Heft 
(1997) 4
Seite
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Schichtung stehen und drittens, welche Rolle" Ge­schlecht" bei der Ausbildung von Identitäten spielt. Zu­sätzliche Seminare dienen der vertiefenden Wissens­vermittlung. Es werden makro- und mikrosoziologische Konzepte unter dem Gesichtspunkt betrachtet, wieweit und in welcher Weise sie Geschlechterverhältnisse re­flektieren; und es werden feministische Perspektiven auf Geschlechterverhältnisse in einem Überblick vermittelt und auf ihre mögliche Tragweite innerhalb der Soziolo­gie/ Sozialwissenschaften diskutiert.

Der Erwerb eines Teilnahmenachweises setzt den regel­mäßigen Besuch der Vorlesung" Einführung in die Sozio­logie der Geschlechterverhältnisse"( zwei SWS) und des begleitenden Seminars( zwei SWS) voraus. Für die Ver­gabe eines Leistungsnachweises ist darüber hinaus eine schriftliche Arbeit aus dem Stoff der Vorlesung und eines im Grundstudium angebotenen Seminars erforderlich.

zu f) Organisations- und Verwaltungssoziologie Organisationssoziologie untersucht die Entstehung, die Erhaltung und den Wandel von Organisationen im Kon­text ihrer gesellschaftlichen Umwelt. In ihrer theoreti­schen Perspektive geht es der Organisationssoziologie um Leistungen, Grenzen und Alternativen von Organisa­tionen bei der Bündelung individueller Interessen zu kollektivem Handeln. Dementsprechend steht im Grund­studium das Verhältnis von Gesellschaft, Organisation und Individuum im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit und wird kursorisch aus unterschiedlichen theoretischen Per­spektiven betrachtet. Das Grundstudium dient der Ein­führung in das Gebiet der Organisationssoziologie allge­mein und wird durch Überblicks vorlesungen und Semi­nare zur Orientierung im Feld jeweils besonderer Organi­sationen( z.B. Betriebe, Verwaltungen) ergänzt. Die im Grundstudium angebotenen Vorlesungen können wahlweise und unabhängig voneinander besucht und je­weils mit einem Teilnahmenachweis nach zwei SWS ab­geschlossen werden. Ein Leistungsnachweis setzt den Besuch einer Vorlesung und des dazugehörigen Seminars voraus. Er kann nach vier SWS durch eine schriftliche Arbeit aus dem Themenkreis von Vorlesung und Seminar erworben werden.

§ 8

( 2) Die Zwischenprüfung soll im Regelfall spätestens bis zum Beginn der Lehrveranstaltungen des fünften Seme­sters abgeschlossen werden.

( 3) Die Zwischenprüfung besteht im Nebenfach Sozio­logie aus einer vierstündigen Klausur und einer mündli­chen Prüfung von 15 Minuten Dauer im Teilgebiet Grundzüge der Soziologie.

( 4) Die genauen Prüfungsbestimmungen für die Zwi­schenprüfung sind in den" besonderen Prüfungsbestim­mungen für den Magisterstudiengang Soziologie" festge­legt.

§ 10

Inhalte des Hauptstudiums

( 1) Das Hauptstudium dient der Vertiefung disziplinärer theoretischer Kenntnisse, Forschungsansätze und For­schungsmethoden. Es soll Möglichkeiten einer praxisori­entierten Profilierung eröffnen, wozu insbesondere der Besuch von Lehrveranstaltungen der speziellen Soziolo­gien dienen. Das Hauptstudium schließt mit der Magi­sterprüfung ab. Im Hauptstudium sollten Teile des achten und das neunte Semester in erster Linie der Ablegung der Fachprüfungen gewidmet werden.

( 2) Eine individuelle Gestaltung des Hauptstudium er­folgt durch die Auswahl von Lehrveranstaltungen inner­halb folgender Studienschwerpunkte:

Die Vertiefung theoretischer und theoriengeschichtli­cher Kenntnisse im Rahmen der Allgemeinen Sozio­logie.

Die Profilierung in mindestens einer speziellen So­ziologie. Regelmäßige Angebote dazu gibt es in den Teilgebieten Sozialstrukturanalyse, Soziologie der Geschlechterverhältnisse und Organisationssoziolo­gie. Weitere spezielle Soziologien, wie Kultursozio­logie, Familiensoziologie, Migrationssoziologie usw. können hinzutreten.

Im folgenden werden die oben aufgeführten Studien­schwerpunkte genauer beschrieben:

Zulassungsvoraussetzungen zur Zwischenprü-- Allgemeine Soziologie

fung

Im Nebenfach Soziologie wird zur Zwischenprüfung zu­gelassen, wer drei Leistungsnachweise erbracht hat, und zwar in den Teilgebieten

a)

Grundzüge der Soziologie,

b) Methoden der empirischen Sozialforschung la, c) Sozialstrukturanalyse oder Organisations-/ Verwal­tungssoziologie oder Soziologie der Geschlechter­verhältnisse.

§ 9 Art und Umfang der Zwischenprüfung

as) nombor

( 1) In der Zwischenprüfung soll der Kandidat nachwei­sen, daß er sich die inhaltlichen Grundlagen des Faches, die methodischen Instrumentarien und die systematischen theoretischen Orientierungen erworben hat, die erforder­lich sind, um das Studium mit Erfolg fortzusetzen.

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Das Hauptstudium umfaßt in" soziologischer Theorie" wenigstens sechs SWS. Mindestens in jedem zweiten Jahr wird eine Vorlesung zu zentralen Themen soziologi­schen Denkens angeboten. Sie wird von einem Seminar begleitet. Andere Veranstaltungen sollen die im Grund­studium erarbeiteten Kenntnisse erweitern und darüber hinaus eine Schwerpunktsetzung" soziologische Theorie" ermöglichen. Regelmäßig werden Seminare zu Proble­men der sozialwissenschaftlichen Wissenschaftstheorie, zu wesentlichen Aspekten der Soziologiegeschichte, zu aktuellen theoretischen Diskussionen, zu den großen Themenfeldern der soziologischen Theorie und zur theo­retischen Analyse aktueller gesellschaftlicher Entwick­lungen stattfinden.

Der für die Zulassung zur Magisterprüfung erforderliche Leistungsnachweis" soziologische Theorie" muß in ei­nem dafür ausgewiesenen Seminar erworben werden. Für die Magisterprüfung in" soziologischer Theorie" wird ein anderes Thema als das des Leistungsnachweises gefor­