Heft 
(1997) 1
Seite
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1.3 Berufspraktikum

Berufspraktika stellen ein wesentliches berufsqualifizie­rendes Element des Diplomstudiums Soziologie dar. Das im Hauptstudium zu absolvierende zwei- bis dreimonati­ge Berufspraktikum soll

zur realistischen Einschätzung der Arbeitsplatzmög­lichkeiten( Arbeitspraxis, Arbeitserwartungen und Arbeitsbedingungen) bei den Studierenden führen und Ängste vor der Berufspraxis abbauen,

vertiefte Kenntnisse über Organisation und Arbeits­weise eines Berufsfeldes vermitteln,

Anwendungsmöglichkeiten der im Studium erwor­benen fachspezifischen Qualifikation erproben, den Erwerb extrafunktionaler Qualifikationen( vor allem interdisziplinäre Kooperations- und Kommu­nikationsfähigkeit, Überzeugungsvermögen, Sensi­bilität für Probleme der Praxis, Entscheidungsfähig­keit etc.) erweitern,

motivationsfördernd auf das weitere Studium wirken, einen zielstrebigen Studienabschluß und die Präfe­renz praxisnaher Fragestellungen fördern,

die üblichen Schwierigkeiten beim Eintritt in das Berufsleben(" Praxisschock") unmittelbar und mit­telbar vermeiden helfen.

1.4 Vermittlungsformen

Das Studium umfaßt Pflicht-, Wahlpflichtveranstaltungen und Lehrveranstaltungen nach freier Wahl. Die unter­schiedlichen Veranstaltungsarten ergeben sich aus den in der Prüfungsordnung festgelegten Leistungs- und Prü­fungsanforderungen sowie den im Studienplan vorgese­henen Ausbildungsinhalten. Pflichtveranstaltungen sind dabei solche, die jeder und jede Studierende absolvieren muß. Bei den Wahlpflichtveranstaltungen wählt der bzw. die Studierende aus dem vorgegebenen Kanon ein Fach oder ein Teilgebiet aus. Die frei gehaltenen Semesterwo­chenstunden für Lehrveranstaltungen nach freier Wahl können von den Studierenden nach ihren Interessen zu einem Studium generale benutzt werden.

Die Lehrveranstaltungen sollen grundsätzlich so gestaltet werden, daß der bzw. die Studierende möglichst frühzei­tig lernt, selbständig zu arbeiten. Neben der Vermittlung fachlicher Kompetenz sollen die Lehrveranstaltungen verantwortliche wissenschafts- und praxisorientierte Einstellungen und Verhaltensweisen fördern. Um die jeweiligen Lehr- und Lernziele zu erreichen, werden- sofern nötig die didaktisch vertretbaren Höchstzahlen der Teilnehmer angegeben. Hierfür kann auch erforder­lich werden, bestimmte Zugangsvoraussetzungen festzu­legen. Solche inhaltlich- curricular begründeten Zugangs­beschränkungen werden bei der Ankündigung der Ver­anstaltung mitgeteilt. Die Festsetzung von Höchstzahlen und/ oder Zugangsvoraussetzungen erfolgt im Benehmen mit der Fakultät.

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Lehrveranstaltungen finden in Form von Vorlesungen, Seminaren, Lehrforschungsprojekten und Kolloquien statt. Die verschiedenen Lehrveranstaltungsformen wer­den im folgenden erläutert:

( 1) Vorlesungen

Die Vorlesung dient der Vermittlung von fachsystemati­schen Grundlagen bzw. Vertiefungswissen sowie von methodischen Kenntnissen. Vorherrschende Arbeitsform ist der Vortrag. Die Mitarbeit der Studierenden be­schränkt sich auf die Vor- und Nacharbeit des Vorle­sungsstoffes.

( 2) Seminare

Seminare dienen innerhalb des Grundstudiums der Ver­tiefung, Intensivierung und Ergänzung der erworbenen Fachkenntnisse sowie der Vermittlung von Methoden­kenntnissen. Der in den Vorlesungen vermittelte Stoff wird im Seminar auf der Basis ausgewählter Fachliteratur diskursiv vertieft und durch Übungsaufgaben und Übungsfälle ergänzt. Seminare im Hauptstudium bieten die Möglichkeit der aktiven Beschäftigung mit einem wissenschaftlichen Problem. Sie sind Veranstaltungen, in denen fachspezifische Fragestellungen erarbeitet und diskutiert werden. Sie dienen dem Erwerb vertiefter Kenntnisse der Problembereiche der Soziologischen Theorie, der Speziellen Soziologien, der Methoden der empirischen Sozialforschung und der Wahlpflichtfächer und bieten Gelegenheit zu selbständigem wissenschafts­bezogenem Arbeiten. Die studentische Beteiligung be­steht in der Gewinnung und Artikulierung eines eigenen Standpunktes zu einem gestellten Problem und der kriti­schen Auseinandersetzung mit anderen Standpunkten auf der Grundlage theoretischer und empirischer Argumente.

( 3) Lehrforschungsprojekte

Lehrforschungsprojekte werden über zwei Semester mit insgesamt sechs Semesterwochenstunden angeboten. Sie dienen dazu, in praktischer Forschungsarbeit mit den Möglichkeiten und Grenzen der empirischen Sozialfor­schung vertraut zu machen: Eine soziologische Problem­stellung wird mit sozialwissenschaftlichen Fachmethoden unter Einbeziehung der verfügbaren Datenerhebungs­techniken und Auswertungsverfahren analysiert. Die Mitarbeit der Studierenden besteht in der praktischen Teilnahme an dem gesamten Verlauf eines For­schungsprojektes, beginnend mit der Erarbeitung eines theoretischen Bezugsrahmens und endend mit der Daten­analyse und-interpretation.

( 4) Forschungskolloquien

Forschungskolloquien haben die Aufgabe, im gegenseiti­gen Meinungsaustausch zwischen Hochschullehrern und Studierenden Spezialprobleme und auch Forschungser­gebnisse eines Faches zu erörtern. Sie sollen die Schwer­punktbildung innerhalb des Hauptstudiums komplettie­ren. Insbesondere dienen Forschungskolloquien der Un­terstützung, der Planung und Durchführung der Diplom­arbeit.

1.5 Prüfungen und Leistungsnachweise

Prüfungen und Leistungsnachweise haben die Aufgabe, mit Wirkung nach außen die Erreichung der Studienziele festzustellen( Leistungsdokumentation) und mit Wirkung nach innen zur Strukturierung des Lernens, zur Orientie­rung und Motivierung der Studierenden beizutragen ( Eigenkontrolle).

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