Heft 
(1997) 3
Seite
55
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Anlage 5: Schwerpunktstudium

Forschungsbezogene Spezialvorlesungen werden von den folgenden Forschungsgruppen angeboten:

Teil 2 Diplom- Vorprüfung

§ 18 Ziel, Umfang und Formen der Diplom- Vorprü­fung

§ 19

FG Algebraische und kategorientheoretische Grundlagen der Diskreten Mathematik und Theoretischen Informatik FG Algebren, Ringe, Körper

Antrag auf Zulassung zur Diplom- Vorprüfung

§ 20

§ 21

Ergebnis der Diplom- Vorprüfung, Gesamtnote Wiederholung der Diplom- Vorprüfung

FG Funktionalanalysis und holomorphe Funktionen

FG Mathematische Statistik

Teil 3 Diplomprüfung

FG Numerische Mathematik und Inverse Probleme

allsized

FG Partielle Differentialgleichungen

§ 22

Formen der Diplomprüfung

FG Stochastische Prozesse

§ 23

Antrag auf Zulassung zur Diplomprüfung

FG Operatortheorie, Operatorenalgebren und Mathema­tische Physik

§ 24

Diplomarbeit

§ 25

Ergebnis der Diplomarbeit, Gesamtnote

§ 26

Wiederholung der Diplomprüfung

Teil 4 Schlußbestimmungen

Enver Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Mathematik

§ 27

Einsicht in die Prüfungsakten

§ 28

an der Universität Potsdam

Vom 14. September 1995

Ungültigkeit der Prüfung

§ 29 Übergangsregelungen, Inkrafttreten

Der Fakultätsrat der Mathematisch- Naturwissenschaft­lichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 91 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg( BbgHG) vom 24. Juni 1991( GVBI. S. 156), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Oktober 1992( GVBl. I S. 422), am 14. Septem­ber 1995 die folgende Prüfungsordnung für den Diplom­studiengang Mathematik erlassen: 12

Teil 1

Allgemeiner Teil

§ 1

Zweck der Prüfung

Die Diplomprüfung in Mathematik bildet einen berufs­qualifizierenden Abschluß des Studiums. Durch sie soll festgestellt werden, ob der Kandidat die Zusammenhänge des Fachs überblickt, in der Lage ist, nach wissenschaft­lichen Grundsätzen selbständig zu arbeiten und die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen Kenntnis­se erworben hat. In einem Teilgebiet der Mathematik soll der Kandidat vertiefte Kenntnisse nachweisen.

Inhaltsverzeichnis

Teil 1 Allgemeiner Teil

§ 1 Zweck der Diplomprüfung

Diplomgrad

Gliederung des Studiums und der Studiendauer Prüfungsausschuẞ

§ 2

Diplomgrad

Auf Grund der bestandenen Diplomprüfung verleiht die mathematisch- naturwissenschaftliche Fakultät den aka­demischen Grad" Diplom- Mathematiker" bzw." Diplom­Mathematikerin( abgekürzt" Dipl.- Math.").

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

Prüfer und Beisitzer

Anerkennung von Studienzeiten, Prüfungs- und

§ 3

Studienleistungen

§7

Prüfungsanspruch

§ 8

Freiversuch

§ 9

Prüfungsformen

§ 10

Klausurarbeiten

§ 11 Mündliche Prüfungen

§ 12 Prüfungsrelevante Studienleistungen

§ 13 Zusatzprüfungen

§ 14 Bewertung der Prüfungsleistungen

§ 15 Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses

§ 16 Zeugnisse, Urkunden, Bescheinigungen Versäumnis, Rücktritt, Täuschung

§ 17

Amts- und Funktionsträgerinnen sowie Kandidatinnen führen weib­liche Bezeichnungen. Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung und zur besseren Lesbarkeit wird im nachfolgenden Text die männli­che Form verwendet.

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Bestätigt durch Schreiben des MWFK vom2. September 1996

Gliederung des Studiums und der Studien­dauer

( 1) Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Di­plomprüfung und der dazugehörigen Diplomarbeit neun Semester.

( 2) Das Studium gliedert sich in das Grundstudium von vier Semestern, das mit der Diplom- Vorprüfung ab­schließt, und ein fünfsemestriges Hauptstudium, das die Zeit für die Absolvierung der Diplomprüfung mit ein­schließt.

( 3) Das Lehrangebot erstreckt sich über acht Semester und umfaßt Lehrveranstaltungen des Pflicht- und Wahl­pflichtbereiches sowie Lehrveranstaltungen nach freier Wahl im Umfang von insgesamt 160 Semesterwo­chenstunden. Das Studium beinhaltet die Ausbildung in

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