S
§ 4
Zulassungsvoraussetzungen zur Zwischen
prüfung
( 1) Zur Zwischenprüfung im Nebenfach Sportwissenschaft kann nur zugelassen werden, wer eine regelmäBige und erfolgreiche Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen nachweisen kann:
Einführung in die Sportwissenschaft
Theorie und Praxis der Sportarten( mindestens hodi2 sib dous zwei Sportarten)
§6 Zulassungsvoraussetzungen zur Magisterprü
fung
Zur Magisterprüfung im Nebenfach Sportwissenschaft kann nur zugelassen werden, wer die Zwischenprüfung im Nebenfach Sportwissenschaft bestanden und drei Leistungsnachweise im Hauptstudium wie folgt erbracht hat:
1.
1.
2.
2.
3.
je eine Lehrveranstaltung aus Gruppe I oder II der sportwissenschaftlichen Disziplinen:
Gruppe I
- Sportgeschichte
- Sportpädagogik und-didaktik
- Sportpsychologie
- Sportsoziologie
Gruppe II
- Sportmotorik und Biomechanik
- Sportmedizin
- Trainingswissenschaft
( 2) Regelmäßige Teilnahme bedingt, daß die jeweilige Lehrveranstaltung mindestens zu 80 Prozent pro Semester besucht wurde. Die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Lehrveranstaltungen wird durch Teilnahme- oder Leistungsnachweise bestätigt.
§ 5 Umfang und Formen der Zwischenprüfung
( 1) Die Zwischenprüfung im Nebenfach Sportwissenschaft besteht aus drei prüfungsrelevanten Studienleistungen. Diese Leistungen sind zu erbringen:
3.
ein Leistungsnachweis zu einer sportwissenschaftlichen Disziplin( Vertiefung),
ein Leistungsnachweis aus einer Lehrveranstaltung zu einem übergreifenden Themenfeld der Sportwissenschaft( z.B. Sport und Freizeit, Sport und Gesundheit, Sport und Leistung),
ein Leistungsnachweis in der gewählten Schweranut punktsportart. In dieser Teilprüfung wird eine studienbegleitend abzulegende sportpraktische nez Prüfungsleistung und eine Prüfungsleistung in der Theorie der gewählten Schwerpunktsportart erbracht. Die Theorieprüfung kann nach Wahl des Kandidaten als mündliche Prüfung von 20 Minuten Dauer oder als schriftliche Klausurleistung von 45 Minuten Dauer abgelegt werden.
§ 7 Umfang und Formen der Magisterprüfung
Die Magisterprüfung im Nebenfach Sportwissenschaft besteht aus zwei gleichgewichtigen Teilprüfungen:
1. einer vierstündigen Klausurleistung in einer sportwissenschaftlichen Disziplin, entsprechend der Schwerpunktsetzung des Studiums,
2.
1.
in einer sportwissenschaftlichen Disziplin aus Gruppe I,
§ 8
2.
3.
in einer sportwissenschaftlichen Disziplin aus Gruppe II,
in einer Sportart( mit Endnachweis) aus dem Bereich Theorie und Praxis der Sportarten.
( 2) Die prüfungsrelevanten Studienleistungen nach Absatz 1 Nr. 1 und 2 bestehen entweder aus einer mündlichen Prüfung im Umfang von je 15 Minuten oder einer Klausur im Umfang von je 60 Minuten. Die nach Absatz 1 Nr. 3 zu erbringende Leistung in einer Sportart besteht aus
a)
und
b)
einer Prüfung des sportdidaktischen Könnens
einer Prüfung der sportartspezifischen und methodischen Kenntnisse.
Die Prüfungen zu a) und b) werden im Verhältnis 2: 1 gewichtet.
( 3) Für die Bildung der Fachnote werden die Noten der drei prüfungsrelevanten Studienleistungen arithmetisch gemittelt.
einer mündlichen Prüfung von 30 Minuten Dauer in Sportwissenschaft.
Übergangsregelungen und Inkrafttreten
( 1) Diese besonderen Prüfungsbestimmungen gelten für alle Studierende, die im Fach Sportwissenschaft an der Universität Potsdam immatrikuliert sind.
( 2) Die Studierenden, die ihr Studium bereits vor Inkrafttreten dieser Ordnung begonnen haben, können innerhalb der nächsten vier Semester wählen, ob sie ihre Zwischenprüfung nach den bisherigen vorläufigen Prüfungsbestimmungen oder gemäß dieser Ordnung ablegen wollen.
( 3) Diese besonderen Prüfungsbestimmungen treten am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
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