Heft 
(1997) 1
Seite
16
Einzelbild herunterladen

" Grundzüge der Soziologie",

" Methoden der empirischen Sozialforschung II",

und im

Wahlpflichtfach.

abzulegen.

Die Fachprüfung in" Grundzüge der Soziologie" erfolgt in Form einer mündlichen Prüfung( 30 min.), die in " Methoden der empirischen Sozialforschung II" als Klausur( 4 Std.) und die im Wahlpflichtfach als Klausur ( 4-5 Std.) oder mündliche Prüfung( 30 min.). Die Fach­prüfung im Wahlpflichtfach kann vorgezogen( d.h. stu­dienbegleitend) erbracht werden, wenn sie unter Prü­fungsbedingungen abgenommen wird.

3 Das Hauptstudium

Im Hauptstudium erwirbt der bzw. die Studierende einer­seits einen erweiterten insbesondere theoretisch und tätigkeitsfeldorientierten Gesamtüberblick über das Fach Soziologie, andererseits wird er bzw. sie in ausge­wählten Spezialgebieten vertieft theoretisch, methodisch und berufspraktisch wissenschaftlich arbeiten. Die indi­viduelle Schwerpunktbildung im Hauptstudium erfolgt durch die Auswahl spezieller Lehrveranstaltungen aus den Teilgebieten" Soziologische Theorie"," Methoden der empirischen Sozialforschung"," Spezielle Soziologie" und aus dem Wahlpflichtfach. Neben der Kombination von Ausbildungsinhalten ausgewählter Lehrveranstaltun­gen führt auch die Wahl des soziologischen Teilgebietes, in dem die Diplomarbeit angefertigt wird, zu einem je­weils persönlichen Ausbildungsprofil der Studierenden. Insgesamt sollen die Studierenden langfristig wirksame allgemeine Qualifikationen erhalten, die es ihnen ermög­lichen, den vielfältigen, sich stets wandelnden Anforde­rungen des Berufslebens auf Dauer gerecht zu werden.

Das Hauptstudium umfaßt vier Semester, in denen die für die Diplomprüfung erforderlichen Zulassungsvorausset­zungen erworben werden. Ein Ausbildungsziel des Hauptstudiums ist das Vertiefen der Grundlagen der Soziologie, d. h. eine theoriegeleitete Vertiefung in der Allgemeinen Soziologie. Dies setzt voraus, daß der bzw. die Studierende nach Abschluß des Grundstudiums in der Lage ist, die relevante gegenstandsbezogene Literatur zu suchen, zu sichten, zu ordnen und für die entsprechenden Aufgabenstellungen( auch unter Einbezug des Wahl­pflichtfaches) zusammenzustellen und hierüber in einem begrenzten Zeitraum eine schriftliche Arbeit( incl. kriti­scher Wertung) anzufertigen.

Die Anwendung sozialwissenschaftlicher Methoden auf konkrete Fragestellungen mit den daraus resultierenden Erkenntnismöglichkeiten und-grenzen ist ein zentrales Ausbildungsziel. Um dieses Ziel zu erreichen, werden einerseits vertiefende Seminare zu den Methoden der empirischen Sozialforschung und zur angewandten Sozi­alforschung sowie andererseits Lehrforschungsprojekte angeboten.

Aufbauend auf dem theoretischen und methodischen Wissen des Grundstudiums nimmt der bzw. die Studie­rende an einem Lehrforschungsprojekt teil, das alle Pha­sen der Projektarbeit umfaßt( Theoriebildung, Datener­

hebung, Datenanalyse, Interpretation). Die in den Sozi­alwissenschaften zur Verfügung stehenden Methoden empirischer Sozialforschung werden einbezogen. Lehr­forschungsprojekte dienen z. B. der Vorbereitung auf Praxisphasen während des Hauptstudiums und sollen zugleich einen Einblick in die praktische Verwendung der angeeigneten Studieninhalte ermöglichen.

Ein weiteres Ziel des Hauptstudiums besteht in einer Vertiefung und Spezialisierung, die der bzw. die Studie­rende im Rahmen der Speziellen Soziologien für sich wählt. Diese Vertiefungen und Spezialisierungen sollen tätigkeitsfeldbezogen erfolgen. Der bzw. die Studierende soll stärker als beim Grundstudium die Möglichkeit ha­ben, das Studium nach individuellen Wünschen aufzu­bauen. Die gewählten inhaltlichen Schwerpunkte sollen nicht zu einer zu engen Spezialisierung führen. Sie sind als Vertiefung im Rahmen eines insgesamt breiter ange­legten Studienganges vorzunehmen.

3.1 Inhalte des Hauptstudiums

Das Hauptstudium umfaßt folgende Pflicht- und Wahl­pflichtveranstaltungen:

Soziologische Theorie( 12 SWS),

Methoden der empirischen Sozialforschung ( 8 SWS),

.

Spezielle Soziologie( 22 SWS):

" Sozialstrukturanalyse"," Organisations- und Verwal­tungssoziologie"," Soziologie der Geschlechterver­hältnisse",

⚫Lehrforschungsprojekt( 6 SWS),

·

Forschungskolloquium( 2 SWS),

Wahlpflichtfach( 14-22 SWS): Politikwissenschaft, Betriebswirtschaftslehre, Verwaltungswissenschaft, Volkswirtschaftslehre, Psychologie oder Philosophie. Darüber hinaus sollen im Hauptstudium Lehrveranstal­tungen nach freier Wahl( beliebiges Studienfach) im Umfang von 8 SWS besucht werden. Nachfolgend werden die Lehrinhalte des Hauptstudiums im einzelnen erläutert:

3.1.1

Soziologische Theorie

Das Hauptstudium umfaßt in" Soziologischer Theorie" 12 SWS. Mindestens in jedem zweiten Jahr wird eine Vorlesung zu zentralen Themen soziologischen Denkens angeboten. Sie wird von einem Seminar begleitet. Andere Veranstaltungen sollen die im Grundstudium erarbeiteten Kenntnisse erweitern und darüber hinaus eine Schwer­punktsetzung" Soziologische Theorie" ermöglichen. Regelmäßig werden Seminare zu Problemen der sozial­wissenschaftlichen Wissenschaftstheorie, zu wesentlichen Aspekten der Soziologiegeschichte, zu aktuellen theoreti­schen Diskussionen, zu den großen Themenfeldern der soziologischen Theorie und zur theoretischen Analyse aktueller gesellschaftlicher Entwicklungen stattfinden.

Der für die Zulassung zur Diplomprüfung erforderliche Leistungsnachweis" Soziologische Theorie" muß in ei­nem dafür ausgewiesenen Seminar erworben werden. Für die Diplomprüfung" Soziologische Theorie" wird ein anderes Thema als das des Leistungsnachweises gefor­

16