Jahren ab dem Datum des Prüfungszeugnisses ausgeschlossen. Diese Vorschriften gelten auch für die Ausstellung von Bescheinigungen.
( 5) Die Bestimmungen über die Entziehung von akademischen Graden bleiben unberührt.
§ 29 Übergangsregelungen, Inkrafttreten
( 1) Diese Diplomprüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung im Diplomstudiengang Mathematik an der Universität Potsdam immatrikuliert werden. Die Studierenden, die ihr Studium bereits vor Inkrafttreten dieser Ordnung begonnen haben, können innerhalb der nächsten vier Semester wählen, ob sie ihre Diplom- Vorprüfung und die Diplomprüfung nach den bisherigen vorläufigen Prüfungsbestimmungen oder gemäß dieser Ordnung ablegen wollen.
( 2) Diese Diplomprüfungsordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
1.
Reine Mathematik
Stoff von 12 bis 16 Semesterwochenstunden Lehrveranstaltungen, bei denen der Gesichtspunkt der Reinen Mathematik im Vordergrund steht.
2.
Angewandte Mathematik
Stoff von 12 bis 16 Semesterwochenstunden Lehrveranstaltungen, bei denen der Gesichtspunkt der Angewandten Mathematik im Vordergrund steht.
3.
Mathematisches Spezialgebiet
Stoff von acht Semesterwochenstunden Lehrveranstaltungen, wobei vertiefte Kenntnisse auf Teilgebieten im Vordergrund stehen.
Die Stoffauswahl dieser drei Fachprüfungen ist von dem Studenten vorzuschlagen und mit den Prüfern abzustim
men.
4. Nebenfach
Die Stoffauswahl ist mit den Prüfern des jeweiligen Faches abzustimmen.
Anlage 1: Prüfungsvorleistungen zur Diplomvorprüfung gemäß§ 19 Abs. 1
Für die mathematischen Fächer sind vorzulegen:
ein Übungsschein" Lineare Algebra und Analytische
Geometrie",
drei Übungsscheine" Analysis I- III", ein Übungsschein" Stochastik",
ein Übungsschein einer weiterführenden Vorlesung in Algebra, Analysis oder Geometrie aus der Gruppe 1 der Pflichtvorlesungen der Studienordnung,
ein Seminarschein zu einem mathematischen Proseminar,
der benotete Praktikumsschein zur Lehrveranstaltung Numerische Mathematik I/ II.
Die Vorleistungen für das Nebenfach sind den Regelungen des jeweiligen Faches zu entnehmen.
Anlage 3: Prüfungsvorleistungen zur Diplomprüfung gemäß§ 23 Abs. 1
Für die mathematischen Fächer sind vorzulegen:
- vier Scheine zu den Pflichtvorlesungen der Gruppe 1, zwei Seminarscheine zu mathematischen Seminaren edismole des Hauptstudiums,
zwei Übungsscheine nach eigener Wahl zu Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums.
Die Vorleistungen für das Nebenfach sind den Regelungen des jeweiligen Faches zu entnehmen.
Anlage 2: Prüfungsanforderungen in der Diplomprüfung gemäß§ 22 Abs. 1
Bei den vielfältigen Anforderungen der Berufspraxis ist das Hauptstudium im Studiengang Mathematik unter Berücksichtigung eines angemessenen Gesamtüberblicks von jedem Studenten nach geeigneten fachlichen Schwerpunkten individuell zu gestalten. In diesem Sinne wählt der Student Lehrveranstaltungen aus den unten aufgezählten Gebieten aus und bildet Schwerpunkte. Die Prüfungsanforderungen richten sich dann nach diesem Studienverlauf und folgenden allgemeinen Richtlinien:
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