1.3 Berufspraktikum
Berufspraktika stellen ein wesentliches berufsqualifizierendes Element des Diplomstudiums Soziologie dar. Das im Hauptstudium zu absolvierende zwei- bis dreimonatige Berufspraktikum soll
zur realistischen Einschätzung der Arbeitsplatzmöglichkeiten( Arbeitspraxis, Arbeitserwartungen und Arbeitsbedingungen) bei den Studierenden führen und Ängste vor der Berufspraxis abbauen,
vertiefte Kenntnisse über Organisation und Arbeitsweise eines Berufsfeldes vermitteln,
Anwendungsmöglichkeiten der im Studium erworbenen fachspezifischen Qualifikation erproben, den Erwerb extrafunktionaler Qualifikationen( vor allem interdisziplinäre Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit, Überzeugungsvermögen, Sensibilität für Probleme der Praxis, Entscheidungsfähigkeit etc.) erweitern,
motivationsfördernd auf das weitere Studium wirken, einen zielstrebigen Studienabschluß und die Präferenz praxisnaher Fragestellungen fördern,
die üblichen Schwierigkeiten beim Eintritt in das Berufsleben(" Praxisschock") unmittelbar und mittelbar vermeiden helfen.
1.4 Vermittlungsformen
Das Studium umfaßt Pflicht-, Wahlpflichtveranstaltungen und Lehrveranstaltungen nach freier Wahl. Die unterschiedlichen Veranstaltungsarten ergeben sich aus den in der Prüfungsordnung festgelegten Leistungs- und Prüfungsanforderungen sowie den im Studienplan vorgesehenen Ausbildungsinhalten. Pflichtveranstaltungen sind dabei solche, die jeder und jede Studierende absolvieren muß. Bei den Wahlpflichtveranstaltungen wählt der bzw. die Studierende aus dem vorgegebenen Kanon ein Fach oder ein Teilgebiet aus. Die frei gehaltenen Semesterwochenstunden für Lehrveranstaltungen nach freier Wahl können von den Studierenden nach ihren Interessen zu einem Studium generale benutzt werden.
Die Lehrveranstaltungen sollen grundsätzlich so gestaltet werden, daß der bzw. die Studierende möglichst frühzeitig lernt, selbständig zu arbeiten. Neben der Vermittlung fachlicher Kompetenz sollen die Lehrveranstaltungen verantwortliche wissenschafts- und praxisorientierte Einstellungen und Verhaltensweisen fördern. Um die jeweiligen Lehr- und Lernziele zu erreichen, werden- sofern nötig die didaktisch vertretbaren Höchstzahlen der Teilnehmer angegeben. Hierfür kann auch erforderlich werden, bestimmte Zugangsvoraussetzungen festzulegen. Solche inhaltlich- curricular begründeten Zugangsbeschränkungen werden bei der Ankündigung der Veranstaltung mitgeteilt. Die Festsetzung von Höchstzahlen und/ oder Zugangsvoraussetzungen erfolgt im Benehmen mit der Fakultät.
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Lehrveranstaltungen finden in Form von Vorlesungen, Seminaren, Lehrforschungsprojekten und Kolloquien statt. Die verschiedenen Lehrveranstaltungsformen werden im folgenden erläutert:
( 1) Vorlesungen
Die Vorlesung dient der Vermittlung von fachsystematischen Grundlagen bzw. Vertiefungswissen sowie von methodischen Kenntnissen. Vorherrschende Arbeitsform ist der Vortrag. Die Mitarbeit der Studierenden beschränkt sich auf die Vor- und Nacharbeit des Vorlesungsstoffes.
( 2) Seminare
Seminare dienen innerhalb des Grundstudiums der Vertiefung, Intensivierung und Ergänzung der erworbenen Fachkenntnisse sowie der Vermittlung von Methodenkenntnissen. Der in den Vorlesungen vermittelte Stoff wird im Seminar auf der Basis ausgewählter Fachliteratur diskursiv vertieft und durch Übungsaufgaben und Übungsfälle ergänzt. Seminare im Hauptstudium bieten die Möglichkeit der aktiven Beschäftigung mit einem wissenschaftlichen Problem. Sie sind Veranstaltungen, in denen fachspezifische Fragestellungen erarbeitet und diskutiert werden. Sie dienen dem Erwerb vertiefter Kenntnisse der Problembereiche der Soziologischen Theorie, der Speziellen Soziologien, der Methoden der empirischen Sozialforschung und der Wahlpflichtfächer und bieten Gelegenheit zu selbständigem wissenschaftsbezogenem Arbeiten. Die studentische Beteiligung besteht in der Gewinnung und Artikulierung eines eigenen Standpunktes zu einem gestellten Problem und der kritischen Auseinandersetzung mit anderen Standpunkten auf der Grundlage theoretischer und empirischer Argumente.
( 3) Lehrforschungsprojekte
Lehrforschungsprojekte werden über zwei Semester mit insgesamt sechs Semesterwochenstunden angeboten. Sie dienen dazu, in praktischer Forschungsarbeit mit den Möglichkeiten und Grenzen der empirischen Sozialforschung vertraut zu machen: Eine soziologische Problemstellung wird mit sozialwissenschaftlichen Fachmethoden unter Einbeziehung der verfügbaren Datenerhebungstechniken und Auswertungsverfahren analysiert. Die Mitarbeit der Studierenden besteht in der praktischen Teilnahme an dem gesamten Verlauf eines Forschungsprojektes, beginnend mit der Erarbeitung eines theoretischen Bezugsrahmens und endend mit der Datenanalyse und-interpretation.
( 4) Forschungskolloquien
Forschungskolloquien haben die Aufgabe, im gegenseitigen Meinungsaustausch zwischen Hochschullehrern und Studierenden Spezialprobleme und auch Forschungsergebnisse eines Faches zu erörtern. Sie sollen die Schwerpunktbildung innerhalb des Hauptstudiums komplettieren. Insbesondere dienen Forschungskolloquien der Unterstützung, der Planung und Durchführung der Diplomarbeit.
1.5 Prüfungen und Leistungsnachweise
Prüfungen und Leistungsnachweise haben die Aufgabe, mit Wirkung nach außen die Erreichung der Studienziele festzustellen( Leistungsdokumentation) und mit Wirkung nach innen zur Strukturierung des Lernens, zur Orientierung und Motivierung der Studierenden beizutragen ( Eigenkontrolle).
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