Heft 
(1997) 1
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wickeln und Verantwortung bei der Durchführung zu übernehmen. Das Studium soll auch die individuelle Leistungsbereitschaft und die Motivation zur Förderung des Erkenntnisfortschritts( Forschung) stärken. Zugleich wird damit ein Erkenntnis- und Bildungsprozeß eingelei­tet, der sich über das Studium hinaus im gesamten späte­ren Berufsleben fortsetzen soll.

( 5) Ziel des Studiums der Soziologie ist es, den Studie­renden die Fähigkeiten zu vermitteln, die zur Ausübung einer Tätigkeit als Soziologe bzw. als Soziologin not­wendig sind. Dazu gehört einerseits eine allen Soziolo­gen und Soziologinnen gemeinsame Grundlage von Kenntnissen und Fähigkeiten, die sowohl für die akade­mische Lehre und Forschung als auch für unmittelbar anwendungsbezogene Arbeit von Soziologen und Sozio­loginnen unerläßlich ist. Andererseits zeigen sowohl akademische wie anwendungsbezogene Tätigkeitsberei­che des Soziologen und der Soziologin die starke Ver­flechtung seiner bzw. ihrer Wissenschaft mit anderen Disziplinen und Praxisfeldern und verlangen deshalb bereits im Studium die Entwicklung der Fähigkeit zur Kommunikation und Kooperation in interdisziplinären Zusammenhängen. Neben der Vermittlung von allgemei­nen Kenntnissen und Fähigkeiten, die von spezifischen Verwendungszusammenhängen unabhängig sind, gehört zur Ausbildung auch die Vermittlung von Fähigkeiten und Kenntnissen in Hinblick auf besondere Anwen­dungsbereiche. Diese als Schwerpunkte zu konstituieren­den Bereiche verlangen eine spezifisch soziologische Ausbildung für ihre theoretischen und forschungsmetho­dischen Aspekte wie auch die Ausbildung für die Erfas­sung dieser Aspekte aus der Sicht anderer Wissen­schaften, die den gleichen Schwerpunkt zum Gegenstand haben. Daraus ergibt sich die Verknüpfung der Soziolo­gie mit anderen Disziplinen als Wahlpflichtfach.

( 6) Im Verlauf des Studiums hat der bzw. die Studieren­de die Möglichkeit, sich durch die Auswahl zweier Spe­zieller Soziologien und eines Wahlpflichtfaches speziell auf spätere berufliche Tätigkeiten vorzubereiten. Damit wird keine unmittelbare Berufsfertigkeit angestrebt, son­dern die Vermittlung der Fähigkeit, nach entsprechender Einarbeitung in konkrete Aufgabenbereiche komplexe Probleme zu bewältigen. Daraus ergibt sich die notwen­dige Mobilität für die Absolventen der einzelnen Studi­engänge.

( 7) Der Studiengang Soziologie qualifiziert also seine Absolventen und Absolventinnen für soziologische Auf­gaben in einem breiten Spektrum von wissenschaftlich wie anwendungsorientierten Tätigkeitsfeldern. Das Stu­dium der Soziologie schließt deshalb Aneignung und Vertiefung disziplinären Wissens ebenso wie die Befähi­gung zur interdisziplinären, anwendungsbezogenen Ar­beit in einem konkreten Berufsfeld ein. Durch die Kom­bination von soziologischen Teilgebieten und einem frei wählbaren nichtsoziologischen Wahlpflichtfach bilden die Studierenden ihre jeweils individuellen Studien­schwerpunkte und gewinnen neben disziplinärer Profilie­rung berufliche Kompetenz.

1.1 Elemente des Soziologiestudiums l

Um eine Orientierung für das Fach zu bekommen und um gezielt aus den angebotenen und gewählten Schwerpunk­ten wissenschaftlich arbeiten zu können, muß der bzw. die Studierende ein Soziologiestudium absolvieren, in dem er bzw. sie mit folgenden Inhalten( Gegenständen), die miteinander verflochten sind, vertraut gemacht wird:

soziologische Theorie unter Berücksichtigung ihrer Geschichte, Theoriebildung und Theorienvergleich, Methoden der empirischen Sozialforschung ein­schließlich sozialwissenschaftlicher Statistik, EDV sowie Wissenschaftstheorie,

Analyse allgemeiner gesellschaftlicher Strukturen und Prozesse der Vergesellschaftung( auch im hi­storischen und internationalen Vergleich),

Analyse ausgewählter gesellschaftlicher Zusammen­hänge und Problemfelder im Rahmen der Speziellen Soziologien: Sozialstrukturanalyse, Soziologie der Geschlechterverhältnisse sowie Organisations- und Verwaltungssoziologie.

Auch wenn in der konkreten soziologischen Analyse alle vier Gegenstandsbereiche immer eng miteinander ver­bunden sind, werden diese im Studium zunächst in ihrer jeweiligen relativen Eigenständigkeit vermittelt. Sozial­wissenschaftliche Analyse kann ohne die Verbindung der im Studium dieser Teilelemente erworbenen Qualifika­tionen nicht fruchtbar sein.

1.2 Wahlpflichtfächer

Als Wahlpflichtfach kann gewählt werden: Politikwissenschaft,

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Verwaltungswissenschaft,

- Betriebswirtschaftslehre,

- Volkswirtschaftslehre, - Psychologie oder - Philosophie.

Die soziologische Analyse sozialer( gesellschaftlicher) Phänomene ist ohne politische, ökonomische, psycholo­gische und philosophische Grundlagen häufig nur unzu­reichend möglich. Jeder Studierende und jede Studieren­de wählt eines dieser Fächer als Wahlpflichtfach im Grund- und Hauptstudium aus.

Der Prüfungsausschuß entscheidet über die Zulassung weiterer Wahlpflichtfächer, wenn es sich um Fächer handelt, die in einem sinnvollen Zusammenhang zur Soziologie stehen und soweit sie an der Universität Pots­dam personell hinreichend vertreten sind.

Die für das Wahlpflichtfach im Grund- und Hauptstudi­um jeweils vorgesehenen Studienanteile sind in dem von dem bzw. der Studierenden gewählten Wahlpflichtfach zu belegen. Die jeweiligen Inhalte und Lehrveranstal­tungsformen der Wahlpflichtfächer ergeben sich aus dem spezifischen Lehrangebot der Fachvertreter dieser Dis­ziplinen.

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