Heft 
(1997) 2
Seite
43
Einzelbild herunterladen

i

ו

n

r

S

Et

en

a-

ie

§ 3 Zugangsvoraussetzungen

12

Es gelten die allgemeinen Regelungen für den Hoch­schulzugang. Außerdem sind für das Fach Sport eine sportpraktische Eignungsfeststellung für die im Grund­studium mit Endnachweis zu belegende Sportart vor Beginn der Ausbildung und ein ärztliches Unbedenk­lichkeitsattest erforderlich.

§ 4 Studienbeginn

Das Studium kann jeweils zu Beginn des Winter- oder Sommersemesters aufgenommen werden.

§ 5 Gliederung des Studiums und Studiendauer

( 1) Das Magisterstudium gliedert sich in das Grund­studium von vier Semestern, das mit der Zwischenprü­fung abschließt und das Hauptstudium von fünf Seme­stern, das die Zeit für die Ablegung der Magisterprü­fung mit einschließt.

( 2) Die Regelstudienzeit beträgt neun Semester, Ex­kursionen und Praktika sind in das Studium zu integrie­ren und innerhalb der Regelstudienzeit abzuleisten.

( 3) Im Fach Sportwissenschaft als Nebenfach sind im Grund- und im Hauptstudium jeweils 18 20 SWS Lehrveranstaltungen zu belegen.

schaftlichen Problemen teilnehmen bzw. eigene Ar­beitsvorhaben vorstellen,

2W2

6. Sportpraktische und methodisch- praktische Übungen zur Aneignung von Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse in den Pflicht- und Schwerpunktsport­arten,

7. Praktika zur Festigung und Erweiterung des sportwissenschaftlichen Wissens und Könnens,

8. Lehrgänge in ausgewählten Sportarten.

§ 7 Studienfachberatung

Neben der Zentralen Studienberatung der Universität Potsdam sind die Studienfachberatungen des Institutes für Sportwissenschaft zu nutzen. Zu Beginn des Grund­und Hauptstudiums und bei einem Wechsel des Faches oder des Studienganges ist eine Studienfachberatung mit Bescheinigung obligatorisch.

§ 8 Das Grundstudium

I.

Einführende Lehrveranstaltungen Einführung in die Sportwissenschaft

2 SWS

2 SWS

II. Lehrveranstaltungen zu Theorie und Praxis der Sportarten

8 SWS

Eine Sportart muß mit 4 SWS( einschließlich End­nachweis) belegt werden 8 SWS

III. Lehrveranstaltungen zu sportwissenschaftlichen

Disziplinen

10 SWS

Gruppe I:

Geisteswissenschaftliche Disziplinen

4 SWS

§ 6 Lehrveranstaltungsformen

Die Ausbildung der Studenten erfolgt durch

Teilnahme und Mitarbeit an den Lehrveranstaltun­

gen,

individuelle Arbeit zur Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen, Selbststudium und Selbsttraining.

Lehrveranstaltungsformen im Institut für Sportwissen­schaft sind:

1. Vorlesungen, in denen ein Überblick bzw. Kennt­nisse über einen größeren und auch speziellen Gegen­standsbereich des Lehrgebietes vermittelt werden,

2. Proseminare, in denen einführende Themen der sportwissenschaftlichen und fachmethodischen Teil­disziplinen von den Studenten erarbeitet werden,

3. Hauptseminare, in denen spezielle Themen der Sportwissenschaft vertiefend erarbeitet werden und die die selbständige wissenschaftliche Arbeit der Studenten fördern,

4. Interdisziplinäre Studien zu übergreifenden The­menstellungen aus mehreren Studienschwerpunkten,

5. Kolloquia, in denen die Studenten an Diskussionen zu Forschungsprojekten oder aktuellen sportwissen­

- Sportgeschichte

- Sportpädagogik und-didaktik

- Sportpsychologie

- Sportsoziologie

Zwei sportwissenschaftliche Disziplinen sind zu wählen ( je 2 SWS).

Gruppe II:

Naturwissenschaftliche Diszipinen

- Sportmotorik und Biomechanik

- Sportmedizin

- Trainingswissenschaft

4 SWS

Zwei sportwissenschaftliche Disziplinen sind zu wählen ( je 2 SWS).

Zusätzlich eine Lehrveranstaltung im gewählten Schwerpunkt, 2 SWS

d. h. entweder eine aus Gruppe I oder Gruppe II.

§ 9 Das Hauptstudium

I. Lehrveranstaltungen zu Theorie und Praxis der 5 SWS Sportarten

Theorie und Praxis einer Schwerpunktsportart nach Wahl des Kandidaten

5 SWS

43