen seines bzw. ihres Faches beherrschen und Fähigkeiten und Fertigkeiten mitbringen, die ihm bzw. ihr ermöglichen, Grund- und Überblickswissen auf spezielle Probleme seines bzw. ihres Faches anzuwenden. Hieraus ergeben sich folgende Studienziele:

( 1) Die Soziologie ist eine empirisch orientierte Sozial­wissenschaft. Ihre Aufgabe ist die wissenschaftliche Untersuchung von Gesellschaften, der sie konstituieren­den und der durch sie konstituierten sozialen Phänomene. Der Soziologe bzw. die Soziologin muß daher sowohl Theorien über den Gegenstandsbereich der Soziologie kennen als auch befähigt sein, die zur Erforschung unter­schiedlicher sozialer Phänomene angemessenen Metho­den anzuwenden und in Verbindung von theoretischer und empirischer Analyse zum Erkennen struktureller Zusammenhänge gesellschaftlicher Probleme beizutra­

gen.

( 2) Das Studium soll den Studierenden zu selbständigem, methodisch- reflektierendem soziologischem Denken, insbesondere zur wissenschaftlichen Analyse gesell­schaftlicher Probleme befähigen. Das Studium soll dem Studierenden eine beruflich verwendbare soziologische Qualifikation vermitteln. Es soll auch dazu beitragen, daß die Folgewirkungen des beruflichen Handelns auf soziale Wirklichkeit in der späteren Berufspraxis mitreflektiert werden können.

( 3) Das soziologische Studium zielt auf eine breite, theo­retisch fundierte Ausbildung, auf die kritische Vermitt­lung soziologischen Wissens, auf Flexibilität im Umgang mit unterschiedlichen Theorien und die Anwendung soziologischer Erkenntnisse auf verschiedene soziale Situationen. Die Absolventen und Absolventinnen sozio­logischer Studiengänge sollen problembewußt sein und Kenntnisse über den Konstitutionsprozeß von Wissen­schaft, über das Verhältnis von sozialwissenschaftlichen Theorien und Gesellschaft, über wissenschaftlich­analytisches und empirisches Arbeiten besitzen.

( 4) Das soziologische Studium an wissenschaftlichen Hochschulen ist entsprechend der Aufgabenstellung einer wissenschaftlichen Ausbildung auf langfristig wirkende Qualifikationen zur Erkenntnisgewinnung und zur Förde­rung des Erkenntnisfortschrittes angelegt. Dabei wird insbesondere auf die methodische Ausbildung abgestellt, um über den jeweiligen Stand der Soziologie hinaus bei den Studierenden langfristig die Fähigkeit zu sichern, auch künftig eine sich rasch wandelnde Umwelt analysie­ren zu können. Gleichzeitig ist die Entwicklung der Fä­higkeit zur Systematisierung allgemeiner, theoretischer und praktischer Zusammenhänge zu fördern. Ebenso ist die Entwicklung der Fähigkeit der Studierenden zu si­chern, Praxisbezüge unter theoretischem Gesamtzusam­menhang zu analysieren, Handlungsalternativen zu ent­

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