( 2) Die Prüfungen können in den dafür vorgesehenen Prüfungszeiträumen studienbegleitend abgelegt werden, in der Regel am Ende des 4. Semesters, wenn die entsprechenden Vorleistungen erbracht worden sind.
( 3) Die Prüfungsdauer für jedes Fach beträgt mindestens 20 Minuten, in der Regel 30 Minuten. Jedes Prüfungsfach wird grundsätzlich von einem Prüfer in Gegenwart eines Beisitzers geprüft.
( 4) Die bestandene Diplom- Vorprüfung ist Voraussetzung zur Aufnahme des Hauptstudiums. Über Ausnahmen entscheidet auf Antrag des Kandidaten der Prüfungsausschuẞ.
§ 8
Zulassungsvoraussetzungen zur Diplom- Vor
prüfung
( 1) Für die Zulassung zur Diplom- Vorprüfung sind, neben dem Nachweis des ordnungsgemäßen Studiums, in den Prüfungsfächern die folgenden Leistungsnachweise und Belege vorzulegen:
Anorganische Chemie
ein Testat für zwei bestandene Klausurarbeiten ( Anorganische Chemie I und II)
ein Praktikumsschein
Physiologie
ein Testat für eine bestandene Klausurarbeit ein Praktikumsschein
Genetik
ein Praktikumsschein
Organische Chemie
ein Testat für eine bestandene Klausurarbeit ein Praktikumsschein
Humanbiologie
ein Testat für zwei bestandene Klausurarbeiten ein Praktikumsschein Humanbiologie Biochemie
ein Testat für zwei bestandene Klausurarbeiten ( Allgemeine Biochemie, Spezielle Biochemie) ein Testat für eine bestandene Klausurarbeit ( Methoden der Biochemie)
ein Übungsschein
ein Praktikumsschein.
( 3) Um die Diplom- Vorprüfung ablegen zu können, muß der Kandidat mindestens in dem Semester, das der Prüfung vorangeht, für das Fach Ernährungswissenschaft an der Universität Potsdam eingeschrieben sein. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuẞ.
§ 9 Ergebnis der Diplom- Vorprüfung, Gesamtnote
( 1) Die Prüfungsleistungen werden vom jeweiligen Prüfer mit einer Note gemäß§ 14 RPO bewertet.
( 2) Die Diplom- Vorprüfung ist bestanden, wenn das Prädikat jeder Fachnote mindestens" ausreichend" lautet.
( 3) Die Wiederholung der Diplom- Vorprüfung oder Teilen davon richtet sich nach§ 21 RPO.
Teil 3 Diplomprüfung
§ 10
Form der Diplomprüfung
( 1) Die Diplomprüfung bildet den Abschluß des Studiums. Durch die Diplomprüfung wird festgestellt, ob der Kandidat die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen Kenntnisse erworben hat, die Zusammenhänge des Faches überblickt und die Fähigkeit besitzt, wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse anzuwenden.
( 2) Der Kandidat kann sich gemäß§ 13 RPO in weiteren als den vorgeschriebenen Fächern einer Prüfung unterziehen( Zusatzfächer). Deren Ergebnis wird bei der Festsetzung der Gesamtnote der Diplomprüfung nicht mit einbezogen, kann aber auf Antrag des Kandidaten auf dem Zeugnis ausgewiesen werden.
( 3) Die Diplomprüfung besteht aus:
den mündlichen Prüfungen( Fachprüfungen), der anschließenden Diplomarbeit.
( 4) Durch die mündliche Diplomprüfung, bei der jede Fachprüfung in der Regel jeweils 30 Minuten dauert, soll der Kandidat nachweisen, daß er die nach der Studienordnung im Grund- und Hauptstudium vermittelten praktischen und theoretischen Kenntnisse besitzt, sie verknüpfen und auf konkrete Probleme der Ernährungswissenschaft exemplarisch anwenden kann. terlal
( 5) Prüfungsfächer für die mündliche Diplomprüfung sind:
Biochemie der Ernährung, Ernährungstoxikologie, Lebensmittelchemie,
Physiologie und Pathophysiologie der Ernährung, 2 Wahlpflichtfächer.
( 6) Wahlpflichtfächer sind:
Energiestoffwechsel, Ernährungsepidemiologie, Ernährungsmedizin,
Gastrointestinale Mikrobiologie, Molekulare Genetik,
Molekulare Toxikologie,
Vitaminstoffwechsel.
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( 7) Die Fachprüfungen können studienbegleitend abgelegt werden.
§ 11 Zulassungsvoraussetzungen zur Diplomprü
fung
( 1) Die Zulassung zur Diplomprüfung erfordert neben dem Nachweis des ordnungsgemäßen Studiums und den allgemeinen Erfordernissen gemäß§ 23 RPO den Nachweis folgender Leistungsnachweise und Belege:
Biochemie der Ernährung:
- ein Übungsschein" Biochemie der Ernährung" ein Übungsschein" Spezielle Biochemie der Ernährung"
ein Praktikumsschein
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