Heft 
(1997) 3
Seite
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§ 7

Studiengänge

( 1) Lehramtsstudiengänge sind:

Lehramt für die Primarstufe( P),

Lehramt für die Sekundarstufe I( Sek. I),

- Lehramt für dieSekundarstufe II( Sek. II)

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- stufenübergreifendes Lehramt für die Sekundarstufe I/ Primarstufe( Sek. I/ P),

- stufenübergreifendes Lehramt für die Sekundarstufe II/ Sekundarstufe I( Sek. II/ I).

( 2) Der Lehramtsstudiengang Primarstufe kann für Eng­lisch nur als Schwerpunktfach studiert werden. Alle an­deren Lehramtsstudiengänge können als Fach I und als Fach II studiert werden.

§ 8

Vermittlungsformen

( 1) Vermittlungsformen sind:

Vorlesungen( V),

Seminare( S): Proseminare( PS), Hauptseminare( HS), Blockseminare,

Kolloquien( K), Übungen( Ü),

Einführungsveranstaltungen( EV)

mit folgenden Merkmalen:

( a) Vorlesungen behandeln Gegenstandsbereiche größe­ren Umfangs unter Darlegung der jeweiligen Forschungs­lage sowie der unterschiedlichen Auffassungen in der Forschung. Sie erschließen dem Studierenden den Zu­gang zum jeweiligen Gegenstandsbereich und eröffnen ihm die eigenständige Vertiefung der Kenntnisse. Zum erfolgreichen Besuch einer Vorlesung ist eine ergänzende Parallellektüre unbedingt notwendig. Eine Vorlesung kann durch ergänzende Seminare bzw. seminaristische Anteile, Übungen oder Tutorien begleitet werden, die den Studierenden zur selbständigen Verarbeitung des Stoffes und zu seiner Anwendung anregen sollen.

( b) Seminare schließen an den Ausbildungsstand der Einführung in einzelne Bereiche des Faches Englisch an, indem sie die dort erworbenen Kenntnisse erproben und vertiefen. Sie dienen grundsätzlich der selbständigen Er­arbeitung wissenschaftlicher Themen und erfordern da­her eine Beschränkung auf ausgewählte historische und systematische Einzelbereiche und Teilaspekte. Die Stu­dierenden sollen dazu befähigt werden, die für die jewei­lige Thematik charakteristischen Problemstellungen im Rahmen einer kritischen Auseinandersetzung mit der re­levanten Forschung nach wissenschaftlichen Kriterien zu entfalten und methodisch zu reflektieren.

Proseminare dienen der Einführung in das Studium eines Teilgebiets am Beispiel eines repräsentativen Gegenstandsbereichs, der exemplarisches Lernen er­laubt und eine Mehrzahl von Fragestellungen ermög­licht. Im Vordergrund stehen dabei die Einführung in die Methoden des Fachs und die Technik wissen­nie schaftlichen Arbeitens. PS bieten die Möglichkeit des Erwerbs von Leistungsnachweisen im Grundstudium.

Hauptseminare sollen dem forschungsorientierten Lernen dienen. Sie behandeln an exemplarischen Themen zentrale Probleme des Fachs. Die Bereit­schaft zur selbstverantwortlichen Mitarbeit der Stu­dierenden sowie die Fähigkeit zur Abfassung von schriftlichen Arbeiten werden vorausgesetzt. HS bie­ten die Möglichkeit des Erwerbs von Leistungsnach­weisen, der in jedem Fall erst nach abgeschlossener Zwischenprüfung im Fach möglich ist.

In begründeten Fällen können Seminare als Block­seminare( auch als Ganztagsseminare oder Wochen­endseminare) durchgeführt werden. Diese besondere Durchführungsart von Seminaren ergibt sich u.a., wenn Gäste aus anderen Universitäten damit beauf­tragt werden oder wenn sich aus dem Inhalt der Semi­nare eine Blockbildung mit dazwischenliegenden Pha­sen der Diskussionsvorbereitung und Gruppenarbeit empfiehlt.

( c) Kolloquien sind Veranstaltungen für Fortgeschrittene und setzen in der Regel den erfolgreichen Besuch eines HS des entsprechenden Fachs voraus. Sie dienen vorwie­gend dazu, im wissenschaftlichen Vortrag und in der wis­senschaftlicher Diskussion komplexe Fragestellungen des Faches zu bearbeiten.

( d) Übungen dienen der Entwicklung von Fertigkeiten und Fähigkeiten in allen Bereichen des Faches Englisch. Sie werden auf unterschiedlichem Niveau durchgeführt.

( e) Einführungsveranstaltungen vermitteln im Über­blick Grundbegriffe des jeweiligen Studienbereiches, Analysetechniken und deren theoretische Fundierung. Sie können in unterschiedlicher Form stattfinden( Vorlesung, Seminar, Übung bzw. Vorlesung mit teilweise seminari­stischem oder Übungscharakter).

( 2) Auch Praktika und Exkursionen können obligatori­sche Studienbestandteile sein. Näheres ist in§ 11 Abs. 2 geregelt.

( 3) Die einzelnen Lehrveranstaltungen werden in der Re­gel nach bestimmten Zeiträumen in ähnlicher Form er­neut angeboten, so daß den Studierenden eine eigenver­antwortliche Gestaltung ihres Studiums möglich ist.()

( 4) Über dieses ständige Lehrangebot hinaus wird zur Abrundung des Studiums der Besuch von Gastvorträgen empfohlen.

II. Aufbau und Organisation des Studiums

§ 9

Bereiche des Studiums

( 1) Gegenstand des Studiums sind die Sprache, Literatur und Kultur Großbritanniens, Nordamerikas sowie anderer ausgewählter anglophoner Länder unter Einbeziehung der Didaktik des Faches. Die Festschreibung von Stu­dieninhalten bezieht sich auf folgende Bereiche:

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