Heft 
(1997) 3
Seite
72
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Sprachwissenschaft,

- Literaturwissenschaft, - Kulturwissenschaft,

- Fachdidaktik,

- Sprachausbildung.

( 2) Die Sprachwissenschaft widmet sich den Grundbe­schreibungsebenen der Sprache sowie ihren Erschei­nungsformen in ihrer synchronen und diachronen Di­mension. Daneben werden verschiedene Themenbereiche des Zweitsprachenerwerbs sowie des individuellen und gesellschaftlichen Bilingualismus dargestellt. Sprachwis­senschaftliche Prinzipien, Modelle und Theorien werden dabei ebenso berücksichtigt wie die englischsprachige linguistische Wissenschaftsgeschichte und-kritik.

( 3) In der Literaturwissenschaft wird den Studierenden Wissen über die englischsprachigen Literaturen in Ge­schichte und Gegenwart in den verschiedenen Gattungen und Formen vermittelt. Dazu gehören literaturwissen­schaftliche Methoden und literaturtheoretische Ansätze sowie die Fähigkeit zu ihrer Anwendung auf verschie­denartige Texte. Dabei sollen vertiefte Kenntnisse in Spezialgebieten erworben werden.

( 4) In der Kulturwissenschaft werden Kenntnisse der politischen, sozialen und kulturellen Geschichte Groß­britanniens und Nordamerikas/ der USA sowie ausge­wählter anderer anglophoner Länder vermittelt. Daran schließt sich die Vermittlung von Kenntnissen über grundlegende geographische und aktuelle ökonomische, politische, soziale und kulturelle Gegebenheiten dieser Länder an.

( 5) Das Lehrangebot der Fachdidaktik vermittelt Kenntnisse von Prozessen des Lehrens und Lernens von Sprache, Literatur und Landeskunde im Fach Englisch, historische und gegenwärtige Konzepte des Fremdspra­chenunterrichts werden diskutiert. Unterrichtsbeispiele und-begründungen werden analysiert und interpretiert zum Erwerb der Fähigkeit, Englischunterricht zielgerich­tet zu erteilen und selbständig zu erkunden. In Praktika sollen erste unterrichtspraktische Erfahrungen gesammelt werden.

( 6) Im Grundstudium erfolgt die Sprachausbildung durch das Sprachenzentrum. Sie richtet sich auf die Entwicklung der kommunikativen Grundtätigkeiten. Da­bei werden sowohl die Interdependenz der Sprachtätig­keiten als auch die vielfältigen Bindungen zu sprachwis­senschaftlichen und kulturellen Grundlagen berücksich­tigt. Die Befähigung zum selbständigen Spracherwerb und zur Weiterentwicklung akademischer Arbeitstechni­ken nimmt einen wichtigen Platz ein. Im Hauptstudium wird die Sprachausbildung durch das Institut für Angli­stik und Amerikanistik getragen. Den Schwerpunkt bil­den Kurse zu Übersetzung und Essay. Darüber hinaus werden themenorientierte Lehrveranstaltungen angebo­ten.

§ 10

Gliederung des Grundstudiums

( 1) Für das Studium des Englischen in Lehramtsstudien­gängen mit einem Gesamtumfang von 50 SWS gelten 26 SWS, im Umfang von 60 SWS gelten 30 SWS und von 80 SWS gelten 40 SWS als Richtgröße.

( 2) Folgende Lehrveranstaltungen sind zu absolvieren:

( a) Einführungsveranstaltungen:

Einführung in die synchrone und die diachrone Lin­guistik( 2 SWS),

Einführung in die Literaturwissenschaft( 2 SWS),

- Einführung in die Fachdidaktik des Englischen( 2 SWS).

( b) Proseminare:

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1 Proseminar zur Linguistik( 2 SWS),

1 weiteres Proseminar zur Linguistik( 2 SWS; gilt nur für 40 SWS[ vgl. Absatz1]),

2 Proseminare zur Literaturwissenschaft( je 2 SWS; für 26 SWS ist nur 1 Proseminar zu absolvieren[ vgl. Absatz 1]),

2 Proseminare zur Kulturwissenschaft( je 2 SWS; für 26 SWS ist nur 1 Proseminar zu absolvieren [ vgl. Absatz 1]),

1 Proseminar zur Fachdidaktik- stufenspezifisch ori­entiert( 2 SWS; gilt nur für 40 SWS[ vgl. Absatz 1]).

( c) Übungen:

sprachpraktische Übungen im Sprachenzentrum ( 8 SWS),

1 Übung zur Phonetik( 2 SWS),

- 1 Übung zur Literaturwissenschaft( 2 SWS; gilt nur für 40 SWS[ vgl. Absatz 1]). nogiljowo mus go

( 3) Der erfolgreiche Besuch der in Absatz 2 unter( a) ge­nannten Einführungsveranstaltungen befähigt zum Be­such der entsprechenden Proseminare. Über den Erfolg der Teilnahme entscheidet der Leiter der jeweiligen Ein­führungsveranstaltung.

( 4) Weitere Veranstaltungen aus dem Angebot des Insti­tuts oder des Sprachenzentrums dienen der Vertiefung der Kenntnisse. Die erfolgreiche Teilnahme ist durch Belege nachzuweisen( vgl.§ 12 b). Zur Gesamtzahl der für ein ordnungsgemäßes Grundstudium zu absolvieren­den SWS vgl. Absatz 1.

( 5) Vor Beginn des Grundstudiums findet ein sprach­praktischer Eingangstest( placement test) statt. Für Stu­dierende mit geringen Englischkenntnissen besteht die Möglichkeit zusätzlicher Förderkurse am Sprachenzen­trum zur Entwicklung der Sprachbeherrschung. Sie wer­den nicht als weitere Veranstaltungen im Rahmen der ge­forderten SWS anerkannt. Verfügt ein Studienanfänger über Sprachkenntnisse, die deutlich über dem Durch­schnittsanforderungsniveau liegen, so ist ein Erlassen einzelner Lehrveranstaltungen möglich.

( 6) Für Studierende, deren Muttersprache Englisch ist oder die eine Hochschulreife an Schulen erworben haben, an denen Englisch Unterrichtssprache ist, entfallen ein­zelne Nachweise.

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