Heft 
(1997) 2
Seite
45
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§ 4

Zulassungsvoraussetzungen zur Zwischen­

prüfung

( 1) Zur Zwischenprüfung im Nebenfach Sportwissen­schaft kann nur zugelassen werden, wer eine regelmä­Bige und erfolgreiche Teilnahme an folgenden Lehrver­anstaltungen nachweisen kann:

Einführung in die Sportwissenschaft

Theorie und Praxis der Sportarten( mindestens hodi2 sib dous zwei Sportarten)

§6 Zulassungsvoraussetzungen zur Magisterprü­

fung

Zur Magisterprüfung im Nebenfach Sportwissenschaft kann nur zugelassen werden, wer die Zwischenprüfung im Nebenfach Sportwissenschaft bestanden und drei Leistungsnachweise im Hauptstudium wie folgt er­bracht hat:

1.

1.

2.

2.

3.

je eine Lehrveranstaltung aus Gruppe I oder II der sportwissenschaftlichen Disziplinen:

Gruppe I

- Sportgeschichte

- Sportpädagogik und-didaktik

- Sportpsychologie

- Sportsoziologie

Gruppe II

- Sportmotorik und Biomechanik

- Sportmedizin

- Trainingswissenschaft

( 2) Regelmäßige Teilnahme bedingt, daß die jeweilige Lehrveranstaltung mindestens zu 80 Prozent pro Se­mester besucht wurde. Die regelmäßige und erfolgrei­che Teilnahme an den Lehrveranstaltungen wird durch Teilnahme- oder Leistungsnachweise bestätigt.

§ 5 Umfang und Formen der Zwischenprüfung

( 1) Die Zwischenprüfung im Nebenfach Sportwissen­schaft besteht aus drei prüfungsrelevanten Studienlei­stungen. Diese Leistungen sind zu erbringen:

3.

ein Leistungsnachweis zu einer sportwissen­schaftlichen Disziplin( Vertiefung),

ein Leistungsnachweis aus einer Lehrveranstal­tung zu einem übergreifenden Themenfeld der Sportwissenschaft( z.B. Sport und Freizeit, Sport und Gesundheit, Sport und Leistung),

ein Leistungsnachweis in der gewählten Schwer­anut punktsportart. In dieser Teilprüfung wird eine studienbegleitend abzulegende sportpraktische nez Prüfungsleistung und eine Prüfungsleistung in der Theorie der gewählten Schwerpunktsportart er­bracht. Die Theorieprüfung kann nach Wahl des Kandidaten als mündliche Prüfung von 20 Minu­ten Dauer oder als schriftliche Klausurleistung von 45 Minuten Dauer abgelegt werden.

§ 7 Umfang und Formen der Magisterprüfung

Die Magisterprüfung im Nebenfach Sportwissenschaft besteht aus zwei gleichgewichtigen Teilprüfungen:

1. einer vierstündigen Klausurleistung in einer sportwissenschaftlichen Disziplin, entsprechend der Schwerpunktsetzung des Studiums,

2.

1.

in einer sportwissenschaftlichen Disziplin aus Gruppe I,

§ 8

2.

3.

in einer sportwissenschaftlichen Disziplin aus Gruppe II,

in einer Sportart( mit Endnachweis) aus dem Be­reich Theorie und Praxis der Sportarten.

( 2) Die prüfungsrelevanten Studienleistungen nach Ab­satz 1 Nr. 1 und 2 bestehen entweder aus einer mündli­chen Prüfung im Umfang von je 15 Minuten oder einer Klausur im Umfang von je 60 Minuten. Die nach Ab­satz 1 Nr. 3 zu erbringende Leistung in einer Sportart besteht aus

a)

und

b)

einer Prüfung des sportdidaktischen Könnens

einer Prüfung der sportartspezifischen und me­thodischen Kenntnisse.

Die Prüfungen zu a) und b) werden im Verhältnis 2: 1 gewichtet.

( 3) Für die Bildung der Fachnote werden die Noten der drei prüfungsrelevanten Studienleistungen arithmetisch gemittelt.

einer mündlichen Prüfung von 30 Minuten Dauer in Sportwissenschaft.

Übergangsregelungen und Inkrafttreten

( 1) Diese besonderen Prüfungsbestimmungen gelten für alle Studierende, die im Fach Sportwissenschaft an der Universität Potsdam immatrikuliert sind.

( 2) Die Studierenden, die ihr Studium bereits vor In­krafttreten dieser Ordnung begonnen haben, können in­nerhalb der nächsten vier Semester wählen, ob sie ihre Zwischenprüfung nach den bisherigen vorläufigen Prü­fungsbestimmungen oder gemäß dieser Ordnung able­gen wollen.

( 3) Diese besonderen Prüfungsbestimmungen treten am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Be­kanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.

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