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werden. Die Studierenden arbeiten dazu längere Beiträge aus, die möglichst durch ein vorangegangenes Thesenpapier unterstützt werden, tragen die Ergebnisse vor und diskutieren in der jeweiligen Studiengruppe mit ihren Kommilitonen und dem Lehrenden die Thematik. Dabei sollen die selbständige Erarbeitung von Lösungen zu einem Problem, der geschlossene zeitlich begrenzte Vortrag vor einem Auditorium und die Leitung der dazugehörigen Diskussion geübt werden. Die Arbeit in kleinen Gruppen zur Auseinandersetzung mit Texten, Fallbeispielen bzw. typischen Situationen ist dabei eine wichtige Arbeitsform. Im Hauptstudium werden die Seminare als Haupt- bzw. Oberseminare organisiert.
- Übungen( Ü)
dienen der Festigung, insbesondere der Anwendung, der angeeigneten Kenntnisse und Methoden mittels unterschiedlicher Aufgaben- und Problemstellungen, wobei die Studierenden einen hohen Grad von Selbständigkeit entwickeln sollen.
- Kolloquia( K)
dienen der Darstellung und Diskussion von Arbeitsergebnissen aus Lehre und Forschung. In ihrem Rahmen ist auch der Erwerb von Leistungsnachweisen möglich. Durch den erhöhten wissenschaftlichen Anspruch und den damit verbundenen Vorbereitungsaufwand sollten sie insbesondere in der Abschlußphase der einzelnen Semester realisiert werden.
§ 13
Schulpraktische Studien( SPS)
( 1) In schulpraktischen Studien sollen die Studierenden die fachwissenschaftlichen, erziehungswissenschaftlichen und fachdidaktischen Kenntnisse auf schul- und unterrichtspraktische Problem- und Aufgabenstellungen anwenden; sie dienen vor allem der Befähigung zur Vorbereitung, Durchführung und Evaluierung von Unterricht. Die schulpraktischen Studien sind durch zugeordnete Lehrveranstaltungen an der Universität vorzubereiten und auszuwerten. Verpflichtend ist die Organisation von Exkursionen zumindest eine Woche ( insbesondere in Schulen mit spezieller pädagogischer Profilierung); weiterhin möglich sind Formen wie Projektseminare, Ausarbeitung, Erprobung und Evaluierung von Unterrichtsmaterialien, die Mitwirkung an der Projektierung, Realisierung und Auswertung empirischer Untersuchungen u.a.
( 2) Im Hauptstudium werden darüber hinaus schulpraktische Studien in Form fachdidaktisch orientierten eigenen Unterrichts angezielt. Diese verfolgen das Ziel, mit fachwissenschaftlicher und fachdidaktischer Fragestellung Probleme des Unterrichtsfaches Erziehungswissenschaft zu erarbeiten. Nach vorbereitenden Veranstaltungen an der Universität ermöglichen sie den Studierenden die Durchführung eigenen Unterrichts im
Fach.
( 3) Die schulpraktischen Studien werden von einem Lehrenden der Universität geleitet und den Studierenden in einem entsprechenden Nachweis bestätigt.
-
§ 14
Differenziertes Selbststudium
Im Aufbaustudiengang werden entsprechend den Festlegungen von§ 10 einige Studienbestandteile im differenzierten Selbststudium realisiert. Dieses dient vor allem der individuellen intensiven Auseinandersetzung mit fachwissenschaftlichen und damit verbundenen fachdidaktischen Problemen in Vorbereitung und Auswertung der Lehrveranstaltungen sowie der individuellen Schwerpunktbildung. Einleitend wird eine Konsultation mit Lehrkräften der entsprechenden Teilgebiete empfohlen, um den Gegenstand des Selbststudiums abzusprechen. Der Nachweis des Selbststudiums erfolgt in einer weiteren Konsultation.
§ 15 Leistungsnachweise
Die in§§ 9 und 10 geforderten Leistungsnachweise können durch Seminarreferate auf der Basis eines Thesenpapiers und Leitung der Diskussion sowie der Erarbeitung einer schriftlichen Fassung bzw. durch wissenschaftliche Belegarbeiten( z.B. zur Planung und Gestaltung einer Unterrichtseinheit) erworben werden, wobei von einem Problem auszugehen und auf exakte bibliographische Arbeit Wert zu legen ist. In Ausnahmefällen sind zum Erwerb von Leistungsscheinen auch Klausuren und andere protokollierte mündliche bzw. fachpraktische Leistungen möglich.
V.
Erweiterungsprüfung für das Fach Erziehungswissenschaft Sekundarstufe II 2W2 2
§ 16 Zulassung zur Prüfung
Die Zulassung zur Erweiterungsprüfung setzt den erfolgreichen Abschluß des Grund- und Hauptstudiums voraus; sie soll zum Ende des 6. Semesters beantragt werden.
§17 Prüfungsbestandteile und-organisation
2W2 A
( 1) Die Erweiterungsprüfung im Fach Erziehungswissenschaft( Sekundarstufe II) besteht aus Prüfungsleistungen, wie sie die Lehramtsprüfungsordnung( LPO) vorschreibt:
zwei Arbeiten unter Aufsicht im Umfang von vier Stunden und
einer mündlichen Prüfung mit einer Dauer von 40 Minuten.
( 2) Themensteller für die Arbeit( en) unter Aufsicht sowie Prüfende für die mündliche Prüfung werden nach Maßgabe der Festlegungen des Landesprüfungsamtes bekanntgegeben.
( 3) Für die mündliche Prüfung von 40 Minuten Dauer benennt der Kandidat fünf Teilgebiete, in denen in der Regel ein Studium von zumindest 4 SWS erfolgte, darunter ein Teilgebiet aus dem Bereich A und ein Teilgebiet aus dem Bereich E. Die Angabe von inhaltlichen Schwerpunkten ist möglich.
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