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§ 3 Zugangsvoraussetzungen
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Es gelten die allgemeinen Regelungen für den Hochschulzugang. Außerdem sind für das Fach Sport eine sportpraktische Eignungsfeststellung für die im Grundstudium mit Endnachweis zu belegende Sportart vor Beginn der Ausbildung und ein ärztliches Unbedenklichkeitsattest erforderlich.
§ 4 Studienbeginn
Das Studium kann jeweils zu Beginn des Winter- oder Sommersemesters aufgenommen werden.
§ 5 Gliederung des Studiums und Studiendauer
( 1) Das Magisterstudium gliedert sich in das Grundstudium von vier Semestern, das mit der Zwischenprüfung abschließt und das Hauptstudium von fünf Semestern, das die Zeit für die Ablegung der Magisterprüfung mit einschließt.
( 2) Die Regelstudienzeit beträgt neun Semester, Exkursionen und Praktika sind in das Studium zu integrieren und innerhalb der Regelstudienzeit abzuleisten.
( 3) Im Fach Sportwissenschaft als Nebenfach sind im Grund- und im Hauptstudium jeweils 18 20 SWS Lehrveranstaltungen zu belegen.
schaftlichen Problemen teilnehmen bzw. eigene Arbeitsvorhaben vorstellen,
2W2
6. Sportpraktische und methodisch- praktische Übungen zur Aneignung von Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse in den Pflicht- und Schwerpunktsportarten,
7. Praktika zur Festigung und Erweiterung des sportwissenschaftlichen Wissens und Könnens,
8. Lehrgänge in ausgewählten Sportarten.
§ 7 Studienfachberatung
Neben der Zentralen Studienberatung der Universität Potsdam sind die Studienfachberatungen des Institutes für Sportwissenschaft zu nutzen. Zu Beginn des Grundund Hauptstudiums und bei einem Wechsel des Faches oder des Studienganges ist eine Studienfachberatung mit Bescheinigung obligatorisch.
§ 8 Das Grundstudium
I.
Einführende Lehrveranstaltungen Einführung in die Sportwissenschaft
2 SWS
2 SWS
II. Lehrveranstaltungen zu Theorie und Praxis der Sportarten
8 SWS
Eine Sportart muß mit 4 SWS( einschließlich Endnachweis) belegt werden 8 SWS
III. Lehrveranstaltungen zu sportwissenschaftlichen
Disziplinen
10 SWS
Gruppe I:
Geisteswissenschaftliche Disziplinen
4 SWS
§ 6 Lehrveranstaltungsformen
Die Ausbildung der Studenten erfolgt durch
Teilnahme und Mitarbeit an den Lehrveranstaltun
gen,
individuelle Arbeit zur Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen, Selbststudium und Selbsttraining.
Lehrveranstaltungsformen im Institut für Sportwissenschaft sind:
1. Vorlesungen, in denen ein Überblick bzw. Kenntnisse über einen größeren und auch speziellen Gegenstandsbereich des Lehrgebietes vermittelt werden,
2. Proseminare, in denen einführende Themen der sportwissenschaftlichen und fachmethodischen Teildisziplinen von den Studenten erarbeitet werden,
3. Hauptseminare, in denen spezielle Themen der Sportwissenschaft vertiefend erarbeitet werden und die die selbständige wissenschaftliche Arbeit der Studenten fördern,
4. Interdisziplinäre Studien zu übergreifenden Themenstellungen aus mehreren Studienschwerpunkten,
5. Kolloquia, in denen die Studenten an Diskussionen zu Forschungsprojekten oder aktuellen sportwissen
- Sportgeschichte
- Sportpädagogik und-didaktik
- Sportpsychologie
- Sportsoziologie
Zwei sportwissenschaftliche Disziplinen sind zu wählen ( je 2 SWS).
Gruppe II:
Naturwissenschaftliche Diszipinen
- Sportmotorik und Biomechanik
- Sportmedizin
- Trainingswissenschaft
4 SWS
Zwei sportwissenschaftliche Disziplinen sind zu wählen ( je 2 SWS).
Zusätzlich eine Lehrveranstaltung im gewählten Schwerpunkt, 2 SWS
d. h. entweder eine aus Gruppe I oder Gruppe II.
§ 9 Das Hauptstudium
I. Lehrveranstaltungen zu Theorie und Praxis der 5 SWS Sportarten
Theorie und Praxis einer Schwerpunktsportart nach Wahl des Kandidaten
5 SWS
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