Sprachwissenschaft,
- Literaturwissenschaft, - Kulturwissenschaft,
- Fachdidaktik,
- Sprachausbildung.
( 2) Die Sprachwissenschaft widmet sich den Grundbeschreibungsebenen der Sprache sowie ihren Erscheinungsformen in ihrer synchronen und diachronen Dimension. Daneben werden verschiedene Themenbereiche des Zweitsprachenerwerbs sowie des individuellen und gesellschaftlichen Bilingualismus dargestellt. Sprachwissenschaftliche Prinzipien, Modelle und Theorien werden dabei ebenso berücksichtigt wie die englischsprachige linguistische Wissenschaftsgeschichte und-kritik.
( 3) In der Literaturwissenschaft wird den Studierenden Wissen über die englischsprachigen Literaturen in Geschichte und Gegenwart in den verschiedenen Gattungen und Formen vermittelt. Dazu gehören literaturwissenschaftliche Methoden und literaturtheoretische Ansätze sowie die Fähigkeit zu ihrer Anwendung auf verschiedenartige Texte. Dabei sollen vertiefte Kenntnisse in Spezialgebieten erworben werden.
( 4) In der Kulturwissenschaft werden Kenntnisse der politischen, sozialen und kulturellen Geschichte Großbritanniens und Nordamerikas/ der USA sowie ausgewählter anderer anglophoner Länder vermittelt. Daran schließt sich die Vermittlung von Kenntnissen über grundlegende geographische und aktuelle ökonomische, politische, soziale und kulturelle Gegebenheiten dieser Länder an.
( 5) Das Lehrangebot der Fachdidaktik vermittelt Kenntnisse von Prozessen des Lehrens und Lernens von Sprache, Literatur und Landeskunde im Fach Englisch, historische und gegenwärtige Konzepte des Fremdsprachenunterrichts werden diskutiert. Unterrichtsbeispiele und-begründungen werden analysiert und interpretiert zum Erwerb der Fähigkeit, Englischunterricht zielgerichtet zu erteilen und selbständig zu erkunden. In Praktika sollen erste unterrichtspraktische Erfahrungen gesammelt werden.
( 6) Im Grundstudium erfolgt die Sprachausbildung durch das Sprachenzentrum. Sie richtet sich auf die Entwicklung der kommunikativen Grundtätigkeiten. Dabei werden sowohl die Interdependenz der Sprachtätigkeiten als auch die vielfältigen Bindungen zu sprachwissenschaftlichen und kulturellen Grundlagen berücksichtigt. Die Befähigung zum selbständigen Spracherwerb und zur Weiterentwicklung akademischer Arbeitstechniken nimmt einen wichtigen Platz ein. Im Hauptstudium wird die Sprachausbildung durch das Institut für Anglistik und Amerikanistik getragen. Den Schwerpunkt bilden Kurse zu Übersetzung und Essay. Darüber hinaus werden themenorientierte Lehrveranstaltungen angeboten.
§ 10
Gliederung des Grundstudiums
( 1) Für das Studium des Englischen in Lehramtsstudiengängen mit einem Gesamtumfang von 50 SWS gelten 26 SWS, im Umfang von 60 SWS gelten 30 SWS und von 80 SWS gelten 40 SWS als Richtgröße.
( 2) Folgende Lehrveranstaltungen sind zu absolvieren:
( a) Einführungsveranstaltungen:
Einführung in die synchrone und die diachrone Linguistik( 2 SWS),
Einführung in die Literaturwissenschaft( 2 SWS),
- Einführung in die Fachdidaktik des Englischen( 2 SWS).
( b) Proseminare:
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1 Proseminar zur Linguistik( 2 SWS),
1 weiteres Proseminar zur Linguistik( 2 SWS; gilt nur für 40 SWS[ vgl. Absatz1]),
2 Proseminare zur Literaturwissenschaft( je 2 SWS; für 26 SWS ist nur 1 Proseminar zu absolvieren[ vgl. Absatz 1]),
2 Proseminare zur Kulturwissenschaft( je 2 SWS; für 26 SWS ist nur 1 Proseminar zu absolvieren [ vgl. Absatz 1]),
1 Proseminar zur Fachdidaktik- stufenspezifisch orientiert( 2 SWS; gilt nur für 40 SWS[ vgl. Absatz 1]).
( c) Übungen:
sprachpraktische Übungen im Sprachenzentrum ( 8 SWS),
1 Übung zur Phonetik( 2 SWS),
- 1 Übung zur Literaturwissenschaft( 2 SWS; gilt nur für 40 SWS[ vgl. Absatz 1]). nogiljowo mus go
( 3) Der erfolgreiche Besuch der in Absatz 2 unter( a) genannten Einführungsveranstaltungen befähigt zum Besuch der entsprechenden Proseminare. Über den Erfolg der Teilnahme entscheidet der Leiter der jeweiligen Einführungsveranstaltung.
( 4) Weitere Veranstaltungen aus dem Angebot des Instituts oder des Sprachenzentrums dienen der Vertiefung der Kenntnisse. Die erfolgreiche Teilnahme ist durch Belege nachzuweisen( vgl.§ 12 b). Zur Gesamtzahl der für ein ordnungsgemäßes Grundstudium zu absolvierenden SWS vgl. Absatz 1.
( 5) Vor Beginn des Grundstudiums findet ein sprachpraktischer Eingangstest( placement test) statt. Für Studierende mit geringen Englischkenntnissen besteht die Möglichkeit zusätzlicher Förderkurse am Sprachenzentrum zur Entwicklung der Sprachbeherrschung. Sie werden nicht als weitere Veranstaltungen im Rahmen der geforderten SWS anerkannt. Verfügt ein Studienanfänger über Sprachkenntnisse, die deutlich über dem Durchschnittsanforderungsniveau liegen, so ist ein Erlassen einzelner Lehrveranstaltungen möglich.
( 6) Für Studierende, deren Muttersprache Englisch ist oder die eine Hochschulreife an Schulen erworben haben, an denen Englisch Unterrichtssprache ist, entfallen einzelne Nachweise.
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