Heft 
(1997) 2
Seite
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staltung eines wissenschaftlichen und an der Praxis orientierten Unterrichts.

§ 4 Leistungsnachweise und Leistungskontrollen

( 1) In den einzelnen Semestern werden Lehrveranstal­tungen angeboten, in denen Leistungsnachweise(= Lei­stungsscheine) erworben werden können und solche, für die keine Leistungsnachweise, sondern allenfalls Teilnahmescheine ausgestellt werden.

( 2) Lehrveranstaltungen mit Leistungsnachweis sind a) fachwissenschaftliche Praktika

( Veranstaltungen zur Entwicklung fachspezifi­scher Denk- und Arbeitsweisen); b) Proseminare

( Veranstaltungen zur Einführung in die Interde­dound pendenzen von Arbeit, Technik, Wirtschaft, indebi Haushalt, Umwelt und Beruf in der Regel im Umfang von je 2 SWS);

c) Grundkurse

( Überblicksveranstaltungen im Grundstudium);

d) Hauptseminare

( Seminare im Hauptstudium in der Regel im Umfang von je 4 SWS) und

e) Spezialkurse und Projekte sowie Blockpraktika in der fachdidaktischen Ausbildung.

( 3) Lehrveranstaltungen ohne Leistungsschein sind der a) Vorlesungen

( Einführungs-, Grundlagen- und Spezialvorle­

nassungen);

b) Übungen

tadan( zur Einführung in die Bezugswissenschaften oder zur Vorbereitung von Praktika und Exkur­fungsionen);

c) Kolloquia

( zur Erörterung spezieller Probleme) und

d) Exkursionen( zur Realbegegnung).

( 4) Die Einschätzung des erreichten Leistungsstandes erfolgt durch die erfolgreiche Teilnahme an den Lehr­veranstaltungen, in Form studienbegleitender Lei­stungsüberprüfungen sowie in Prüfungen beim Ab­schluß des Grundstudiums und des Hauptstudiums.

( 5) Bei Lehrveranstaltungen mit Leistungsnachweis sind folgende Anforderungen zu erfüllen:

a) Regelmäßige Teilnahme: Diese ist gewährlei­stet, wenn nicht mehr als zwei Lehrveranstaltun­gen pro Semester versäumt worden sind. Über begründete Ausnahmen entscheidet die betref­fende Lehrkraft.us nonnollis

danfende

b) Aktive Beteiligung und Vorlage einer schriftli­Jochen Ausarbeitung oder eines Referats oder ei­

ner Klausur oder anderer schriftlicher, mündli­cher bzw. gegenständlicher Nachweise gemäß § 9 dieser Studienordnung.

( 6) Die geforderten Semesterwochenstunden werden durch Belegungslisten, in denen die Themen der be­suchten Lehrveranstaltungen anzugeben sind, nachge­wiesen.

§ 5 Studienfachberatung

( 1) Neben der Zentralen Studienberatung der Universi­tät Potsdam sind die Studienfachberatungen des Insti­tuts für Arbeitslehre/ Technik zu nutzen. Zu Beginn des Grund- und Hauptstudiums ist je eine Studienfachbera­tung obligatorisch.

( 2) Den Studierenden aller Semester und Studiengänge wird darüber hinaus die freiwillige Studienfachberatung empfohlen, die studienbegleitend angeboten wird. Da­für stehen der Studienberater und die Professoren in ih­ren Sprechstunden zur Verfügung.

§ 6 Studienorganisation

Die Studierenden können im Rahmen des Lehrangebots entsprechend ihren eigenen Studienschwerpunkten Lehrveranstaltungen frei auswählen, sofern keine be­sonderen Bestimmungen entgegenstehen. In Lehrver­anstaltungen mit Leistungsnachweis tragen sie sich spätestens zu Beginn der zweiten Sitzung in die Teil­nehmerlisten ein.

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II. Inhalte und Aufbau des Studiums

§ 7 Inhalt des Studiums

( 1) Das Studium ist in wesentlichen Teilen durch ar­beitswissenschaftliche und naturwissenschaftlich- tech­nische Inhalte bestimmt. Von besonderer Bedeutung ist hinsichtlich der Inhaltsbestimmung die Beachtung der Einheit von Technik, Technologie, Ökonomie und Ökologie in ihrer Beziehung zu den Menschen und der Gesellschaft. Die Entscheidung über die Auswahl und Anordnung von Inhalten beruht auf einem systemtheo­retischen Ansatz, wie er in der Allgemeinen Technolo­gie vorliegt. Somit werden die Grundkategorien Stoff, Energie und Information für die Strukturierung des Studienganges fundamental. Die Fachausbildung kon­zentriert sich vor allem auf folgende Inhaltsbereiche:

Grundlagen der Arbeitswissenschaft und der Allge­meinen Technologie;

mathematisch- naturwissenschaftliche

der Technik;

informationstechnische Grundlagen;

Grundlagen

Technische Systeme des Stoff-, Energie- und Infor­mationsumsatzes und

soziotechnische Grundlagen in ihrer historischen und gesellschaftlichen Dimension.

Die Fachdidaktik befaßt sich unter anderem mit Kon­zepten einer allgemeinen vorberuflichen technischen Bildung in Deutschland und im internationalen Ver­gleich sowie mit Fragen der Auswahl und Begründung von Zielen, Inhalten, Methoden und Medien im Unter­richt.

( 2) Das Studium umfaßt die folgenden Lehrveranstal­tungsbereiche bzw. Lehrveranstaltungen:

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