staltung eines wissenschaftlichen und an der Praxis orientierten Unterrichts.
§ 4 Leistungsnachweise und Leistungskontrollen
( 1) In den einzelnen Semestern werden Lehrveranstaltungen angeboten, in denen Leistungsnachweise(= Leistungsscheine) erworben werden können und solche, für die keine Leistungsnachweise, sondern allenfalls Teilnahmescheine ausgestellt werden.
( 2) Lehrveranstaltungen mit Leistungsnachweis sind a) fachwissenschaftliche Praktika
( Veranstaltungen zur Entwicklung fachspezifischer Denk- und Arbeitsweisen); b) Proseminare
( Veranstaltungen zur Einführung in die Interdedound pendenzen von Arbeit, Technik, Wirtschaft, indebi Haushalt, Umwelt und Beruf in der Regel im Umfang von je 2 SWS);
c) Grundkurse
( Überblicksveranstaltungen im Grundstudium);
d) Hauptseminare
( Seminare im Hauptstudium in der Regel im Umfang von je 4 SWS) und
e) Spezialkurse und Projekte sowie Blockpraktika in der fachdidaktischen Ausbildung.
( 3) Lehrveranstaltungen ohne Leistungsschein sind der a) Vorlesungen
( Einführungs-, Grundlagen- und Spezialvorle
nassungen);
b) Übungen
tadan( zur Einführung in die Bezugswissenschaften oder zur Vorbereitung von Praktika und Exkurfungsionen);
c) Kolloquia
( zur Erörterung spezieller Probleme) und
d) Exkursionen( zur Realbegegnung).
( 4) Die Einschätzung des erreichten Leistungsstandes erfolgt durch die erfolgreiche Teilnahme an den Lehrveranstaltungen, in Form studienbegleitender Leistungsüberprüfungen sowie in Prüfungen beim Abschluß des Grundstudiums und des Hauptstudiums.
( 5) Bei Lehrveranstaltungen mit Leistungsnachweis sind folgende Anforderungen zu erfüllen:
a) Regelmäßige Teilnahme: Diese ist gewährleistet, wenn nicht mehr als zwei Lehrveranstaltungen pro Semester versäumt worden sind. Über begründete Ausnahmen entscheidet die betreffende Lehrkraft.us nonnollis
danfende
b) Aktive Beteiligung und Vorlage einer schriftliJochen Ausarbeitung oder eines Referats oder ei
ner Klausur oder anderer schriftlicher, mündlicher bzw. gegenständlicher Nachweise gemäß § 9 dieser Studienordnung.
( 6) Die geforderten Semesterwochenstunden werden durch Belegungslisten, in denen die Themen der besuchten Lehrveranstaltungen anzugeben sind, nachgewiesen.
§ 5 Studienfachberatung
( 1) Neben der Zentralen Studienberatung der Universität Potsdam sind die Studienfachberatungen des Instituts für Arbeitslehre/ Technik zu nutzen. Zu Beginn des Grund- und Hauptstudiums ist je eine Studienfachberatung obligatorisch.
( 2) Den Studierenden aller Semester und Studiengänge wird darüber hinaus die freiwillige Studienfachberatung empfohlen, die studienbegleitend angeboten wird. Dafür stehen der Studienberater und die Professoren in ihren Sprechstunden zur Verfügung.
§ 6 Studienorganisation
Die Studierenden können im Rahmen des Lehrangebots entsprechend ihren eigenen Studienschwerpunkten Lehrveranstaltungen frei auswählen, sofern keine besonderen Bestimmungen entgegenstehen. In Lehrveranstaltungen mit Leistungsnachweis tragen sie sich spätestens zu Beginn der zweiten Sitzung in die Teilnehmerlisten ein.
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II. Inhalte und Aufbau des Studiums
§ 7 Inhalt des Studiums
( 1) Das Studium ist in wesentlichen Teilen durch arbeitswissenschaftliche und naturwissenschaftlich- technische Inhalte bestimmt. Von besonderer Bedeutung ist hinsichtlich der Inhaltsbestimmung die Beachtung der Einheit von Technik, Technologie, Ökonomie und Ökologie in ihrer Beziehung zu den Menschen und der Gesellschaft. Die Entscheidung über die Auswahl und Anordnung von Inhalten beruht auf einem systemtheoretischen Ansatz, wie er in der Allgemeinen Technologie vorliegt. Somit werden die Grundkategorien Stoff, Energie und Information für die Strukturierung des Studienganges fundamental. Die Fachausbildung konzentriert sich vor allem auf folgende Inhaltsbereiche:
Grundlagen der Arbeitswissenschaft und der Allgemeinen Technologie;
mathematisch- naturwissenschaftliche
der Technik;
informationstechnische Grundlagen;
Grundlagen
Technische Systeme des Stoff-, Energie- und Informationsumsatzes und
soziotechnische Grundlagen in ihrer historischen und gesellschaftlichen Dimension.
Die Fachdidaktik befaßt sich unter anderem mit Konzepten einer allgemeinen vorberuflichen technischen Bildung in Deutschland und im internationalen Vergleich sowie mit Fragen der Auswahl und Begründung von Zielen, Inhalten, Methoden und Medien im Unterricht.
( 2) Das Studium umfaßt die folgenden Lehrveranstaltungsbereiche bzw. Lehrveranstaltungen:
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