Schichtung stehen und drittens, welche Rolle" Geschlecht" bei der Ausbildung von Identitäten spielt. Zusätzliche Seminare dienen der vertiefenden Wissensvermittlung. Es werden makro- und mikrosoziologische Konzepte unter dem Gesichtspunkt betrachtet, wieweit und in welcher Weise sie Geschlechterverhältnisse reflektieren; und es werden feministische Perspektiven auf Geschlechterverhältnisse in einem Überblick vermittelt und auf ihre mögliche Tragweite innerhalb der Soziologie/ Sozialwissenschaften diskutiert.
Der Erwerb eines Teilnahmenachweises setzt den regelmäßigen Besuch der Vorlesung" Einführung in die Soziologie der Geschlechterverhältnisse"( zwei SWS) und des begleitenden Seminars( zwei SWS) voraus. Für die Vergabe eines Leistungsnachweises ist darüber hinaus eine schriftliche Arbeit aus dem Stoff der Vorlesung und eines im Grundstudium angebotenen Seminars erforderlich.
zu f) Organisations- und Verwaltungssoziologie Organisationssoziologie untersucht die Entstehung, die Erhaltung und den Wandel von Organisationen im Kontext ihrer gesellschaftlichen Umwelt. In ihrer theoretischen Perspektive geht es der Organisationssoziologie um Leistungen, Grenzen und Alternativen von Organisationen bei der Bündelung individueller Interessen zu kollektivem Handeln. Dementsprechend steht im Grundstudium das Verhältnis von Gesellschaft, Organisation und Individuum im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit und wird kursorisch aus unterschiedlichen theoretischen Perspektiven betrachtet. Das Grundstudium dient der Einführung in das Gebiet der Organisationssoziologie allgemein und wird durch Überblicks vorlesungen und Seminare zur Orientierung im Feld jeweils besonderer Organisationen( z.B. Betriebe, Verwaltungen) ergänzt. Die im Grundstudium angebotenen Vorlesungen können wahlweise und unabhängig voneinander besucht und jeweils mit einem Teilnahmenachweis nach zwei SWS abgeschlossen werden. Ein Leistungsnachweis setzt den Besuch einer Vorlesung und des dazugehörigen Seminars voraus. Er kann nach vier SWS durch eine schriftliche Arbeit aus dem Themenkreis von Vorlesung und Seminar erworben werden.
§ 8
( 2) Die Zwischenprüfung soll im Regelfall spätestens bis zum Beginn der Lehrveranstaltungen des fünften Semesters abgeschlossen werden.
( 3) Die Zwischenprüfung besteht im Nebenfach Soziologie aus einer vierstündigen Klausur und einer mündlichen Prüfung von 15 Minuten Dauer im Teilgebiet Grundzüge der Soziologie.
( 4) Die genauen Prüfungsbestimmungen für die Zwischenprüfung sind in den" besonderen Prüfungsbestimmungen für den Magisterstudiengang Soziologie" festgelegt.
§ 10
Inhalte des Hauptstudiums
( 1) Das Hauptstudium dient der Vertiefung disziplinärer theoretischer Kenntnisse, Forschungsansätze und Forschungsmethoden. Es soll Möglichkeiten einer praxisorientierten Profilierung eröffnen, wozu insbesondere der Besuch von Lehrveranstaltungen der speziellen Soziologien dienen. Das Hauptstudium schließt mit der Magisterprüfung ab. Im Hauptstudium sollten Teile des achten und das neunte Semester in erster Linie der Ablegung der Fachprüfungen gewidmet werden.
( 2) Eine individuelle Gestaltung des Hauptstudium erfolgt durch die Auswahl von Lehrveranstaltungen innerhalb folgender Studienschwerpunkte:
Die Vertiefung theoretischer und theoriengeschichtlicher Kenntnisse im Rahmen der Allgemeinen Soziologie.
Die Profilierung in mindestens einer speziellen Soziologie. Regelmäßige Angebote dazu gibt es in den Teilgebieten Sozialstrukturanalyse, Soziologie der Geschlechterverhältnisse und Organisationssoziologie. Weitere spezielle Soziologien, wie Kultursoziologie, Familiensoziologie, Migrationssoziologie usw. können hinzutreten.
Im folgenden werden die oben aufgeführten Studienschwerpunkte genauer beschrieben:
Zulassungsvoraussetzungen zur Zwischenprü-- Allgemeine Soziologie
fung
Im Nebenfach Soziologie wird zur Zwischenprüfung zugelassen, wer drei Leistungsnachweise erbracht hat, und zwar in den Teilgebieten
a)
Grundzüge der Soziologie,
b) Methoden der empirischen Sozialforschung la, c) Sozialstrukturanalyse oder Organisations-/ Verwaltungssoziologie oder Soziologie der Geschlechterverhältnisse.
§ 9 Art und Umfang der Zwischenprüfung
as) nombor
( 1) In der Zwischenprüfung soll der Kandidat nachweisen, daß er sich die inhaltlichen Grundlagen des Faches, die methodischen Instrumentarien und die systematischen theoretischen Orientierungen erworben hat, die erforderlich sind, um das Studium mit Erfolg fortzusetzen.
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Das Hauptstudium umfaßt in" soziologischer Theorie" wenigstens sechs SWS. Mindestens in jedem zweiten Jahr wird eine Vorlesung zu zentralen Themen soziologischen Denkens angeboten. Sie wird von einem Seminar begleitet. Andere Veranstaltungen sollen die im Grundstudium erarbeiteten Kenntnisse erweitern und darüber hinaus eine Schwerpunktsetzung" soziologische Theorie" ermöglichen. Regelmäßig werden Seminare zu Problemen der sozialwissenschaftlichen Wissenschaftstheorie, zu wesentlichen Aspekten der Soziologiegeschichte, zu aktuellen theoretischen Diskussionen, zu den großen Themenfeldern der soziologischen Theorie und zur theoretischen Analyse aktueller gesellschaftlicher Entwicklungen stattfinden.
Der für die Zulassung zur Magisterprüfung erforderliche Leistungsnachweis" soziologische Theorie" muß in einem dafür ausgewiesenen Seminar erworben werden. Für die Magisterprüfung in" soziologischer Theorie" wird ein anderes Thema als das des Leistungsnachweises gefor