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2.1.5
Soziologie der Geschlechterverhältnisse
Alle zwei Semester( jeweils im Wintersemester) findet eine Vorlesung" Einführung in die Soziologie der Geschlechterverhältnisse" statt, die von einem Seminar begleitet wird. Behandelt wird in diesen Veranstaltungen erstens, was Geschlechterverhältnisse und symbolische Geschlechterordnungen in modernen Gesellschaften( im historisch- systematischen Vergleich zu anderen Gesellschaftsformen) kennzeichnet; zweitens in welchem strukturellen Zusammenhang soziale Organisationsformen der Geschlechterverhältnisse zu Formen der Arbeitsteilung, des Tausches, der sozialen Differenzierung und Schichtung stehen und drittens welche Rolle " Geschlecht" bei der Ausbildung von Identitäten spielt. Zusätzliche Seminare dienen der vertiefenden Wissensvermittlung. Es werden makro- und mikrosoziologische Konzepte unter dem Gesichtspunkt betrachtet, wieweit und in welcher Weise sie Geschlechterverhältnisse reflektieren; und es werden feministische Perspektiven auf Geschlechterverhältnisse in einem Überblick vermittelt und auf ihre mögliche Tragweite innerhalb der Soziologie bzw. Sozialwissenschaften diskutiert.
Für die Vergabe eines Leistungsnachweises ist neben dem regelmäßigen Besuch der Vorlesung" Einführung in die Soziologie der Geschlechterverhältnisse"( 2 SWS) und des begleitenden Seminars( 2 SWS) eine schriftliche Arbeit aus dem Stoff der Vorlesung und eines im Grundstudium angebotenen Seminars erforderlich.
2.1.6
Organisations- und Verwaltungssoziologie
Organisationssoziologie untersucht die Entstehung, die Erhaltung und den Wandel von Organisationen im Kontext ihrer gesellschaftlichen Umwelt. In ihrer theoretischen Perspektive geht es der Organisationssoziologie um Leistungen, Grenzen und Alternativen von Organisationen bei der Bündelung individueller Interessen zu kollektivem Handeln. Dementsprechend steht im Grundstudium das Verhältnis von Gesellschaft, Organisation und Individuum im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit und wird kursorisch aus unterschiedlichen theoretischen Perspektiven betrachtet. Das Grundstudium dient der Einführung in das Gebiet der Organisationssoziologie allgemein und wird durch Überblicks vorlesungen und Seminare zur Orientierung im Feld jeweils besonderer Organisationen( z.B. Betriebe, Verwaltungen) ergänzt.
Die im Grundstudium angebotenen Vorlesungen können wahlweise und unabhängig voneinander besucht werden. Ein Leistungsnachweis setzt den Besuch einer Vorlesung und des dazugehörigen Seminars voraus. Er kann nach 4 SWS durch eine schriftliche Arbeit aus dem Themenkreis von Vorlesung und Seminar erworben werden.
2.1.7
Wahlpflichtfach
Die Studierenden wählen aus den sechs Fächern Politikwissenschaft, Verwaltungswissenschaft, Betriebswirtschaftslehre. Volkswirtschaftslehre, Psychologie oder Philosophie ein Wahlpflichtfach aus. Die Inhalte und Lehrveranstaltungsformen der Wahlpflichtfächer sind von den jeweiligen Fachvertretern festzulegen. Für das
jeweilige Wahlpflichtfach sind 14-22 SWS vorzusehen, je nach Empfehlungen und Anforderungen des jeweiligen Faches. Die Studierenden sollten sich spätestens während des ersten Fachsemesters bei dem Studienfachberater bzw. der Studienfachberaterin des Wahlpflichtfaches über die Studieninhalte und-anforderungen informieren.
2.2 Teilnahme- und Leistungsnachweise
Als fachliche Zulassungsvoraussetzungen zur DiplomVorprüfung sind im Grundstudium die folgenden zwei Teilnahmenachweise( TN) und sechs Leistungsnachweise ( LN) zu erbringen:
1 TN" Einführung in die EDV",
1 LN" Soziologisches Tutorium",
1 LN" Grundzüge der Soziologie",
1 LN" Methoden der empirischen Sozialforschung I",
1 LN" Sozialstrukturanalyse",
1 LN" Soziologie der Geschlechterverhältnisse", 1 LN" Organisations- und Verwaltungssoziologie", 1 TN" Studienfachberatung".
2.3 Diplom- Vorprüfung
Ausbildungsziel des Grundstudiums ist eine breite Orientierung der Studierenden in den soziologischen Teilgebieten, die Gegenstand der Diplom- Vorprüfung sind. Der Studierende bzw. die Studierende soll durch die Diplom- Vorprüfung vor allem Grundkenntnisse in den Teilgebieten der Soziologie und im Wahlpflichtfach nachweisen. Er bzw. sie soll bestätigen, daß er bzw. sie die inhaltlichen Grundlagen der Fächer, ein methodisches Instrumentarium und eine systematische wissenschaftstheoretische Orientierung sowie die nötigen Fachkenntnisse erworben hat, die erforderlich sind, um das weitere Studium mit Erfolg zu betreiben.
Die jeweiligen Prüfungen sollten so gestaltet werden, daß nicht ausschließlich erworbenes Wissen reproduziert wird, sondern diese Kenntnisse auf soziale Sachverhalte und Probleme angewandt und umgesetzt werden. Der Anwendungsbezug erscheint wichtiger, als das akkumulierte Wissen, wobei letzteres jedoch eine notwendige Voraussetzung darstellt.
Das Grundstudium wird nach vier Semestern mit der Diplom- Vorprüfung abgeschlossen. Sämtliche Prüfungsleistungen der Diplom- Vorprüfung sollen im Regelfall bis zum Beginn der Vorlesungszeit des fünften Semesters erbracht werden. Sofern sämtliche Zulassungsvoraussetzungen für die Diplom- Vorprüfung vorliegen, kann der bzw. die Studierende sich schon zum Ende des dritten Semesters der Diplom- Vorprüfung unterziehen. Mit dem erfolgreichen Abschluß des Grundstudiums durch die bestandene Diplom- Vorprüfung erwirbt der bzw. die Studierende den Anspruch auf die Ausstellung eines Vordiplom- Zeugnisses. Dieses weist die einzelnen Fachnoten und die Gesamtnote aus.
Die Diplom- Vorprüfung besteht aus drei Fachprüfungen. Die Fachprüfungen sind in den Teilgebieten
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