Das Studium der Soziologie sollte unter Beachtung der Prüfungs- und Studienordnung innerhalb des Lehrangebots der Universität Potsdam weitgehend individuell gestaltet werden. Die Verschiedenheit der Prüfungsformen soll die Chancen der Studierenden erhöhen, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten angemessen darzustellen. Die im Studium zu erbringenden Leistungen setzen sich
zusammen aus:
Teilnahme- und Leistungsnachweisen als Zulassungsvoraussetzungen für Prüfungen, Prüfungsleistungen
im Rahmen der DiplomVorprüfung und der Diplomprüfung.
Der Erwerb von Teilnahmenachweisen setzt jeweils mindestens eine regelmäßige Teilnahme an der Lehrveranstaltung voraus. Der Erwerb von Leistungsnachweisen setzt neben einer regelmäßigen Teilnahme jeweils mindestens eine schriftliche Arbeit voraus, die mindestens mit ausreichend bewertet wurde. Schriftliche Arbeiten können in Form einer Klausur oder einer Hausarbeit erbracht werden. Im Rahmen dieser Bestimmung werden die genauen Modalitäten für den Erwerb eines Teilnahme- bzw. Leistungsnachweises jeweils zu Beginn von Lehrveranstaltungen bekanntgegeben. Die Zulassungsvoraussetzungen zu den Prüfungen sowie den Umfang und die Form der Prüfungsleistungen bestimmt die Prüfungsordnung( vgl. auch Abschnitt 2.3 und 3.3).
1.6 Studienfachberatung
Die übersichtliche und rationelle Organisation des Studiums bildet eine Voraussetzung für die Einhaltung der Regelstudienzeit. Erste Hinweise zur Studienorganisation liefert eine Orientierungsveranstaltung zu Beginn des Studiums, die über Prüfungs-, Studienordnung, Studienplan und Studien verlauf informiert. Eine wichtige Rolle kommt der Beratung in den fachbezogenen Einführungsveranstaltungen zu. Grundsätzlich ist die Studienfachberatung Aufgabe aller Lehrenden und sollte von den Studierenden je nach Bedarf studienbegleitend in Anspruch genommen werden. Vor der Anmeldung zur DiplomVorprüfung haben die Studierenden an einer obligatorischen individuellen Studienfachberatung teilzunehmen, was in der Regel am Ende des dritten Fachsemesters geschehen sollte. Dabei sind insbesondere der bisherige und der weitere Verlauf des Studiums, die individuelle Schwerpunktbildung im Hauptstudium und Möglichkeiten des Auslandsstudiums zu erörtern.
1.7 Gliederung des Studiums
Das Diplomstudium Soziologie umfaßt ein viersemestriges Grundstudium und ein viersemestriges Hauptstudium sowie ein Prüfungssemester. Die Regelstudienzeit beträgt neun Semester, wobei die Stoffvermittlung nach acht Semestern, die Prüfung mit dem Ende neunten Semesters abgeschlossen werden kann. Der zeitliche Gesamtumfang aller für den erfolgreichen Abschluß des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen beträgt 160 Semester
wochenstunden( SWS). Die Lehrveranstaltungen im Pflicht- und Wahlpflichtbereich umfassen 144 SWS, von denen jeweils 72 SWS im Grund- und Hauptstudium vorgesehen sind. 16 SWS können nach freier Wahl studiert werden.
2
Das Grundstudium
Das Grundstudium dient der Vermittlung von fachlichen Grundkenntnissen, methodischen Fähigkeiten und wissenschaftlichen Arbeitstechniken mit dem Ziel, die Studierenden zu eigenständiger Orientierung und damit zunehmend zu selbständiger Planung und Durchführung ihres Studiums zu befähigen. Im Mittelpunkt stehen der Erwerb breiter Grundkenntnisse und die Einübung methodischer Fähigkeiten und Fertigkeiten. Das Grundstudium führt den Studierenden bzw. die Studierende in das Studium der Soziologie ein und bereitet ihn bzw. sie auf die Weiterführung des Studiums im Hauptstudium ( insbesondere im Hinblick auf die individuelle Schwerpunktbildung) vor. Das Grundstudium dient ebenfalls der Vermittlung der inhaltlichen und methodischen Grundlagen des Wahlpflichtfaches, das eine notwendige Ergänzung des soziologischen Studiums darstellt.
Zum Ende des Grundstudiums soll der bzw. die Studierende auf die möglichen Schwerpunktsetzungen im Hauptstudium und die dafür erforderlichen Auswahlentscheidungen vorbereitet werden. Dazu dient die verbindliche Studienfachberatung, sie soll Erkenntnisse und Erfahrungen aus dem Grundstudium reflektieren und die individuellen Planungen für das Hauptstudium fördern.
2.1 Inhalte des Grundstudiums
Das Grundstudium umfaßt folgende Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen:
•
Soziologisches Tutorium( 2 SWS),
• Grundzüge der Soziologie( 14 SWS),
• Methoden der empirischen Sozialforschung
( 18 SWS),
• Sozialstrukturanalyse( 6 SWS),
•
Organisations- und Verwaltungssoziologie( 6 SWS),
• Soziologie der Geschlechterverhältnisse( 6 SWS), Wahlpflichtfach( 14-22 SWS): Politikwissenschaft, Verwaltungswissenschaft, Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Psychologie oder Philosophie. Darüber hinaus sollen im Grundstudium Lehrveranstaltungen nach freier Wahl( beliebiges Studienfach) im Umfang von 8 SWS besucht werden. Nachfolgend werden die Lehrinhalte des Grundstudiums im einzelnen erläutert:
2.1.1
Soziologisches Tutorium
Zu Beginn des Grundstudiums ist eine Einführung in das fachspezifische wissenschaftliche Arbeiten( Soziologisches Tutorium) im Umfang von 2 SWS zu besuchen und
1 Eine Semesterwochenstunde( SWS) entspricht einer Lehrveranstaltungsstunde, die ein Semester lang wöchentlich abgehalten wird.
13