( 4) Die mündliche Prüfung, die als Einzelprüfung durchgeführt wird, kann von einem Text, einer Quelle oder einer größeren Aufgabe ausgehen und soll dem Kandidaten auch Gelegenheit bieten, sich zusammenhängend zu äußern. Die Aufgaben sind den vom Kandidaten benannten Teilgebieten zu entnehmen, müssen sich aber nicht auf diese beschränken.
Studienordnung für das Studium im Fach
Sportwissenschaft
als Nebenfach im Magisterstudiengang an der Universität Potsdam
Vom 11. April 1996
VI.
§ 18
Schlußbestimmungen
Inkrafttreten
Die Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft. Sie gilt für alle Studenten, die im Wintersemester 1994/95 oder später ihr berufsbegleitendes Studium aufgenommen haben
Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät II der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 91 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes ( BbgHG) vom 24. Juni 1991( GVBI. S. 156) am 11. April 1996 die folgende Studienordnung erlassen. 1
Anhang:
§ 1
§ 2
Übersicht über den Studiengang Erziehungswissenschaft
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
Grundstudium:
§ 7
Inhaltsverzeichnis
Geltungsbereich Ziel des Studiums
Zugangsvoraussetzungen
Studienbeginn
Gliederung des Studiums und Studiendauer Lehrveranstaltungsformen
Studienfachberatung
§ 8
Das Grundstudium
1. Bereich A
4 SWS
§ 9
Das Hauptstudium
2. Teilgebiet Al
§ 10
Inkrafttreten
2 SWS
3. Bereich B
6 SWS
4. Bereich C
6 SWS
5. Bereich D
4 SWS
6. Bereich E
8 SWS
7. Diff. Selbststud.
6 SWS
Drei Leistungsscheine als kumulative Zwischenprüfung
Hauptstudium:
8. Bereich A
6 SWS
9. Bereich B
4 SWS
10. Bereich C
4 SWS
11. Bereich D
4 SWS
12. Bereich E
10 SWS
7 SWS
§ 1 Geltungsbereich
Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg vom 24. Juni 1991 und der Ordnung für die Magisterprüfung der Universität Potsdam( MPO) vom 10. Juni 1993 Ziel, Inhalt und Aufbau des Studiums im Fach Sportwissenschaft als Nebenfach im Studiengang Magister Artium an der Universität Potsdam.
13. Diff. Selbststud.
14. Schulprakt. Stud. und Pflichtexkursionen
Drei Leistungsscheine( je einer aus A und E sowie einer aus B, C oder D)
§ 2 Ziel des Studiums
Im Studium der Haupt- und Nebenfächer wird der akademische Grad Magister Artium erreicht. Das Magisterstudium im Fach Sportwissenschaft als Nebenfach soll einen Überblick über die Problemstellungen der verschiedenen sportwissenschaftlichen Disziplinen vermitteln und eine Einführung in die Theorie und Praxis der Sportarten geben. Im Nebenfach Sportwissenschaft ist eine Schwerpunktsetzung in den geisteswissenschaftlichen oder in den naturwissenschaftlichen Disziplinen möglich.
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Amts- und Funktionsträgerinnen sowie Kandidatinnen führen weibliche Bezeichnungen. Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung und besseren Lesbarkeit wird im nachfolgenden Text die männliche Form verwendet.