1.
Integrative Lehrveranstaltungen
1.1 Lehrveranstaltungen zur Einführung in Sozioize technische Systeme zur Verdeutlichung von dan Mensch- Technik- Beziehungen
1.2 Lehrveranstaltungen zur Einführung in Grundlagen der Arbeits- und Technikwissenschaften zur Verdeutlichung der Beziehungen von Arbeit, Technik und Gesellschaft
1.3 Lehrveranstaltungen zur Einführung in mathematisch- naturwissenschaftliche Grundlagen der Technik zur Verdeutlichung des Wirkens von Naturgesetzlichkeiten in der Technik
2.
Fachwissenschaftliche Veranstaltungen
2.1 Lehrveranstaltungen zur Vermittlung von Grundlagen der Theorie Technischer Systeme und der Allgemeinen Technologie
2.2 Lehrveranstaltungen zur Vermittlung von Grundlagen der Systeme des Stoffumsatzes
2.3 Lehrveranstaltungen zur Vermittlung von Grundlagen der Systeme des Energieumsatzes 2.4 Lehrveranstaltungen zur Vermittlung von Grundlagen der Systeme des Informationsumsatzes 2.5 Lehrveranstaltungen zur Vermittlung und Vertiefung von Themen über ausgewählte technische Systeme und Technologien
2.6 Lehrveranstaltungen zur Vermittlung und Festigung technisch- praktischen Könnens und adäquater Methoden
3.
Lehrveranstaltungen zur Fachdidaktik
3.1 Lehrveranstaltungen zu fachdidaktischen Konzepten und Modellen der technischen Allgemeinbildung unter besonderer Berücksichtigung der bu Gymnasialen Oberstufe
3.2 Lehrveranstaltungen zur Planung, Gestaltung und Reflexion von Technikunterricht
b
3.3 Lehrveranstaltungen mit integrierten fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Anteilen zur HoGestaltung von Projekten
§8 Aufbau des Studiums
A. Allgemeines
( 1) Das Studium im Fach Arbeitswissenschaft ( Technik) gliedert sich in Grundstudium und Haupt
studium.
( 2) Das Grundstudium wird durch die Zwischenprüfung abgeschlossen. Näheres regeln die ZwPO sowie die besonderen Prüfungsbestimmungen für das Fach Arbeitswissenschaften( Technik).
( 3) Das Hauptstudium wird durch die Erste Staatsprüfung abgeschlossen. Näheres regelt die Lehramtsprüfungsordnung.
B. Grund- und Hauptstudium
( 1) Das Grundstudium dient der Herausbildung einer Grundbefähigung im Bereich der Technik. Es führt in Methoden und Techniken des wissenschaftlichen Ar
beitens sowie in Grundlagen der Allgemeinen Technologie ein und vermittelt Grundwissen und Grundkönnen für die Lehre der Bewältigung technikgeprägter Lebenssituationen in den Bereichen Haushalt, Betrieb und Öffentlichkeit. Darüber hinaus werden die Studierenden in techniktypische Denk- und Arbeitsweisen eingeführt und lernen, technische Sach- und Handlungssysteme besonders unter mathematisch- naturwissenschaftlichem Aspekt zu durchdringen. Im Grundstudium haben die Veranstaltungen vorwiegend Pflichtcharakter.
( 2) Das Hauptstudium dient der Herausbildung typischer Denk- und Arbeitsmethoden der Technik und der technischen Wissenschaften. Auf der Grundlage der Theorie technischer Systeme und als Ansatz der Allgemeinen Technologie werden Kompetenzen zur Entwicklung, Analyse, Bewertung und zum Gebrauch technischer Gebilde in enger Bindung an fachdidaktische Konzepte herausgebildet. Dabei erhalten die Studierenden die Möglichkeit einer Spezialisierung zur vertiefenden Aneignung ausgewählter Grundkategorien der Technik und können entsprechend ihren besonderen Interessen Studienschwerpunkte bilden.
beu( 2W2
( 3) Praktika und Exkursionen sind Bestandteile des Studiums. Praktika gliedern sich in fachdidaktische und fachpraktische Anteile.
1. Der fachdidaktische Anteil wird als Blockpraktikum von vier Wochen Dauer im Fach Technik oder von sechs Wochen Dauer im Fach Technik, einem weiteren Unterrichtsfach sowie in Form schulpraktischer Studien semesterbegleitend im Fach Arbeitswissenschaft ( Technik) der Sekundarstufe II durchgeführt.
2. Der fachpraktische Anteil besteht aus drei Kompo
-
nenten:
Vierwöchiges Fachpraktikum in einem Betrieb oder Unternehmen. Das Praktikum dient der Gewinnung elementarer Erfahrungen in der Arbeitswelt. Einwöchige Tätigkeit zur Analyse ausgewählter Arbeitsplätze in Betrieben oder Unternehmen. Vorlesungs- bzw. seminarbegleitende Praktika zur Entwicklung grundlegender geistig- praktischer Fähigkeiten sowie zur Ausprägung typischer naturund technikwissenschaftlicher Denk- und Arbeitsweisen.
Diese Praktika können je nach Angebot wahlweise in komplexer Form im Rahmen der vorlesungsfreien Zeit oder während des Sommer- bzw. Wintersemesters in Einzelveranstaltungen durchgeführt werden. Zeiten beruflicher Tätigkeit können auf Fachpraktika angerechnet werden. Voraussetzung hierfür ist ein Nachweis durch einen Facharbeiterbrief oder andere Arbeitszeugnisse, aus denen Art und Dauer der Tätigkeiten hervorgehen.
3. Im Grund- und Hauptstudium werden mindestens je eine Exkursion durchgeführt. Sie dienen der Realbegegnung zum Einfluß moderner Technologien auf die Arbeitswelt bzw. zur Veranschaulichung historischer Aspekte.
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