ein Übung Studienordung für den Diplomstudiengang Ernährungswissenschaft an der Universität Potsdam
Vom 11. April 1996
Der Fakultätsrat der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 91 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg( BbgHG) vom 24. Juni 1991( GVBI. S. 156), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Oktober 1992( GVBl. I S. 422), am 11. April 1996 die folgende Studienordnung für den Diplomstudiengang Ernährungswissenschaft erlassen: 1
Übersicht
§ 1 Gültigkeit der Studienordnung
§ 2 Abschluß
§3 Aufbau des Studiums
§ 4 Inhalt und Ziel des Studiums
§ 5 Zusammenarbeit mit dem Deutschen Institut für Ernährungsforschung( DIFE)
§ 6 Lehrveranstaltungsformen
§ 7 Lehrveranstaltungen
§ 8 Übersicht über Leistungsnachweise und Prüfungen § 9 Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an Lehrveranstaltungen, Prüfungen
§ 10 Studienberatung
§ 11 Inkrafttreten
Anlage 1:
Studienplan für den Diplomstudiengang Ernährungswissenschaft( EW)- Grundstudium
Anlage 2:
Studienplan für den Diplomstudiengang EW- Hauptstudium
Anlage 3:
Studienplan für den Diplomstudiengang EW- Fakultative Veranstaltungen/ Freies Studium
§ 1 Gültigkeit der Studienordnung
Die Studienordnung( StO) gilt für den Diplomstudiengang Ernährungswissenschaft( EW) an der Universität Potsdam( UP).
§ 2 Abschluß
Das Studium führt zum Diplom mit dem Abschluß als Diplom- Ernährungswissenschaftler/ in( Dipl.- Ernähr.).
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Amts- und Funktionsträgerinnen sowie Kandidatinnen führen weibliche Bezeichnungen. Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung und zur besseren Lesbarkeit wird im nachfolgenden Text die männliche Form verwendet.
§3
Aufbau des Studiums
( 1) Die Regelstudienzeit beträgt neun Semester und schließt die Diplomprüfung ein.
( 2) Das Studium gliedert sich in das Grundstudium( 1. bis 4. Semester) und das Hauptstudium( 5. bis 9. Semester) mit der Anfertigung der Diplomarbeit. Das Grundstudium vermittelt das erforderliche naturwissenschaftliche Basiswissen und schließt mit der Diplom- Vorprüfung ( Vordiplom) ab( vgl.§ 7), deren Bestehen Voraussetzung für die Zulassung zum Hauptstudium ist. Das Hauptstudium dient der fachspezifischen Erweiterung und Vertiefung der Ausbildung. Es soll, insbesondere durch die Anfertigung der Diplomarbeit, den Studenten auf eine selbständige wissenschaftliche Tätigkeit vorbereiten. Das Hauptstudium schließt mit dem Diplom ab.
( 3) Auf Grund- und Hauptstudium entfallen jeweils die in den Anlagen 1, 2 und 3 der Studienordnung aufgelisteten Lehrgebiete. Über die Lehrveranstaltungen eines jeden Semesters gibt das Vorlesungsverzeichnis der Universität Auskunft.
§ 4
Inhalt und Ziel des Studiums
( 1) Die Ernährungswissenschaft befaßt sich mit der Ernährung des Menschen, die nach moderner wissenschaftlicher Erkenntnis ein wesentlicher Faktor für die Erhaltung von Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Wohlbefinden ist. Die Ernährungswissenschaft bildet ihrer Natur nach kein umgrenztes Fachgebiet, sondern umfaßt alle Belange, die für die menschliche Ernährung bedeutsam sind. Dazu gehören die Fachgebiete Physiologie und Pathophysiologie der Ernährung, Biochemie der Ernährung, Ernährungstoxikologie, Lebensmittelchemie, Ernährungsverhalten, Ernährungsmedizin und Ernährungsepidemiologie, die neben weiteren Fächern Bestandteil des Hauptstudiums sind. Als Voraussetzung für das Verständnis dieser Fächer werden im Rahmen des Grundstudiums grundlegende Kenntnisse in den naturwissenschaftlichen Basisdisziplinen Biologie, Chemie, Physik und Mathematik vermittelt. Demzufolge stellt sich die Ernährungswissenschaft als eine aus vielen Teilbereichen zusammengesetzte Fachdisziplin dar.
( 2) Das Ziel des Studiums besteht darin, den Studierenden die naturwissenschaftlichen Grundlagen, Zusammenhänge und Wirkmechanismen der Ernährung des Menschen zu vermitteln und sie im angewandten gesundheitsorientierten Bereich auszubilden und zur Übertragung wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Ernährungspraxis zu befähigen.
( 3) Das Studium der Ernährungswissenschaft soll dem zukünftigen Diplom- Ernährungswissenschaftler insbesondere solche Kenntnisse, Methoden und Fähigkeiten vermitteln, die wissenschaftliches Arbeiten auf dem Gebiet der Ernährungswissenschaft ermöglichen und die Studierenden auf ihre zukünftigen Tätigkeiten und Aufgaben als Ernährungswissenschaftler in Forschungsinstituten, in Kliniken, in Kureinrichtungen, in der Industrie, in der Lehre und Ausbildung, in der Ernährungsberatung,
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