Studienordnung für den Diplomstudiengang Soziologie an der Universität Potsdam
Vom 11. Juli 1996
Der Fakultätsrat der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 91 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg( BbgHG) vom 24.6.1991( GVBI. S. 156), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Mai 1996( GVBl. I S. 173), am 11. Juli 1996. die folgende Studienordnung für den Diplomstudiengang Soziologie erlassen:
Inhalt
Ziele und Inhalte des Soziologiestudiums Elemente des Soziologiestudiums Wahlpflichtfächer
Berufspraktikum
Vermittlungsformen
Inhalt des Grundstudiums
Soziologisches Tutorium
Methoden der empirischen Sozialforschung Sozialstrukturanalyse
Soziologie der Geschlechterverhältnisse Organisations- und Verwaltungssoziologie Wahlpflichtfach
1
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
Prüfungen und Leistungsnachweise
1.6
Studienfachberatung
1.7
Gliederung des Studiums
2
Grundstudium
2.1
2.1.1
2.1.3
2.1.4
2.1.5
2.1.6
2.1.7
2.2
2.3
3
3.1
3.1.1
3.1.2
3.1.3
3.1.4
3.1.5
3.1.6
Wahlpflichtfach
3.1.7
3.2
3.3
4
2.1
2.2
722
Anlagen:
Teilnahme- und Leistungsnachweise Diplom- Vorprüfung
Das Hauptstudium
Inhalte des Hauptstudiums
Soziologische Theorie
Methoden der empirischen Sozialforschung Spezielle Soziologie
Lehrforschungsprojekt
Forschungskolloquium
Berufspraktikum
Teilnahme- und Leistungsnachweise Diplomprüfung
Schlußbestimmungen
Geltungsbereich
Inkrafttreten
Studienplan für das Grund- und für das Hauptstudium
1
Ziele und Inhalte des Soziologiestudiums Soziologische Kompetenz besteht in Grund- und Überblickskenntnissen, die von spezifischen Verwendungszusammenhängen unabhängig sind, und in Fähigkeiten und Kenntnissen für besondere Anwendungsbereiche. Der Soziologe und die Soziologin muß das theoretische, stoffliche und methodische Wissen seines bzw. ihres Faches beherrschen und Fähigkeiten und Fertigkeiten mitbringen, die ihm bzw. ihr ermöglichen, Grund- und Überblickswissen auf spezielle Probleme seines bzw. ihres Faches anzuwenden. Hieraus ergeben sich folgende Studienziele:
( 1) Die Soziologie ist eine empirisch orientierte Sozialwissenschaft. Ihre Aufgabe ist die wissenschaftliche Untersuchung von Gesellschaften, der sie konstituierenden und der durch sie konstituierten sozialen Phänomene. Der Soziologe bzw. die Soziologin muß daher sowohl Theorien über den Gegenstandsbereich der Soziologie kennen als auch befähigt sein, die zur Erforschung unterschiedlicher sozialer Phänomene angemessenen Methoden anzuwenden und in Verbindung von theoretischer und empirischer Analyse zum Erkennen struktureller Zusammenhänge gesellschaftlicher Probleme beizutra
gen.
( 2) Das Studium soll den Studierenden zu selbständigem, methodisch- reflektierendem soziologischem Denken, insbesondere zur wissenschaftlichen Analyse gesellschaftlicher Probleme befähigen. Das Studium soll dem Studierenden eine beruflich verwendbare soziologische Qualifikation vermitteln. Es soll auch dazu beitragen, daß die Folgewirkungen des beruflichen Handelns auf soziale Wirklichkeit in der späteren Berufspraxis mitreflektiert werden können.
( 3) Das soziologische Studium zielt auf eine breite, theoretisch fundierte Ausbildung, auf die kritische Vermittlung soziologischen Wissens, auf Flexibilität im Umgang mit unterschiedlichen Theorien und die Anwendung soziologischer Erkenntnisse auf verschiedene soziale Situationen. Die Absolventen und Absolventinnen soziologischer Studiengänge sollen problembewußt sein und Kenntnisse über den Konstitutionsprozeß von Wissenschaft, über das Verhältnis von sozialwissenschaftlichen Theorien und Gesellschaft, über wissenschaftlichanalytisches und empirisches Arbeiten besitzen.
( 4) Das soziologische Studium an wissenschaftlichen Hochschulen ist entsprechend der Aufgabenstellung einer wissenschaftlichen Ausbildung auf langfristig wirkende Qualifikationen zur Erkenntnisgewinnung und zur Förderung des Erkenntnisfortschrittes angelegt. Dabei wird insbesondere auf die methodische Ausbildung abgestellt, um über den jeweiligen Stand der Soziologie hinaus bei den Studierenden langfristig die Fähigkeit zu sichern, auch künftig eine sich rasch wandelnde Umwelt analysieren zu können. Gleichzeitig ist die Entwicklung der Fähigkeit zur Systematisierung allgemeiner, theoretischer und praktischer Zusammenhänge zu fördern. Ebenso ist die Entwicklung der Fähigkeit der Studierenden zu sichern, Praxisbezüge unter theoretischem Gesamtzusammenhang zu analysieren, Handlungsalternativen zu ent
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