Heft 
(1997) 3
Seite
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Jahren ab dem Datum des Prüfungszeugnisses ausge­schlossen. Diese Vorschriften gelten auch für die Aus­stellung von Bescheinigungen.

( 5) Die Bestimmungen über die Entziehung von akade­mischen Graden bleiben unberührt.

§ 29 Übergangsregelungen, Inkrafttreten

( 1) Diese Diplomprüfungsordnung gilt für alle Studie­renden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung im Di­plomstudiengang Mathematik an der Universität Potsdam immatrikuliert werden. Die Studierenden, die ihr Studi­um bereits vor Inkrafttreten dieser Ordnung begonnen haben, können innerhalb der nächsten vier Semester wählen, ob sie ihre Diplom- Vorprüfung und die Diplom­prüfung nach den bisherigen vorläufigen Prüfungsbe­stimmungen oder gemäß dieser Ordnung ablegen wollen.

( 2) Diese Diplomprüfungsordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.

1.

Reine Mathematik

Stoff von 12 bis 16 Semesterwochenstunden Lehrveran­staltungen, bei denen der Gesichtspunkt der Reinen Ma­thematik im Vordergrund steht.

2.

Angewandte Mathematik

Stoff von 12 bis 16 Semesterwochenstunden Lehrveran­staltungen, bei denen der Gesichtspunkt der Angewand­ten Mathematik im Vordergrund steht.

3.

Mathematisches Spezialgebiet

Stoff von acht Semesterwochenstunden Lehrveranstal­tungen, wobei vertiefte Kenntnisse auf Teilgebieten im Vordergrund stehen.

Die Stoffauswahl dieser drei Fachprüfungen ist von dem Studenten vorzuschlagen und mit den Prüfern abzustim­

men.

4. Nebenfach

Die Stoffauswahl ist mit den Prüfern des jeweiligen Fa­ches abzustimmen.

Anlage 1: Prüfungsvorleistungen zur Diplomvorprü­fung gemäß§ 19 Abs. 1

Für die mathematischen Fächer sind vorzulegen:

ein Übungsschein" Lineare Algebra und Analytische

Geometrie",

drei Übungsscheine" Analysis I- III", ein Übungsschein" Stochastik",

ein Übungsschein einer weiterführenden Vorlesung in Algebra, Analysis oder Geometrie aus der Gruppe 1 der Pflichtvorlesungen der Studienordnung,

ein Seminarschein zu einem mathematischen Prose­minar,

der benotete Praktikumsschein zur Lehrveranstaltung Numerische Mathematik I/ II.

Die Vorleistungen für das Nebenfach sind den Regelun­gen des jeweiligen Faches zu entnehmen.

Anlage 3: Prüfungsvorleistungen zur Diplomprüfung gemäß§ 23 Abs. 1

Für die mathematischen Fächer sind vorzulegen:

- vier Scheine zu den Pflichtvorlesungen der Gruppe 1, zwei Seminarscheine zu mathematischen Seminaren edismole des Hauptstudiums,

zwei Übungsscheine nach eigener Wahl zu Lehrver­anstaltungen des Hauptstudiums.

Die Vorleistungen für das Nebenfach sind den Regelun­gen des jeweiligen Faches zu entnehmen.

Anlage 2: Prüfungsanforderungen in der Diplomprü­fung gemäß§ 22 Abs. 1

Bei den vielfältigen Anforderungen der Berufspraxis ist das Hauptstudium im Studiengang Mathematik unter Be­rücksichtigung eines angemessenen Gesamtüberblicks von jedem Studenten nach geeigneten fachlichen Schwerpunkten individuell zu gestalten. In diesem Sinne wählt der Student Lehrveranstaltungen aus den unten aufgezählten Gebieten aus und bildet Schwerpunkte. Die Prüfungsanforderungen richten sich dann nach diesem Studienverlauf und folgenden allgemeinen Richtlinien:

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