§ 9 Nachweis des ordnungsgemäßen Studiums A. Grundstudium
( 1) Im Grundstudium sind acht Leistungsnachweise obligatorisch:
ein Proseminarschein" Allgemeine Technologie"; ein Proseminarschein" Arbeit- Wirtschaft";
1.
2.
3.
ein Proseminarschein" Arbeit- Beruf";
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4. ein Proseminarschein" Arbeit- Haushalt";
5.
ein Proseminarschein" Arbeit- Umwelt";
6.
dieser Studienordnung aufgenommen haben, erhalten die Möglichkeit, nach eingehender Studienberatung ihr Studium auf der Grundlage dieser Ordnung oder nach der bisher gültigen Ordnung abzuschließen.
§ 11 Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
ein Proseminarschein" Informationstechnische
Grundlagen";
7. ein Proseminarschein
8.
" Mathematisch- naturwis
senschaftliche Grundlagen der Technik";
ein Proseminarschein" Naturwissenschaftlich- technisches Praktikum".
( 2) Darüber hinaus muß das Betriebspraktikum zur Analyse von Arbeitsplätzen abgeleistet und durch einen schriftlichen Beleg im Umfang von ca. 20 Seiten nachgewiesen werden. Dieser Nachweis ist Voraussetzung für den Erhalt des Proseminarscheins" Arbeit und Beruf".
B. Zwischenprüfung
Die Modalitäten der Zwischenprüfung werden in der ZwPO und in den besonderen Prüfungsbestimmungen für das Fach Arbeitswissenschaften( Technik) geregelt.
C. Hauptstudium
( 1) Das Hauptstudium bereitet auf die erste Staatsprüfung vor. Im Hauptstudium sollen sowohl solide Technikkompetenzen als auch ausreichende Fähigkeiten zur selbständigen Behandlung wissenschaftlicher Fragen und Probleme erworben werden. Einen Schwerpunkt bildet hierbei das technische Experimentieren.
( 2) Im Hauptstudium sind drei Leistungsnachweise obligatorisch:
1. ein Hauptseminarschein Fachdidaktik;
2. zwei Hauptseminarscheine für Lehrveranstaltungssequenzen aus den Wahlpflichtbereichen:
-
Einführung in Soziotechnische Systeme
und/ oder
Systeme des Stoffumsatzes
und/ oder
-
Systeme des Energieumsatzes
und/ oder
Systeme des Informationsumsatzes.
III. Schlußteil
§ 10 Übergangs- und Schlußbestimmungen
Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden, die ihr Studium im Fach Arbeitswissenschaft( Technik) in dem Semester nach Inkrafttreten dieser Ordnung am Institut für Arbeitslehre/ Technik der Universität Potsdam beginnen. Studierende, die ihr Studium vor Inkrafttreten
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