Heft 
(1997) 2
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werden. Die Studierenden arbeiten dazu längere Bei­träge aus, die möglichst durch ein vorangegangenes Thesenpapier unterstützt werden, tragen die Ergebnisse vor und diskutieren in der jeweiligen Studiengruppe mit ihren Kommilitonen und dem Lehrenden die Thematik. Dabei sollen die selbständige Erarbeitung von Lösun­gen zu einem Problem, der geschlossene zeitlich be­grenzte Vortrag vor einem Auditorium und die Leitung der dazugehörigen Diskussion geübt werden. Die Ar­beit in kleinen Gruppen zur Auseinandersetzung mit Texten, Fallbeispielen bzw. typischen Situationen ist dabei eine wichtige Arbeitsform. Im Hauptstudium werden die Seminare als Haupt- bzw. Oberseminare organisiert.

- Übungen( Ü)

dienen der Festigung, insbesondere der Anwendung, der angeeigneten Kenntnisse und Methoden mittels unterschiedlicher Aufgaben- und Problemstellungen, wobei die Studierenden einen hohen Grad von Selb­ständigkeit entwickeln sollen.

- Kolloquia( K)

dienen der Darstellung und Diskussion von Arbeitser­gebnissen aus Lehre und Forschung. In ihrem Rahmen ist auch der Erwerb von Leistungsnachweisen möglich. Durch den erhöhten wissenschaftlichen Anspruch und den damit verbundenen Vorbereitungsaufwand sollten sie insbesondere in der Abschlußphase der einzelnen Semester realisiert werden.

§ 13

Schulpraktische Studien( SPS)

( 1) In schulpraktischen Studien sollen die Studierenden die fachwissenschaftlichen, erziehungswissenschaftli­chen und fachdidaktischen Kenntnisse auf schul- und unterrichtspraktische Problem- und Aufgabenstellungen anwenden; sie dienen vor allem der Befähigung zur Vorbereitung, Durchführung und Evaluierung von Un­terricht. Die schulpraktischen Studien sind durch zuge­ordnete Lehrveranstaltungen an der Universität vorzu­bereiten und auszuwerten. Verpflichtend ist die Organi­sation von Exkursionen zumindest eine Woche ( insbesondere in Schulen mit spezieller pädagogischer Profilierung); weiterhin möglich sind Formen wie Pro­jektseminare, Ausarbeitung, Erprobung und Evaluie­rung von Unterrichtsmaterialien, die Mitwirkung an der Projektierung, Realisierung und Auswertung empiri­scher Untersuchungen u.a.

( 2) Im Hauptstudium werden darüber hinaus schul­praktische Studien in Form fachdidaktisch orientierten eigenen Unterrichts angezielt. Diese verfolgen das Ziel, mit fachwissenschaftlicher und fachdidaktischer Fra­gestellung Probleme des Unterrichtsfaches Erzie­hungswissenschaft zu erarbeiten. Nach vorbereitenden Veranstaltungen an der Universität ermöglichen sie den Studierenden die Durchführung eigenen Unterrichts im

Fach.

( 3) Die schulpraktischen Studien werden von einem Lehrenden der Universität geleitet und den Studieren­den in einem entsprechenden Nachweis bestätigt.

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§ 14

Differenziertes Selbststudium

Im Aufbaustudiengang werden entsprechend den Fest­legungen von§ 10 einige Studienbestandteile im diffe­renzierten Selbststudium realisiert. Dieses dient vor al­lem der individuellen intensiven Auseinandersetzung mit fachwissenschaftlichen und damit verbundenen fachdidaktischen Problemen in Vorbereitung und Aus­wertung der Lehrveranstaltungen sowie der individuel­len Schwerpunktbildung. Einleitend wird eine Konsul­tation mit Lehrkräften der entsprechenden Teilgebiete empfohlen, um den Gegenstand des Selbststudiums ab­zusprechen. Der Nachweis des Selbststudiums erfolgt in einer weiteren Konsultation.

§ 15 Leistungsnachweise

Die in§§ 9 und 10 geforderten Leistungsnachweise können durch Seminarreferate auf der Basis eines The­senpapiers und Leitung der Diskussion sowie der Erar­beitung einer schriftlichen Fassung bzw. durch wissen­schaftliche Belegarbeiten( z.B. zur Planung und Gestal­tung einer Unterrichtseinheit) erworben werden, wobei von einem Problem auszugehen und auf exakte biblio­graphische Arbeit Wert zu legen ist. In Ausnahmefällen sind zum Erwerb von Leistungsscheinen auch Klausu­ren und andere protokollierte mündliche bzw. fach­praktische Leistungen möglich.

V.

Erweiterungsprüfung für das Fach Erzie­hungswissenschaft Sekundarstufe II 2W2 2

§ 16 Zulassung zur Prüfung

Die Zulassung zur Erweiterungsprüfung setzt den er­folgreichen Abschluß des Grund- und Hauptstudiums voraus; sie soll zum Ende des 6. Semesters beantragt werden.

§17 Prüfungsbestandteile und-organisation

2W2 A

( 1) Die Erweiterungsprüfung im Fach Erziehungswis­senschaft( Sekundarstufe II) besteht aus Prüfungslei­stungen, wie sie die Lehramtsprüfungsordnung( LPO) vorschreibt:

zwei Arbeiten unter Aufsicht im Umfang von vier Stunden und

einer mündlichen Prüfung mit einer Dauer von 40 Minuten.

( 2) Themensteller für die Arbeit( en) unter Aufsicht sowie Prüfende für die mündliche Prüfung werden nach Maßgabe der Festlegungen des Landesprüfungsamtes bekanntgegeben.

( 3) Für die mündliche Prüfung von 40 Minuten Dauer benennt der Kandidat fünf Teilgebiete, in denen in der Regel ein Studium von zumindest 4 SWS erfolgte, dar­unter ein Teilgebiet aus dem Bereich A und ein Teil­gebiet aus dem Bereich E. Die Angabe von inhaltlichen Schwerpunkten ist möglich.

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