Heft 
(1997) 2
Seite
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II. Lehrveranstaltungen zu sportwissenschaftlichen Disziplinen und zu übergreifenden Themenfel­dern

9 SWS

1. Vertiefung in einer sportwissenschaftlichen Dis­ziplin, entsprechend der Schwerpunktsetzung des Stu­6 SWS diums( Gruppe I oder II)

Gruppe I:

- Sportgeschichte

- Sportpädagogik und-didaktik

- Sportpsychologie

-

Sportsoziologie

Besondere Prüfungsbestimmungen

für das Studium im Fach

Sportwissenschaft

als Nebenfach im Magisterstudiengang an der Universität Potsdam

Vom 11. April 1996

Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät II der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 91 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes ( BbgHG) vom 24. Juni 1991( GVBI. S 156) am 11. April 1996 die folgende Prüfungsordnung erlassen.

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Gruppe II:

- Sportmotorik und Biomechanik

- Sportmedizin

- Trainingswissenschaft

2. Übergreifende Themenfelder der Sportwissen­

schaft wie z. B.

- Sport und Freizeit

- Sport und Gesundheit

- Sport und Leistung

Inhaltsverzeichnis

3 SWS

§ 1

Es muß wahlweise ein Themenfeld der Sportwissen­schaft mit 3 SWS belegt werden.

Geltungsbereich

§ 2 Zweck der Prüfung

( D)

§ 3 Gliederung des Studiums und Studiendauer gaut

§ 4 Zulassungsvoraussetzungen zur Zwischenprüfung

§ 5 Umfang und Formen der Zwischenprüfung

§ 6 Zulassungsvoraussetzungen zur Magisterprüfung

§ 7 Umfang und Formen der Magisterprüfung

§ 8 Übergangsregelungen und Inkrafttreten

III. Sonstige Lehrveranstaltung

4 SWS

1.

Teilnahme an zwei Lehrveranstaltungen aus fol­gendem Angebot:

4 SWS

§ 1

- Praktikum

- Projekt

- Wissenschaftliches Kolloquium

§ 10 Inkrafttreten

( 1) Diese Studienordnung tritt am Tage nach der Ver­öffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.

( 2) Sie gilt für Studenten der Universität Potsdam, die ihr Studium nach dem Inkrafttreten dieser Ordnung aufnehmen.

Geltungsbereich

Diese besonderen Prüfungsbestimmungen regeln in Verbindung mit der Magisterprüfungsordnung der Uni­versität Potsdam( MPO) vom 10. Juni 1993 die Zulas­sungsvoraussetzungen und den Umfang der Zwischen­prüfung und der Magisterprüfung im Fach Sportwissen­schaft als Nebenfach im Magisterstudiengang.

§ 2 Zweck der Prüfung

Die Magisterprüfung bildet den berufsqualifizierenden Abschluß des Studiums. In dieser Prüfung hat der Kandidat nachzuweisen, daß er gründliche Fachkennt­nisse erworben hat und im Fach Sportwissenschaft nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten selbständig zu ar­beiten imstande ist.

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§ 3

Gliederung des Studiums und Studiendauer Das Magisterstudium gliedert sich in das Grundstudium von vier Semestern, das mit der Zwischenprüfung ab­schließt und das Hauptstudium von fünf Semestern, das den Prüfungszeitraum mit einschließt.

1

Amts- und Funktionsträgerinnen sowie Kandidatinnen führen weibliche Bezeichnungen. Aus Gründen der sprachlichen Vereinfa­chung und besseren Lesbarkeit wird im nachfolgenden Text die männliche Form verwendet.

2

Bestätigt durch Schreiben des MWFK vom 11. Dezember 1996