Heft 
(1997) 3
Seite
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ein Übung Studienordung für den Diplomstudiengang Ernährungswissenschaft an der Universität Potsdam

Vom 11. April 1996

Der Fakultätsrat der Mathematisch- Naturwissenschaft­lichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 91 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg( BbgHG) vom 24. Juni 1991( GVBI. S. 156), zuletzt geändert durch Ge­setz vom 16. Oktober 1992( GVBl. I S. 422), am 11. April 1996 die folgende Studienordnung für den Di­plomstudiengang Ernährungswissenschaft erlassen: 1

Übersicht

§ 1 Gültigkeit der Studienordnung

§ 2 Abschluß

§3 Aufbau des Studiums

§ 4 Inhalt und Ziel des Studiums

§ 5 Zusammenarbeit mit dem Deutschen Institut für Er­nährungsforschung( DIFE)

§ 6 Lehrveranstaltungsformen

§ 7 Lehrveranstaltungen

§ 8 Übersicht über Leistungsnachweise und Prüfungen § 9 Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an Lehrver­anstaltungen, Prüfungen

§ 10 Studienberatung

§ 11 Inkrafttreten

Anlage 1:

Studienplan für den Diplomstudiengang Ernährungswis­senschaft( EW)- Grundstudium

Anlage 2:

Studienplan für den Diplomstudiengang EW- Haupt­studium

Anlage 3:

Studienplan für den Diplomstudiengang EW- Fakultative Veranstaltungen/ Freies Studium

§ 1 Gültigkeit der Studienordnung

Die Studienordnung( StO) gilt für den Diplomstudien­gang Ernährungswissenschaft( EW) an der Universität Potsdam( UP).

§ 2 Abschluß

Das Studium führt zum Diplom mit dem Abschluß als Diplom- Ernährungswissenschaftler/ in( Dipl.- Ernähr.).

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Amts- und Funktionsträgerinnen sowie Kandidatinnen führen weib­liche Bezeichnungen. Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung und zur besseren Lesbarkeit wird im nachfolgenden Text die männli­che Form verwendet.

§3

Aufbau des Studiums

( 1) Die Regelstudienzeit beträgt neun Semester und schließt die Diplomprüfung ein.

( 2) Das Studium gliedert sich in das Grundstudium( 1. bis 4. Semester) und das Hauptstudium( 5. bis 9. Seme­ster) mit der Anfertigung der Diplomarbeit. Das Grund­studium vermittelt das erforderliche naturwissenschaftli­che Basiswissen und schließt mit der Diplom- Vorprüfung ( Vordiplom) ab( vgl.§ 7), deren Bestehen Voraussetzung für die Zulassung zum Hauptstudium ist. Das Hauptstu­dium dient der fachspezifischen Erweiterung und Vertie­fung der Ausbildung. Es soll, insbesondere durch die An­fertigung der Diplomarbeit, den Studenten auf eine selb­ständige wissenschaftliche Tätigkeit vorbereiten. Das Hauptstudium schließt mit dem Diplom ab.

( 3) Auf Grund- und Hauptstudium entfallen jeweils die in den Anlagen 1, 2 und 3 der Studienordnung aufgelisteten Lehrgebiete. Über die Lehrveranstaltungen eines jeden Semesters gibt das Vorlesungsverzeichnis der Universität Auskunft.

§ 4

Inhalt und Ziel des Studiums

( 1) Die Ernährungswissenschaft befaßt sich mit der Er­nährung des Menschen, die nach moderner wissenschaft­licher Erkenntnis ein wesentlicher Faktor für die Erhal­tung von Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Wohlbefin­den ist. Die Ernährungswissenschaft bildet ihrer Natur nach kein umgrenztes Fachgebiet, sondern umfaßt alle Belange, die für die menschliche Ernährung bedeutsam sind. Dazu gehören die Fachgebiete Physiologie und Pa­thophysiologie der Ernährung, Biochemie der Ernährung, Ernährungstoxikologie, Lebensmittelchemie, Ernäh­rungsverhalten, Ernährungsmedizin und Ernährungsepi­demiologie, die neben weiteren Fächern Bestandteil des Hauptstudiums sind. Als Voraussetzung für das Ver­ständnis dieser Fächer werden im Rahmen des Grund­studiums grundlegende Kenntnisse in den naturwissen­schaftlichen Basisdisziplinen Biologie, Chemie, Physik und Mathematik vermittelt. Demzufolge stellt sich die Ernährungswissenschaft als eine aus vielen Teilbereichen zusammengesetzte Fachdisziplin dar.

( 2) Das Ziel des Studiums besteht darin, den Studieren­den die naturwissenschaftlichen Grundlagen, Zusammen­hänge und Wirkmechanismen der Ernährung des Men­schen zu vermitteln und sie im angewandten gesund­heitsorientierten Bereich auszubilden und zur Übertra­gung wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Ernäh­rungspraxis zu befähigen.

( 3) Das Studium der Ernährungswissenschaft soll dem zukünftigen Diplom- Ernährungswissenschaftler insbe­sondere solche Kenntnisse, Methoden und Fähigkeiten vermitteln, die wissenschaftliches Arbeiten auf dem Ge­biet der Ernährungswissenschaft ermöglichen und die Studierenden auf ihre zukünftigen Tätigkeiten und Auf­gaben als Ernährungswissenschaftler in Forschungsinsti­tuten, in Kliniken, in Kureinrichtungen, in der Industrie, in der Lehre und Ausbildung, in der Ernährungsberatung,

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