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Anlage 5: Schwerpunktstudium
Forschungsbezogene Spezialvorlesungen werden von den folgenden Forschungsgruppen angeboten:
Teil 2 Diplom- Vorprüfung
§ 18 Ziel, Umfang und Formen der Diplom- Vorprüfung
§ 19
FG Algebraische und kategorientheoretische Grundlagen der Diskreten Mathematik und Theoretischen Informatik FG Algebren, Ringe, Körper
Antrag auf Zulassung zur Diplom- Vorprüfung
§ 20
§ 21
Ergebnis der Diplom- Vorprüfung, Gesamtnote Wiederholung der Diplom- Vorprüfung
FG Funktionalanalysis und holomorphe Funktionen
FG Mathematische Statistik
Teil 3 Diplomprüfung
FG Numerische Mathematik und Inverse Probleme
allsized
FG Partielle Differentialgleichungen
§ 22
Formen der Diplomprüfung
FG Stochastische Prozesse
§ 23
Antrag auf Zulassung zur Diplomprüfung
FG Operatortheorie, Operatorenalgebren und Mathematische Physik
§ 24
Diplomarbeit
§ 25
Ergebnis der Diplomarbeit, Gesamtnote
§ 26
Wiederholung der Diplomprüfung
Teil 4 Schlußbestimmungen
Enver Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Mathematik
§ 27
Einsicht in die Prüfungsakten
§ 28
an der Universität Potsdam
Vom 14. September 1995
Ungültigkeit der Prüfung
§ 29 Übergangsregelungen, Inkrafttreten
Der Fakultätsrat der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 91 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg( BbgHG) vom 24. Juni 1991( GVBI. S. 156), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Oktober 1992( GVBl. I S. 422), am 14. September 1995 die folgende Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Mathematik erlassen: 12
Teil 1
Allgemeiner Teil
§ 1
Zweck der Prüfung
Die Diplomprüfung in Mathematik bildet einen berufsqualifizierenden Abschluß des Studiums. Durch sie soll festgestellt werden, ob der Kandidat die Zusammenhänge des Fachs überblickt, in der Lage ist, nach wissenschaftlichen Grundsätzen selbständig zu arbeiten und die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen Kenntnisse erworben hat. In einem Teilgebiet der Mathematik soll der Kandidat vertiefte Kenntnisse nachweisen.
Inhaltsverzeichnis
Teil 1 Allgemeiner Teil
§ 1 Zweck der Diplomprüfung
Diplomgrad
Gliederung des Studiums und der Studiendauer Prüfungsausschuẞ
§ 2
Diplomgrad
Auf Grund der bestandenen Diplomprüfung verleiht die mathematisch- naturwissenschaftliche Fakultät den akademischen Grad" Diplom- Mathematiker" bzw." DiplomMathematikerin( abgekürzt" Dipl.- Math.").
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
Prüfer und Beisitzer
Anerkennung von Studienzeiten, Prüfungs- und
§ 3
Studienleistungen
§7
Prüfungsanspruch
§ 8
Freiversuch
§ 9
Prüfungsformen
§ 10
Klausurarbeiten
§ 11 Mündliche Prüfungen
§ 12 Prüfungsrelevante Studienleistungen
§ 13 Zusatzprüfungen
§ 14 Bewertung der Prüfungsleistungen
§ 15 Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses
§ 16 Zeugnisse, Urkunden, Bescheinigungen Versäumnis, Rücktritt, Täuschung
§ 17
Amts- und Funktionsträgerinnen sowie Kandidatinnen führen weibliche Bezeichnungen. Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung und zur besseren Lesbarkeit wird im nachfolgenden Text die männliche Form verwendet.
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Bestätigt durch Schreiben des MWFK vom2. September 1996
Gliederung des Studiums und der Studiendauer
( 1) Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Diplomprüfung und der dazugehörigen Diplomarbeit neun Semester.
( 2) Das Studium gliedert sich in das Grundstudium von vier Semestern, das mit der Diplom- Vorprüfung abschließt, und ein fünfsemestriges Hauptstudium, das die Zeit für die Absolvierung der Diplomprüfung mit einschließt.
( 3) Das Lehrangebot erstreckt sich über acht Semester und umfaßt Lehrveranstaltungen des Pflicht- und Wahlpflichtbereiches sowie Lehrveranstaltungen nach freier Wahl im Umfang von insgesamt 160 Semesterwochenstunden. Das Studium beinhaltet die Ausbildung in
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