Heft 
(1997) 1
Seite
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2.1.5

Soziologie der Geschlechterverhältnisse

Alle zwei Semester( jeweils im Wintersemester) findet eine Vorlesung" Einführung in die Soziologie der Ge­schlechterverhältnisse" statt, die von einem Seminar begleitet wird. Behandelt wird in diesen Veranstaltungen erstens, was Geschlechterverhältnisse und symbolische Geschlechterordnungen in modernen Gesellschaften( im historisch- systematischen Vergleich zu anderen Gesell­schaftsformen) kennzeichnet; zweitens in welchem strukturellen Zusammenhang soziale Organisationsfor­men der Geschlechterverhältnisse zu Formen der Arbeits­teilung, des Tausches, der sozialen Differenzierung und Schichtung stehen und drittens welche Rolle " Geschlecht" bei der Ausbildung von Identitäten spielt. Zusätzliche Seminare dienen der vertiefenden Wissens­vermittlung. Es werden makro- und mikrosoziologische Konzepte unter dem Gesichtspunkt betrachtet, wieweit und in welcher Weise sie Geschlechterverhältnisse re­flektieren; und es werden feministische Perspektiven auf Geschlechterverhältnisse in einem Überblick vermittelt und auf ihre mögliche Tragweite innerhalb der Soziolo­gie bzw. Sozialwissenschaften diskutiert.

Für die Vergabe eines Leistungsnachweises ist neben dem regelmäßigen Besuch der Vorlesung" Einführung in die Soziologie der Geschlechterverhältnisse"( 2 SWS) und des begleitenden Seminars( 2 SWS) eine schriftliche Arbeit aus dem Stoff der Vorlesung und eines im Grund­studium angebotenen Seminars erforderlich.

2.1.6

Organisations- und Verwaltungssoziologie

Organisationssoziologie untersucht die Entstehung, die Erhaltung und den Wandel von Organisationen im Kon­text ihrer gesellschaftlichen Umwelt. In ihrer theoreti­schen Perspektive geht es der Organisationssoziologie um Leistungen, Grenzen und Alternativen von Organisa­tionen bei der Bündelung individueller Interessen zu kollektivem Handeln. Dementsprechend steht im Grund­studium das Verhältnis von Gesellschaft, Organisation und Individuum im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit und wird kursorisch aus unterschiedlichen theoretischen Per­spektiven betrachtet. Das Grundstudium dient der Ein­führung in das Gebiet der Organisationssoziologie allge­mein und wird durch Überblicks vorlesungen und Semi­nare zur Orientierung im Feld jeweils besonderer Organi­sationen( z.B. Betriebe, Verwaltungen) ergänzt.

Die im Grundstudium angebotenen Vorlesungen können wahlweise und unabhängig voneinander besucht werden. Ein Leistungsnachweis setzt den Besuch einer Vorlesung und des dazugehörigen Seminars voraus. Er kann nach 4 SWS durch eine schriftliche Arbeit aus dem Themenkreis von Vorlesung und Seminar erworben werden.

2.1.7

Wahlpflichtfach

Die Studierenden wählen aus den sechs Fächern Poli­tikwissenschaft, Verwaltungswissenschaft, Betriebswirt­schaftslehre. Volkswirtschaftslehre, Psychologie oder Philosophie ein Wahlpflichtfach aus. Die Inhalte und Lehrveranstaltungsformen der Wahlpflichtfächer sind von den jeweiligen Fachvertretern festzulegen. Für das

jeweilige Wahlpflichtfach sind 14-22 SWS vorzusehen, je nach Empfehlungen und Anforderungen des jeweiligen Faches. Die Studierenden sollten sich spätestens während des ersten Fachsemesters bei dem Studienfachberater bzw. der Studienfachberaterin des Wahlpflichtfaches über die Studieninhalte und-anforderungen informieren.

2.2 Teilnahme- und Leistungsnachweise

Als fachliche Zulassungsvoraussetzungen zur Diplom­Vorprüfung sind im Grundstudium die folgenden zwei Teilnahmenachweise( TN) und sechs Leistungsnachweise ( LN) zu erbringen:

1 TN" Einführung in die EDV",

1 LN" Soziologisches Tutorium",

1 LN" Grundzüge der Soziologie",

1 LN" Methoden der empirischen Sozialforschung I",

1 LN" Sozialstrukturanalyse",

1 LN" Soziologie der Geschlechterverhältnisse", 1 LN" Organisations- und Verwaltungssoziologie", 1 TN" Studienfachberatung".

2.3 Diplom- Vorprüfung

Ausbildungsziel des Grundstudiums ist eine breite Ori­entierung der Studierenden in den soziologischen Teil­gebieten, die Gegenstand der Diplom- Vorprüfung sind. Der Studierende bzw. die Studierende soll durch die Diplom- Vorprüfung vor allem Grundkenntnisse in den Teilgebieten der Soziologie und im Wahlpflichtfach nachweisen. Er bzw. sie soll bestätigen, daß er bzw. sie die inhaltlichen Grundlagen der Fächer, ein methodisches Instrumentarium und eine systematische wissenschafts­theoretische Orientierung sowie die nötigen Fachkennt­nisse erworben hat, die erforderlich sind, um das weitere Studium mit Erfolg zu betreiben.

Die jeweiligen Prüfungen sollten so gestaltet werden, daß nicht ausschließlich erworbenes Wissen reproduziert wird, sondern diese Kenntnisse auf soziale Sachverhalte und Probleme angewandt und umgesetzt werden. Der Anwendungsbezug erscheint wichtiger, als das akkumu­lierte Wissen, wobei letzteres jedoch eine notwendige Voraussetzung darstellt.

Das Grundstudium wird nach vier Semestern mit der Diplom- Vorprüfung abgeschlossen. Sämtliche Prüfungs­leistungen der Diplom- Vorprüfung sollen im Regelfall bis zum Beginn der Vorlesungszeit des fünften Semesters erbracht werden. Sofern sämtliche Zulassungsvoraus­setzungen für die Diplom- Vorprüfung vorliegen, kann der bzw. die Studierende sich schon zum Ende des dritten Semesters der Diplom- Vorprüfung unterziehen. Mit dem erfolgreichen Abschluß des Grundstudiums durch die bestandene Diplom- Vorprüfung erwirbt der bzw. die Studierende den Anspruch auf die Ausstellung eines Vordiplom- Zeugnisses. Dieses weist die einzelnen Fachnoten und die Gesamtnote aus.

Die Diplom- Vorprüfung besteht aus drei Fachprüfungen. Die Fachprüfungen sind in den Teilgebieten

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