Heft 
(1997) 1
Seite
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Das Studium der Soziologie sollte unter Beachtung der Prüfungs- und Studienordnung innerhalb des Lehrange­bots der Universität Potsdam weitgehend individuell gestaltet werden. Die Verschiedenheit der Prüfungsfor­men soll die Chancen der Studierenden erhöhen, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten angemessen darzustellen. Die im Studium zu erbringenden Leistungen setzen sich

zusammen aus:

Teilnahme- und Leistungsnachweisen als Zulas­sungsvoraussetzungen für Prüfungen, Prüfungsleistungen

im Rahmen der Diplom­Vorprüfung und der Diplomprüfung.

Der Erwerb von Teilnahmenachweisen setzt jeweils min­destens eine regelmäßige Teilnahme an der Lehrveran­staltung voraus. Der Erwerb von Leistungsnachweisen setzt neben einer regelmäßigen Teilnahme jeweils min­destens eine schriftliche Arbeit voraus, die mindestens mit ausreichend bewertet wurde. Schriftliche Arbeiten können in Form einer Klausur oder einer Hausarbeit erbracht werden. Im Rahmen dieser Bestimmung werden die genauen Modalitäten für den Erwerb eines Teilnah­me- bzw. Leistungsnachweises jeweils zu Beginn von Lehrveranstaltungen bekanntgegeben. Die Zulassungs­voraussetzungen zu den Prüfungen sowie den Umfang und die Form der Prüfungsleistungen bestimmt die Prü­fungsordnung( vgl. auch Abschnitt 2.3 und 3.3).

1.6 Studienfachberatung

Die übersichtliche und rationelle Organisation des Studi­ums bildet eine Voraussetzung für die Einhaltung der Regelstudienzeit. Erste Hinweise zur Studienorganisation liefert eine Orientierungsveranstaltung zu Beginn des Studiums, die über Prüfungs-, Studienordnung, Studien­plan und Studien verlauf informiert. Eine wichtige Rolle kommt der Beratung in den fachbezogenen Einführungs­veranstaltungen zu. Grundsätzlich ist die Studienfachbe­ratung Aufgabe aller Lehrenden und sollte von den Stu­dierenden je nach Bedarf studienbegleitend in Anspruch genommen werden. Vor der Anmeldung zur Diplom­Vorprüfung haben die Studierenden an einer obligatori­schen individuellen Studienfachberatung teilzunehmen, was in der Regel am Ende des dritten Fachsemesters geschehen sollte. Dabei sind insbesondere der bisherige und der weitere Verlauf des Studiums, die individuelle Schwerpunktbildung im Hauptstudium und Möglichkei­ten des Auslandsstudiums zu erörtern.

1.7 Gliederung des Studiums

Das Diplomstudium Soziologie umfaßt ein viersemestri­ges Grundstudium und ein viersemestriges Hauptstudium sowie ein Prüfungssemester. Die Regelstudienzeit beträgt neun Semester, wobei die Stoffvermittlung nach acht Semestern, die Prüfung mit dem Ende neunten Semesters abgeschlossen werden kann. Der zeitliche Gesamtumfang aller für den erfolgreichen Abschluß des Studiums erfor­derlichen Lehrveranstaltungen beträgt 160 Semester­

wochenstunden( SWS). Die Lehrveranstaltungen im Pflicht- und Wahlpflichtbereich umfassen 144 SWS, von denen jeweils 72 SWS im Grund- und Hauptstudium vorgesehen sind. 16 SWS können nach freier Wahl stu­diert werden.

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Das Grundstudium

Das Grundstudium dient der Vermittlung von fachlichen Grundkenntnissen, methodischen Fähigkeiten und wis­senschaftlichen Arbeitstechniken mit dem Ziel, die Stu­dierenden zu eigenständiger Orientierung und damit zunehmend zu selbständiger Planung und Durchführung ihres Studiums zu befähigen. Im Mittelpunkt stehen der Erwerb breiter Grundkenntnisse und die Einübung me­thodischer Fähigkeiten und Fertigkeiten. Das Grundstu­dium führt den Studierenden bzw. die Studierende in das Studium der Soziologie ein und bereitet ihn bzw. sie auf die Weiterführung des Studiums im Hauptstudium ( insbesondere im Hinblick auf die individuelle Schwer­punktbildung) vor. Das Grundstudium dient ebenfalls der Vermittlung der inhaltlichen und methodischen Grundla­gen des Wahlpflichtfaches, das eine notwendige Ergän­zung des soziologischen Studiums darstellt.

Zum Ende des Grundstudiums soll der bzw. die Studie­rende auf die möglichen Schwerpunktsetzungen im Hauptstudium und die dafür erforderlichen Auswahlent­scheidungen vorbereitet werden. Dazu dient die verbind­liche Studienfachberatung, sie soll Erkenntnisse und Erfahrungen aus dem Grundstudium reflektieren und die individuellen Planungen für das Hauptstudium fördern.

2.1 Inhalte des Grundstudiums

Das Grundstudium umfaßt folgende Pflicht- und Wahl­pflichtveranstaltungen:

Soziologisches Tutorium( 2 SWS),

Grundzüge der Soziologie( 14 SWS),

Methoden der empirischen Sozialforschung

( 18 SWS),

Sozialstrukturanalyse( 6 SWS),

Organisations- und Verwaltungssoziologie( 6 SWS),

Soziologie der Geschlechterverhältnisse( 6 SWS), Wahlpflichtfach( 14-22 SWS): Politikwissenschaft, Verwaltungswissenschaft, Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Psychologie oder Philosophie. Darüber hinaus sollen im Grundstudium Lehrveranstal­tungen nach freier Wahl( beliebiges Studienfach) im Umfang von 8 SWS besucht werden. Nachfolgend wer­den die Lehrinhalte des Grundstudiums im einzelnen erläutert:

2.1.1

Soziologisches Tutorium

Zu Beginn des Grundstudiums ist eine Einführung in das fachspezifische wissenschaftliche Arbeiten( Soziologi­sches Tutorium) im Umfang von 2 SWS zu besuchen und

1 Eine Semesterwochenstunde( SWS) entspricht einer Lehrveran­staltungsstunde, die ein Semester lang wöchentlich abgehalten wird.

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