II. Bekanntmachungen
Dienstvereinbarung
zwischen Rektor/ Kanzler und dem Gesamtpersonalrat der Universität Potsdam zu Suchtmittel- und Alkoholmißbrauch
Vom 06. Januar 1997
I. Sinn und Zweck der Vereinbarung
Die Universität Potsdam trägt mit dieser Vereinbarung der Erkenntnis Rechnung, daß Suchtabhängigkeit Krankheit ist. Mit dieser Regelung soll das Bewußtsein gefördert werden, daß eine solche Abhängigkeit und auch der Mißbrauch bewußtseins verändernder Mittel gesellschaftliche Ursachen und soziale Folgen hat, aber auch zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen für die Mitarbeiterin bzw. den Mitarbeiter führen kann.
Im Rahmen der Fürsorgepflicht führt die Universität Potsdam folgende Maßnahmen durch:
sie weist Hilfsmöglichkeiten für Alkohol- und andere Suchtkranke nach;
sie bietet Hilfe nach erfolgter ambulanter oder stationärer Therapie an.
Die Universität Potsdam trägt zur Aufklärung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie deren Vorgesetzten auf allen Ebenen bei, indem sie angemessene Schulungsangebote macht. Die Universität Potsdam erwartet von allen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, daß sie zur Erfüllung dieser Vereinbarung
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die Aufklärung annehmen und weitergeben, Kolleginnen und Kollegen nicht zum Suchtmittelkonsum anregen,
die Gefahren des Suchtmittelmißbrauchs nicht verharmlosen.
II. Ziel der Vereinbarung
Die Vereinbarung soll dazu beitragen, folgende Ziele zu erreichen:
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das Verständnis für die besonderen Gefahren des Suchtmittelmißbrauchs am Arbeitsplatz zu entwickeln,
durch Alkohol oder andere Suchtmittel gefährdeten oder davon abhängigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Hilfe anzubieten,
die Gleichbehandlung aller Betroffenen hinsichtlich der erforderlichen bzw. vorgesehenen Maßnahmen zu sichern,
Arbeitsbedingungen, die den Gebrauch und Mißbrauch von Suchtmitteln begünstigen können, zu verändern,
die Arbeitssicherheit zu erhöhen.
III. Aufklärung über Gefahren und Ursachen von Suchtverhalten
Die Beschäftigten der Universität Potsdam werden darüber aufgeklärt,
daẞ Suchtstoffe wie Alkohol, Medikamente,
Drogen und bestimmte Lösungsmittel die Menschen in ihrer Denk-, Gefühls-, Reaktions- und Leistungsfähigkeit beeinträchtigen;
daß die Suchtstoffe die eigene Gesundheit, aber auch die Sicherheit und das Wohlbefinden anderer gefährden.
Die Aufklärung über Ursachen und Gefahren von Suchtverhalten wird von der Fachkraft für Arbeitssicherheit in Zusammenarbeit mit den Betriebsärzten und der Arbeitsgruppe" Suchtgefahren" veranlaßt.
IV. Beratungsdienst
An der Universität Potsdam wird eine Arbeitsgruppe " Suchtgefahren" gebildet. Diese Arbeitsgruppe hat folgende Aufgaben:
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Suchtprävention bzw. Gefahren vorbeugung ( Aufklärung, Schulung),
Ursachenforschung und Gefahrenvermeidung ( Untersuchung der betrieblichen Bedingungen bund der Struktur der Arbeitsplätze, ggf. Änderungsvorschläge),
Nachsorge( Vorbereitung des Kollegiums bei Rückkehr eines therapierten Kollegen, ggf. Umsetzungsvorschläge).
Der Arbeitsgruppe gehören an:
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ein Vertreter aus dem Projekt Betriebliche Gesundheitsförderung,
die Betriebsärztin,
ein Vertreter des Gesamtpersonalrates, D
⚫ die Sicherheitsfachkraft,
ehrenamtliche betriebliche Suchthelfer,
• ein durch die Dienststelle zu bestimmendes Mitglied des Personaldezernates.inden
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe sind durch geeignete Fortbildungsmaßnahmen für ihre Tätigkeit zu qualifizieren. Die Tätigkeit als Suchthelfer ist Bestandteil der Dienstaufgaben. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe sind über die vertraulichen Informationen, die sie erhalten, zum Schweigen verpflichtet.
V. Maßnahmen bei Suchtauffälligkeiten
1. Entsteht bei Vorgesetzten der Eindruck, daß Beschäftigte ein Suchtproblem haben und sie deswegen ihren arbeitsvertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können, haben die jeweiligen Vorgesetzten mit den Betroffenen ein vertrauliches Gespräch zu führen. An dem Gespräch nimmt ein Mitglied des zuständigen Personalrates oder eine andere Person des Vertrauens teil, sofern es der Betroffene wünscht. Dem Betroffenen werden die arbeitsvertraglichen Verletzungen dargelegt. Ebenfalls soll dann dem Betroffenen vor
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